Wie ist ein Lithium-Ionen-Akku zu entsorgen?

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Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus
Es empfiehlt sich, die Vorgaben des Verbands der Sachversicherer zu beachten. (Black_Kira/iStock/Getty Images Plus)

Frage aus der Praxis

Wir haben einen Lithium-Ionen-Akku (36 V, 30 A), welcher leicht beschädigt ist. Es hat sich herausgestellt, dass sich die Zelle mit der Beschädigung auf 36 Grad Celsius erwärmt hat. Wie ist mit so etwas umzugehen bzw. wie ist so etwas zu entsorgen?

Wir haben den Akku vorerst in einen Stahlcontainer gelegt und nach draußen verschafft, wo im Umfeld keine Brandlasten stehen.

Tipp der Redaktion

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Antwort des Experten

Die Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus ist zunächst in den Sammelboxen im Fachhandel möglich, wo Geräte mit diesen Energiespeichern verkauft werden, ggf. bei Wertstoffhöfen oder bei den Rücknahmestellen der Hersteller selbst.

Jeder Vertreiber der Akkus ist gesetzlich verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Zum zweiten gibt es auch freiwilige Rücknahmesysteme, die die Akkus abholen.

Zur Zwischenlagerung sollten grundsätzlich die Vorgaben des Verbands der Sachversicherer aus dem Merkblatt VdS 3103:2019-06 (03) „Lithiumbattieren“ beachtet werden. Die generellen Empfehlungen der Unfallkasse Hessen zur Aufbewahrung defekter Lithium-Akkus lautet:

  • Sie sind an einem geeigneten Lagerort, z. B. in einem Raum ohne Brandlasten, im Freien oder in einem eigenen Lagerabschnitt unter Berücksichtigung der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ zu lagern und zeitnah über den Fachhandel oder qualifizierte Sammelstellen zu entsorgen.
  • Für diesen Zweck zugelassene Lagerschränke sind noch nicht vorhanden, bzw. befinden sich in der Entwicklung.
  • Größere Mengen defekter Lithium-Ionen-Akkus (z. B. um sie zu entsorgen oder wiederzuverwerten) sind in einem brandschutztechnisch abgetrennten Bereich unter Berücksichtigung der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ zu lagern. In Frage kommt auch ein separater Raum/Bereich mit feuerbeständigem Raumabschluss und feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Abschlüssen.

Achtung: Wird eine ungewöhnliche Hitzeentwicklung oder gar Rauchbildung an einem Lithium-Ionen-Akku festgestellt, ist dieser unverzüglich in einen dafür zugelassenen Behälter (BAM) mit integrierter Druckentlastungsöffnung zu verbringen. Die Alternative kann ein ausreichend großer, mit Wasser gefüllter Behälter sein, wenn diese Maßnahme ohne Personengefährdung möglich ist. Vorsorglich sind geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie Schutzhandschuhe, Gesichtsschutz etc. bereitzustellen. Der Behälter wird außerhalb des Gebäudes und abseits weiterer Brandlasten bis zu einer fachgerechten Entsorgung gelagert.

Von einem Eigentransport defekter Batterien müssen wir dringend abraten – die Akkus gelten als Gefahrgut (s.o.) und müssen diverse ADR-Vorgaben einhalten!

Downloadtipps der Redaktion

e.+-Artikel „Feuergefährdete Betriebsstätten gemäß DIN VDE 0100-420 und VdS 2033: Grundlagen und Installation“

Hier gelangen Sie zum Download.

Checkliste „Brandschutz im Betrieb“

Hier gelangen Sie zum Download.

Checkliste „Bestimmung der Brandgefahr in Arbeitsstätten nach ASR A2.2“

Hier gelangen Sie zum Download.

Fazit

Das Beste ist, sich unverzüglich mit dem Verkäufer/Hersteller des Akkus in Verbindung zu setzen und mit diesem eine sichere Abholung zu organisieren.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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Kommentare

Kommentar von Arno Dombrowski |

Guten Tag

dieses ganze Brimborium um den "sicheren Transport" ist schon fast als ans Lächerliche grenzende Paragrafenreiterei zu werten.
Als neulich mein Pedelec Akku defekt war wurde mir ein "Spezialkarton" zugesandt. Dieser Spezialkarton erwies sich als normaler Karton mit "Spezialaufdruck". Ein kleiner Schnippsel den ich abschnitt und dann ansteckte bewies das dieser Karton normal brennbar war. Zu diesem Karton gab es keinerlei Formeinlagen so das dieser nur als "übergroßer Hin und Her Rutschbehälter" definiert werden konnte. Ich füllte also als stabilisierenden Stoßschutz normales Zeitungspapier in geknüllter Form ein. Es gab ja auch keine besonderen Anweisungen. Dazu musst ich zwei ganz wichtige Dokumente ausfüllen und dem "Spezialabholdienst" übergeben. Komisch nur dass der die gar nicht haben wollte. Außerdem musste ich einen ganzen Tag Urlaub nehmen und zu Hause bleiben weil der Abholdienst zwischen acht und sechzehn Uhr kommen konnte. Homeoffice sei Dank. Die Abholung dauerte tatsächlich ca. 120 Sekunden. Außerdem "musste" ich den Akku mit den Papieren persönlich übergeben. Die Übernahme der Papiere musste ich expliziert "einfordern" !
Auf das Abholen musste ich wegen der ganzen Organisation eine Woche warten!
Als der neue Akku kam wurde der einfach an einem von mir gewählten Abstellort abgestellt.

Und der Gipfel der Groteske ist dass jedermann mit dem Akku im Fahrrad rumfahren kann ohne "Spezialspezialist" zu sein obwohl der physikalische Transport von A nach B genau der gleiche ist. Ist der Akku dann nicht mehr im Rad ist der plötzlich und ganz überraschend ganz gefährlich.

Wo mag wohl ein Mieter ein einem Wohnblock seinen defekten Fahrradakku bis zur Abholung aufbewahren? Im Schrebergarten seines Freundes.

Das erinnert mich an die Geschichte mit den Pressluftflaschen für Taucher die auch von einem Tag auf den anderen so gefährlich wurden dass sie nur noch mit Spezialhalterungen im Privatauto transportiert werden durften oder ganz plötzlich "Schießpulver" bei einer Menge über 2 Kg(?) für den Transport im Privat Pkw gefährlich wird und in ebensolchem Spezialkarton (wie oben natürlich brennbar) verpackt werden muss. Bin gespannt wann Zitronen als gefährlich eingestuft werden wegen dem hohen Anteil an "Säure"?

Es wird Zeit dass jemand mal nach Art "Loriots" einen lustigen Film dreht.

Mit freundlichem Gruß

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