Unfallbericht: Stromschlag über PEN-Leiter
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Arbeitsauftrag: Montage eines Hausanschlusskastens
Bereits vor einigen Jahren war eine „Blindleitung“ zu einem Grundstück verlegt worden. An diese Leitung war zur provisorischen Stromversorgung der Baustelle ein Baustromverteiler angeschlossen. Nun waren die Bauarbeiten an dem Einfamilienhaus so weit abgeschlossen, dass ein endgültiger Hausanschluss hergestellt werden konnte.
Zwei Monteure wurden damit beauftragt, den Hausanschlusskasten zu montieren und ein Kabel bis zur Blindleitung zu verlegen. An dieser Stelle sollte nach Freischaltung des Netzkabels eine Verbindungsmuffe gesetzt werden.
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So ereignete sich der Stromunfall
Nachdem die Kabelverlegearbeiten abgeschlossen waren, brachten die Elektrofachkräfte den Hausanschlusskasten an. Gemeinsam führten sie die Montage- und Klemmarbeiten am Anschlusskasten durch.
Nun sollte noch die Verbindungsmuffe zur Blindleitung gesetzt werden. Einer der Monteure machte sich auf den Weg, um die NH-Sicherungen an den benachbarten Kabelverteilerschränken zu ziehen. Erst nach Freischaltung und Feststellen der Spannungsfreiheit am Baustromverteiler sollte die Montage beginnen.
Während die Elektrofachkraft noch unterwegs war, begann der Kollege damit, die Blindleitung vom Baustromanschluss zu trennen. Er hatte die Mantelisolierung bereits entfernt. In dem Moment, als er den Kupfermantel auftrennen wollte, passierte es: Er erlitt eine Körperdurchströmung zwischen seiner Hand und seinem am Erdreich angelehnten Rücken.
Glücklicherweise war ein Arbeiter einer Tiefbaufirma in der Nähe und bemerkte, dass die Elektrofachkraft eine Körperdurchströmung erlitt. So konnte der Baustromverteiler schnell vom Netz getrennt werden. Die Kollegen brachten die Elektrofachkraft umgehend ins Unfallkrankenhaus. Die verunfallte Elektrofachkraft hatte Glück im Unglück. Der elektrische Schlag hatte nur einen Schock und keine weiteren Verletzungen zur Folge.
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Das ergab die Unfallanalyse des Elektrounfalls
Die Unfallanalyse ergab Folgendes: Im Neubau waren noch Betriebsmittel an den Baustromverteiler angeschlossen. Dadurch stand der PEN-Leiter unter Spannung. Wahrscheinlich war dem Monteur außerdem nicht bewusst, dass der Kupfermantel auch als PEN-Leiter fungierte.
Unfallursache war die nicht abgewartete Abschaltung des Netzkabels. Außerdem wurde auch die Spannungsfreiheit des Baustromverteilers nicht festgestellt.
§ 6 – Arbeiten an aktiven Teilen
(1) An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nicht gearbeitet werden.
(2) Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.
(3) Absatz 2 gilt auch für benachbarte aktive Teile der elektrischen Anlage oder des elektrischen Betriebsmittels, wenn sie
- nicht gegen direktes Berühren geschützt sind oder
- nicht für die Dauer der Arbeiten unter Berücksichtigung von Spannung, Frequenz, Verwendungsart und Betriebsort durch Abdecken oder Abschranken gegen direktes Berühren geschützt worden sind.
(4) Absatz 2 gilt auch für das Bedienen elektrischer Betriebsmittel, die aktiven unter Spannung stehenden Teilen benachbart sind, wenn diese nicht gegen direktes Berühren geschützt sind.
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