Müssen Installationsverteiler der Schutzklasse II entsprechen?
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Frage aus der Praxis
Müssen Installationsverteiler, insbesondere solche, die durch elektrotechnische Laien bedient werden, der Schutzklasse 2 entsprechen? Und ist es erlaubt, Niederspannungshauptverteiler ohne Versorgungsnetzbetreiber-Teil, die mit Hauptzuleitungsabgängen sowie mit Endstromkreisen versehen werden, in geerdeter Schutzart auszuführen?
Der User merkte richtig an, dass derartige Verteilerschränke in der Regel von Hausmeistern bedient werden, die keinerlei elektrotechnische Unterweisungen erhalten.
Tipp der Redaktion

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Antwort des Experten
Schutzklassen bei typgeprüften Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Grundsätzlich müssen typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (also auch Verteilungen) gemäß DIN EN IEC 61349-1:2021-10 in geeigneten Schutzklassen ausgeführt sein.
Die Norm ist gültig für Schaltgerätekombinationen zur
- Verwendung bei der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Umformung elektrischer Energie sowie
- für die Steuerung von elektrischen Betriebsmitteln, die elektrische Energie verbrauchen.
Nach den Abschnitten 8.4.3.1 und 8.4.3.2 sind hier die Schutzklasse 1 und die Schutzklasse 2 zulässig.
Die Norm gilt im Hinblick auf den Gebrauch von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen in Wohnhäusern (Bedienung durch Laien) nur unter der Voraussetzung, dass die für diese Zwecke geltenden zusätzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Zusätzliche Anforderungen an Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Solche zusätzlichen Anforderungen werden beispielsweise erhoben durch
- die DIN EN 61349-3:2013-:02 VDE 0660-600-3 (Entwurf der DIN EN 61349-3:2023-02 veröffentlicht) „Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien“
Beispiel: Laien haben Zutritt zu geschlossenen Installationsverteilern (IVL), die ortsfeste, typgeprüfte Schaltgerätekombinationen für die Innenraumaufstellung mit Schutzeinrichtungen zur Anwendung sowohl im Wohnbereich als auch an anderen Stellen sind. - die DIN VDE 0603-1 VDE 0603-1:2017-06 „Zählerplätze“
Gilt für Zählerplätze, die zur Aufnahme von Betriebsmitteln für die Energieübertragung, -verteilung und -messung in elektrischen Anlagen für Gewerbe- und Hausinstallationen (z. B. Wohnhäuser, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäude und ähnliche) im Innen- und Außenbereich, bis zu einer Bemessungsspannung von 400 V dienen.
Downloadtipps der Redaktion
e.+ Artikel: Grundnorm für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen: die DIN EN IEC 61439-1 (VDE 0660-600-1)
Hier gelangen Sie zum Download.
Checkliste: Besichtigung bei Erstprüfung von Schaltgerätekombinationen
Bildzeichen ist keine klare Anforderung für Schutzklasse 2
Die Anforderungen an Installationskleinverteiler sind eigentlich schon seit einiger Zeit in die DIN EN 60670-24 VDE 0606-24:2014-03 „Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen“ gewandert und werden dort definiert. Es wird aber in Bezug auf die Schutzklassen unter dem Thema „Aufschriften“ lediglich gefordert, dass ein Bildzeichen für die Schutzisolierung bei den Aufschriften des Verteilers vorhanden sein muss. Dies ist aber noch keine klare Anforderung dafür, einen Schutzklasse 2-Verteiler einsetzen zu müssen.
Den entscheidenden Hinweis für die Montage eines Schutzklasse 2-Verteilers findet man allerdings indirekt in der DIN 18015-1:2020-05 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“. In den Begriffserläuterungen dieses Regelwerks ist der Installationskleinverteiler als Stromkreisverteiler aus Metall mit einer Isolierstoffauskleidung oder aus Isolierstoff für Wandaufbau, Wandeinbau oder Hohlwandinstallation beschrieben. Damit wird definiert, dass der Stromkreisverteiler schutzisoliert, also in Schutzklasse 2, auszuführen und entsprechend in dieser Form einzubauen ist.
Fazit
Für Installationskleinverteiler, die durch Laien bedient werden können, gilt grundsätzlich die Schutzklasse 2!
Autoren: Dipl.-Ing. Holger Bluhm, VdS-anerkannter Sachverständiger, Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider
Kommentare
Kommentar von Mertens, Daniel |
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre gut nachvollziehbare Herleitung und Schlussfolgerungen.
Wie sehen Sie jedoch in diesem Zusammenhang das Urteil des OLG Düsseldorf (Urt. v. 9.2.2023 – I-5 U 227/2)? Das OLG hat festgestellt, dass die Normen der DIN, solange sie sich nicht auf Sicherheitsstandards oder Gefahrenabwehr beziehen, nicht grundsätzlich als allgemein anerkannte Regel der Technik heranziehen lässt und somit nicht grundsätzlich verbindlich sind.
Ich sehe das hier ähnlich, da die Entscheidung für SK1 oder SK2 keine Gefahr abwehrt oder eine Frage der Sicherheit darstellt. Sowohl SK1 als auch SK2 sind bei ordnungsgemäßer Ausführung auf demselben Sicherheitsniveau.
Aus meiner Sicht kann man daher die Schlussfolgerung, dass laienbedienbare Verteiler grundsätzlich in SK2 auszuführen sind, daraus nicht ableiten, außer Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren explizit die Ausführung nach DIN18015.
Freundliche Grüße
Antwort von Jasmin Sprenger
Guten Tag Herr Mertens,
anbei die Antwort unseres Autors Herrn Schneider:
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