Müssen Installationsverteiler der Schutzklasse II entsprechen?

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Bedienung durch elektrotechnische Laien
Bedienung durch elektrotechnische Laien. (Bildquelle: jakubzak/iStock/Getty Images Plus)

Müssen Installationsverteiler, insbesondere solche, die durch elektrotechnische Laien bedient werden, der Schutzklasse 2 entsprechen?

Diese Frage stellte uns ein User von elektrofachkraft.de. Und weiter: Ist es erlaubt, Niederspannungshauptverteiler ohne Versorgungsnetzbetreiber-Teil, die mit Hauptzuleitungsabgängen sowie mit Endstromkreisen versehen werden, in geerdeter Schutzart auszuführen?

Der User merkte richtig an, dass derartige Verteilerschränke in der Regel von Hausmeistern bedient werden, die keinerlei elektrotechnische Unterweisungen erhalten. Weil uns schon öfter ähnliche Anfragen erreicht haben, stellen wir den Sachverhalt in einem Beitrag dar.

Typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen müssen in Schutzklassen aufgeführt sein

Grundsätzlich müssen typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (also auch Verteilungen) gemäß DIN EN IEC 61439-1 in geeigneten Schutzklassen ausgeführt sein.

Die Norm ist gültig für Schaltgerätekombinationen zur Verwendung bei der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Umformung elektrischer Energie sowie für die Steuerung von elektrischen Betriebsmitteln, die elektrische Energie verbrauchen. Es sind die Schutzklasse 1 und die Schutzklasse 2 zulässig.

Die Norm gilt im Hinblick auf den Gebrauch von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen in Wohnhäusern (Bedienung durch Laien) nur unter der Voraussetzung, dass die für diese Zwecke geltenden zusätzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Solche zusätzlichen Anforderungen werden im dargestellten Fall erhoben durch

  • die DIN EN 61439-3 (für geschlossene Installationsverteiler (IVL), die ortsfeste, typgeprüfte Schaltgerätekombinationen für Innenraumaufstellung mit Schutzeinrichtungen zur Anwendung sowohl im Wohnbereich als auch an anderen Stellen sind und zu deren Bedienung Laien Zutritt haben)
  • die VDE 0603-1 (deren Anwendungsbereich gilt für Betriebsmittel für die Energieübertragung, Energieverteilung und Energiemessung in elektrischen Anlagen für Hausinstallationen (wie z.B. Wohnhäuser, Schulen, Verwaltungs-, Bürogebäude und ähnliche) nach VDE 0100 Teil 200.)

Zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören gemäß VDE 0603-1 folgende Betriebsmittel:

  • Installationskleinverteiler nach DIN 43871,
  • Zählerplätze nach den Normen der Reihe DIN 43870,
  • Zählerplätze nach den Normen der Reihe DIN 43870 mit Stromkreisverteiler in gemeinsamer Umhüllung,
  • Zählertafeln nach DIN 43853,
  • Zählerplätze nach den Normen der Reihe DIN 43870 mit Hauptleitungsabzweigplatz in gemeinsamer Umhüllung,
  • Hauptleitungsabzweigplatz als Einzelbauteil und zum Anreihen an Zählerplätze des gleichen Systems nach den Normen der Reihe DIN 43870, und
  • Zählerplätze in der Ausführung mit Tür mit Tarifschaltgerät-(TSG-)Feld.

Gemäß VDE 0603-1 Abschnitt 4.1.1 müssen die oben aufgeführten Betriebsmittel (und damit auch der angesprochene Installationskleinverteiler) schutzisoliert (Schutzklasse 2) ausgeführt und so gebaut und bemessen sein, dass sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch zuverlässig sind und keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen.

Diese Anforderung gilt losgelöst von der Tatsache, ob es sich um einen Installationskleinverteiler mit oder ohne Zählerplatz handelt.

Fazit: Installationskleinverteiler müssen schutzisoliert (Schutzklasse 2) ausgeführt sein

Gemäß VDE 0603-1 Abschnitt 4.1.1 müssen Installationskleinverteiler oder Zählerplätze (im Sinne der TAB 2000 Abschn. 8 (1)) schutzisoliert (Schutzklasse 2) ausgeführt sein.

Autor: Dipl.-Ing. Holger Bluhm, VdS-anerkannter Sachverständiger

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