EmpfBS 1113: Empfehlungen zum Einkauf von Arbeitsmitteln

  • (Kommentare: 0)
  • Sicher arbeiten
5/5 Sterne (3 Stimmen)
Empfehlung für Betriebssicherheit 1113 zur Beschaffung von Arbeitsmitteln
Was die EmpfBS 1113 für Elektrofachkräfte bedeutet (Bildquelle: MachineHeadz/iStock/Getty Images Plus)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im März 2021 eine neue Empfehlung zur Beschaffung geeigneter und sicherer Arbeitsmittel veröffentlicht. Sie ist als EmpfBS 1113 (Empfehlung für Betriebssicherheit) erschienen. Welche Bedeutung hat sie für Elektrofachkräfte und die Elektrosicherheit? Unser Experte klärt auf.

Die Empfehlungen für Betriebssicherheit (EmpfBS) werden wie das Technische Regelwerk für Betriebssicherheit vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ausgestellt. Sie haben aber nicht den gleichen Stellenwert wie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Als Nachfolger der früheren Bekanntmachungen für Betriebssicherheit (BekBS) geben sie den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene wieder, lösen aber – im Unterschied zu den TRGS – keine Vermutungswirkung nach § 4(3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus.

Zur Vermutungswirkung und den TRBS informiert dieser Beitrag zur TRBS 2121 weiter.

EmpfBS 1113: Sichere Arbeitsmittel von Beginn an

Die EmpfBS 1113 zur Beschaffung von Arbeitsmitteln hat folgenden Hintergrund: Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet den Arbeitgeber, seinen Beschäftigten ausschließlich sichere und geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber darf gemäß Betriebssicherheitsverordnung ein Arbeitsmittel erst dann zur Verwendung freigeben, wenn er

  • eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
  • auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festgelegt hat und
  • festgestellt hat, dass die Benutzung des Arbeitsmittels nach dem Stand der Technik sicher ist.

Dazu kommt, dass für viele Arbeitsmittel regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben sind. Für viele Elektrofachkräfte gehört das in Form von Elektroprüfungen zum Arbeitsalltag. Die EmpfBS 1113 „Beschaffung von Arbeitsmitteln“ setzt jedoch viel früher an. Sie erläutert, wie bereits Auswahl und Einkauf eines Arbeitsmittels berücksichtigt werden sollen, und zwar:

  • in der Gefährdungsbeurteilung
  • beim Festlegen von Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln.

Tipp der Redaktion

ElektroCheck

Jetzt Prüfungen sicher durchführen und dokumentieren

Über 350 Prüfprotokolle, Formulare und Checklisten in Word

Kommen Sie Ihren Aufgaben als Elektrofachkraft z.B. bei der Organisation und Durchführung von Prüfungen elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel ideal nach.

Jetzt einfacher prüfen!

Was versteht man unter Arbeitsmitteln?

Der Begriff „Arbeitsmittel“ bleibt manchmal etwas unklar. So sprechen andere Vorschriften von „Betriebsmitteln“ und beide Begriffe werden oft synonym verwendet. Für den Arbeitsschutz relevant ist die Definition der Betriebssicherheitsverordnung, nach der alle

„Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden“,

als Arbeitsmittel gelten. Unter diese Definition fallen ganz unterschiedliche Gegenstände und Werkzeuge – vom Schraubenschlüssel bis zur Bohrmaschine, von der Stehleiter bis zur Hubarbeitsbühne, vom Kompressor bis zum Gabelstapler.

Die EmpfBS 1113 bezieht sich explizit auf:

  • standardisierte Arbeitsmittel, die als sogenannte „Katalogware“ einsatzfertig eingekauft werden, etwa branchenübliche Handwerkzeuge oder Elektrogeräte
  • spezielle Arbeitsmittel, die für den eigenen Betrieb gefertigt oder abgewandelt wurden, wie etwa Sondermaschinen
  • komplexe Arbeitsmittel und Anlagen, z. B. eine Werkzeugmaschine oder eine Druckluftanlage

Downloadtipps der Redaktion

Prüfprotokoll für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel

Hier gelangen Sie zum Download

Mustervorlage - Gerätebuch für Werkzeuge, Hilfsmittel und andere Arbeitsmittel

Hier gelangen Sie zum Download

EmpfBS 1113 empfiehlt Beschaffungsprozess in 5 Schritten

Neben einigen Grundsätzen zum Beschaffen von Arbeitsmitteln liegt der Schwerpunkt der EmpfBS 1113 in Abschnitt 4 auf dem eigentlichen Beschaffungsprozess. Empfohlen wird ein Vorgehen gemäß den folgenden 5 Schritten:

  1. Den konkreten Bedarf ermitteln und die gewünschten Anforderungen festlegen.
  2. Das geeignete Arbeitsmittel auswählen und potenzielle Auftragnehmer/Lieferanten identifizieren.
  3. Gemäß einem festgelegten Liefer- und Leistungsumfang den Auftrag erteilen.
  4. Nach der Lieferung eine Eingangskontrolle auf sicherheitsrelevante Mängel durchführen, ggf. die Montage am Einsatzort und den Probebetrieb des Arbeitsmittels überwachen.
  5. Das Arbeitsmittel nach Gefährdungsbeurteilung zur Verwendung zur Verfügung stellen und die Beschäftigten zum sicherheitsgerechten Benutzen unterweisen.

Ziel des Beschaffungsprozesses

Die Abfolge der fünf Schritte macht das Ziel deutlich: Am Ende des Beschaffungsprozesses sollen ausschließlich sichere und geeignete Werkzeuge und Maschinen zur Verfügung stehen. Alle Mitarbeiter sollen deren unfall- und verletzungsfreies Verwenden beherrschen.

Welche Besonderheiten gibt es bei komplexen Arbeitsmitteln?

Abschnitt 5 befasst sich mit dem Beschaffen komplexer Arbeitsmittel, etwa einer Druckluftanlage oder einer Fertigungsstraße. Hier kann der Weg von der Bedarfsermittlung bis zur Inbetriebnahme recht aufwendig und kompliziert werden. Insbesondere dann, wenn mehrere Hersteller und Lieferanten beteiligt sind, deren Bauteile und Komponenten vor Ort installiert und verbunden werden müssen. Dennoch muss die fertige Anlage später allen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die EmpfBS 1113 erläutert, wie in solchen Fällen die Verantwortlichkeiten und Pflichten zuzuordnen sind.

Kapitel 6 zeigt anhand einiger Beispiele (CNC-Fräsmaschine, Lieferwagen, Rührwerk, Großwasserraumkesselanlage u. a.), welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind.

Welche Anforderungen gelten für unvollständige Maschinen?

Der Anhang der EmpfBS 1113 befasst sich mit den sogenannten „unvollständigen Maschinen“. Dies bezieht sich laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf eine „Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet“, aber „für sich allein noch keine bestimmte Funktion erfüllt“. Das trifft z. B. für einen Antrieb oder den Greifer eines Robotersystems zu.

Bei der Beschaffung einer solchen unvollständigen Maschine muss der Einkäufer darauf achten, dass eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung vorhanden sind. Mit einem mehrseitigen Muster einer erweiterten Einbauerklärung zu einer unvollständigen Maschine zeigt die EmpfBS 1113 exemplarisch, wie zu prüfen ist, dass die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz jeweils eingehalten werden.

Die Empfehlung zur Betriebssicherheit 1113 können Sie von der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kostenlos als PDF (59 Seiten, 857 KB) downloaden: www.baua.de.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 9 und 9.