Elektromagnetische Felder: neue Verordnung

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Elektromagnetische Felder gibt es überall
Elektromagnetische Felder gibt es überall (Bildquelle: gpetric/iStock/Thinkstock)

Der Einsatz technischer Verfahren mit Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) nimmt zu. Gleichzeitig steigt die Zahl der Beschäftigten, die auch am Arbeitsplatz Herzschrittmacher oder andere Implantate tragen. Der Schutz dieser, aber auch aller anderen Mitarbeiter steht im Mittelpunkt der neuen Verordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Elektrofachkräfte, die in betriebliche Gefährdungsbeurteilungen einbezogen werden, sollten über die neuen Vorgaben Bescheid wissen.

Elektromagnetische Felder sind keine Erfindung des Menschen. Wir sind permanent dem Magnetfeld der Erde ausgesetzt sowie natürlichen elektrischen Feldern, die auf die Sonne oder auf Gewitter zurückgehen. Dazu kommen die menschengemachten EMF durch die Nutzung des elektrischen Stroms. Bei jedem Elektrogerät, jedem Monitor, jeder Hausverkabelung, aber auch bei jeder U-Bahn und jeder Photovoltaik-Anlage treten elektromagnetische Felder auf. Deren Zahl hat sich mit dem Ausbau des Mobilfunks und der massenhaften Zunahme von Smartphones, WLAN, Bluetooth-Netzwerken usw. weiter erhöht.

Diese Entwicklung hat zu einer Diskussion um die Wirkungen dieser Felder auf den menschlichen Körper und mögliche Folgen für die Gesundheit geführt. Die Diskussionen über den sogenannten Elektrosmog durch die Immissionen von elektromagnetischen Feldern oder die elektromagnetische Umweltverträglichkeit werden teils sehr erbittert geführt. Gerade Elektrofachkräfte werden schnell zu Ansprechpartnern für „elektrosensible“ Mitarbeiter oder Arbeitsschützer bei der Klärung der Anforderungen zum Schutz am Arbeitsplatz.

Gesundheitsgefährdungen durch elektromagnetische Felder umstritten

Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdungen durch elektromagnetische Felder ist umstritten. Zu vermeintlichen und tatsächlichen Effekten auf den menschlichen Körper sind sich auch die Experten nicht einig. Panikmache vor einem „Elektrosmog“ scheint wenig angebracht, doch biologische und thermische Wirkungen von EMF sind durchaus nachweisbar. Auch die Frage, in welcher Weise medizinische Implantate durch EMF gestört werden können, ist berechtigt. Dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze in Risikobereichen, in denen elektrische oder magnetische Felder teils deutlich stärker auftreten als im Lebensalltag.

Wie gefährlich sind die Elektrogeräte
Wie gefährlich sind die Elektrogeräte? (Bildquelle: ahmetemre/iStock/Thinkstock)

Für den Unternehmer und Arbeitgeber ist dies keine befriedigende Situation. Einerseits steht er in der Pflicht, seine Beschäftigten vor Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu schützen. Anderseits ist das Auftreten von EMF an vielen Arbeitsplätzen unvermeidbar. Weil die Gefährdung unsichtbar bleibt und nicht – wie Lärm, Stäube oder andere Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz – von den Mitarbeitern selbst ohne technische Hilfsmittel wahrgenommen werden kann, führt dies oft zu einer Verunsicherung.

Mit der neuen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) will der Gesetzgeber dem entgegenwirken und Orientierung bieten. Die in der EMFV formulierten Anforderungen sollen Beschäftigte vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder schützen. Hier können Sie sich die neue Verordnung im Volltext anschauen oder herunterladen: Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV.

Die neue EMFV im Steckbrief

Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder“ (EMFV)

  • setzt die EU-Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) vom Juni 2013 in deutsches Recht um.
  • wurde am 15. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 19. November 2016 in Kraft getreten.

Die EMFV enthält fünf Abschnitte:

  1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Gefährdungsbeurteilung, fachkundige Personen, Messungen, Berechnungen und Bewertungen
  3. Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen, Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
  4. Unterweisung der Beschäftigten, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
  5. Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Ihr Anwendungsbereich umfasst

  • die direkten Wirkungen wie Erwärmung des Körpergewebes, unwillkürliche Muskelstimulationen (nicht jedoch Stromschläge) und
  • die indirekten Wirkungen (Kontaktströme, Beeinflussung von Implantaten, Projektilwirkung) von statischen und zeitveränderlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern von 0 Hz bis 300 GHz.

Schon diese Aufzählung lässt erahnen, wie komplex es werden kann, die unterschiedlichen Felder innerhalb einer Arbeitsstätte nicht nur vollständig zu erfassen, sondern auch ihr Gefährdungspotenzial in angemessener Weise zu bewerten. Die Anforderungen der EMFV basieren auf

1) Expositionsgrenzwerten für gesundheitliche Wirkungen und

2) Auslöseschwellen für indirekte Wirkungen.

Bei Expositionen oberhalb dieser Expositionsgrenzwerte oder Auslöseschwellen muss der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen.

Diese Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen legt die EMFV für verschiedene Feldarten und Frequenzbereiche fest. Sie finden die Werte in den Anhängen der EMFV wie folgt:

  • Anhang 1: zu den physikalischen Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern
  • Anhang 2: zu den nichtthermischen Wirkungen, Expositionsgrenzwerten und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
  • Anhang 3: zu den thermischen Wirkungen, Expositionsgrenzwerten und Auslöseschwellen für zeitveränderliche elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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