Leitungsanlagen in Rettungswegen sicher installieren

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Die Installation von Leitungen in Rettungswegen erfordert besondere Maßnahmen.
Die Installation von Leitungen in Rettungswegen erfordert besondere Maßnahmen. (Bildquelle: John Foxx/Stockbyte/Getty Images)

Bei der Installation elektrischer Kabel- und Leitungsanlagen in Rettungswegen muss die Elektrofachkraft besondere Anforderungen und Maßnahmen berücksichtigen. Schutzziel ist eine möglichst lange Nutzung der Rettungswege im Falle eines Brands. Die Anforderungen an elektrische Leitungsanlagen sind unabhängig vom Bundesland in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) der ARGEBAU zusammengestellt.

Besondere Anforderungen an Leitungsanlagen

Im öffentlichen Bereich „Musterverordnungen/Mustererlässe“ wird die „Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR“ als Download zur Verfügung gestellt.

Diese besonderen Anforderungen können sich auf die folgenden Punkte erstrecken:

  1. Leitungsanlagen in Rettungswegen
  2. Hindurchführen von Leitungen durch sog. Brandwände
  3. Funktionserhalt von Leitungen für Sicherheitseinrichtungen

Der Begriff „Leitungsanlagen“

Als Leitungsanlagen im Sinne der MLAR werden alle Anlagen aus Kabeln und Leitungen, Hausanschluss-, Steuer-, Regel- und Messeinrichtungen (wie Zählerschränke), Verteilerschränken und Netzgeräten bezeichnet. Zu diesen Leitungsanlagen gehören auch die Befestigungsmaterialien (wie Installationsrohre und Kabelkanäle) sowie Datenverarbeitungsleitungen (wie CAT-Kabel oder Lichtwellenleiter eines EDV-Netzwerks).

Merke

Die Anforderungen der MLAR gelten für alle elektrischen Kabel und Leitungen sowie für deren Verteilungen und Steuerkästen.

Leitungsanlagen in Rettungswegen sind nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.
Leitungsanlagen in Rettungswegen sind nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Für Leitungsanlagen in Rettungswegen sind grundlegende Anforderungen zu berücksichtigen. In Rettungswegen, dazu gehören notwendige Treppenräume und Flure sowie die Räume dazwischen bis zu den Ausgängen ins Freie, sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Das bedeutet, die Installationsarbeiten (z.B. Schlitz- oder Stemmarbeiten) dürfen die Wände und Decken des Rettungswegs nicht so beeinträchtigen, dass die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile gemindert wird. Darüber hinaus sind in Sicherheitstreppenräumen sowie in den Räumen dazwischen bis zu den Ausgängen ins Freie nur Leitungsanlagen zulässig, wenn diese ausschließlich der unmittelbaren Versorgung dieser Räume (z.B. Beleuchtung) oder der Brandbekämpfung (z.B. automatischer Rauchmelder der Brandmeldeanlage) dienen. Alle anderen Leitungen, wie Energieleitungen zu Unterverteilungen, sind unzulässig.

Installation von Leitungen

Elektrische Leitungen in Rettungswegen müssen einzeln oder nebeneinander angeordnet und voll eingeputzt sein. Die Deckung oberhalb der Leitungen muss mindestens 15 mm betragen (z.B. mineralischer Putz). Sie dürfen innerhalb von feuerhemmenden Wänden verlegt werden, wenn sie der Versorgung der Betriebsmittel in diesen Wänden dienen. Alternativ können auch geeignete Installationskanäle oder -schächte genutzt werden. Eine Verlegung oberhalb von Unterdecken oder innerhalb von Unterflurkanälen ist ebenso möglich wie die Leitungsführung innerhalb von Systemböden.

Offene Verlegung von Leitungen

Eine offene Verlegung innerhalb des Rettungswegs ist grundsätzlich nur statthaft, wenn es sich um nicht brennbare Leitungen (siehe DIN EN 60702-1) handelt oder die Leitungen ausschließlich der Versorgung der Räume und Flure dienen.

Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die keine Sonderbauten sind (z.B. Mehrfamilienhaus), die nicht höher als 7 m (Gebäudeklasse 1 bis 3) sind und deren Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen) eine Fläche von weniger als 200 m2 aufweisen. In diesem Fall reicht es aus, dass Leitungen mit verbessertem Brandverhalten in den notwendigen Fluren verlegt werden.

Eine weitere Ausnahme besteht für einzelne, kurze Stichleitungen. Diese dürfen ebenfalls offen verlegt werden.

In allen Fällen müssen die Installationsmaterialien für eine offene Verlegung aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Blechkanälen, bestehen.

Messeinrichtungen und Verteiler

Sämtliche Verteilungen, Zähler- und Steuerschränke sind gegenüber notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen diesen und den Ausgängen ins Freie mindestens feuerhemmend (Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten) abzutrennen. Innerhalb von notwendigen Fluren reicht es aus, diese aus nicht brennbaren Bauteilen, z.B. aus einer allseitig geschlossenen Blechverteilung, herzustellen.

Fazit

  • Die MLAR der ARGEBAU nennt besondere Anforderungen an elektrische Leitungsanlagen.
  • Sie ist insbesondere für Leitungsanlagen in Rettungswegen, bei Durchdringungen von Leitungen durch sog. Brandwände und für den Funktionserhalt von Leitungen für Sicherheitseinrichtungen zu beachten.
  • Verteilungen und Zählerschränke sind gegenüber notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen diesen und den Ausgängen ins Freie mindestens feuerhemmend abzutrennen.
  • Innerhalb von notwendigen Fluren müssen Verteilungen und Zählerschränke mindestens aus allseitig geschlossenen, nicht brennbaren Bauteilen bestehen.

Quellenangaben:
ARGEBAU (2015): Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (Bauministerkonferenz)
MLAR (2005): Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR)

  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.

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