Was ist der Unterschied zwischen einer Beauftragung, einer Bestellung und einer Benennung?

4,8/5 Sterne (5 Stimmen)
Beauftragung, Bestellung oder Benennung – kennen Sie den Unterschied?
Beauftragung, Bestellung oder Benennung – kennen Sie den Unterschied? (Bildquelle: SARINYAPINNGAM/iStock/Getty Images Plus)

Frage aus der Praxis

Wie unterscheiden sich eigentlich Beauftragung, Bestellung und Benennung voneinander? Oder ist das am Ende alles dasselbe?

Antwort des Experten

In § 13 des Arbeitsschutzgesetzes wird ebenso wie in § 13 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gefordert, dass die Pflichtenübertragung (Unternehmerpflichten) in schriftlicher Form erfolgen muss. Die Schriftform ist eine Ordnungsvorgabe, die sich vorrangig an den Arbeitgeber als Delegierenden richtet. Gestaltungsbeispiele sind in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ zu finden. Als Erkenntnisquelle dient hier die im April 2018 zurückgezogene DGUV Information 211-001 „Übertragung von Unternehmerpflichten“. Wird die Schriftform nicht eingehalten, so ist dies ein organisatorischer Mangel, den der Arbeitgeber zu vertreten hat.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.

Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.

  • Autor:

    René Brünn

    Geschäftsführer der R.O.E.

    René Brünn

    Als Geschäftsführer der R.O.E. GmbH entwickelt René Brünn seit 2015 zusammen mit seinen Team Praxislösungen für die Elektroorganisation sowie Branchenübergreifende Tools für die mobile Datenerfassung und Dokumentation.

    Nach seiner Berufsausbildung zum Energieanlagenelektroniker, sammelte René Brünn als Instandhaltungstechniker Erfahrungen in der Wartung, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen.


Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte rechnen Sie 9 plus 9.