Sicher arbeiten auf Gerüsten mit der DGUV Information 201-011
Elektrofachkräfte (EFKs), die ihre berufliche Tätigkeit zeitweise auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen ausüben, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, weil das Arbeiten auf Leitern und Gerüsten mit vielfältigen Gefährdungen verbunden ist. Um diesen Gefährdungen wirksam zu begegnen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unlängst eine überarbeitete Fassung der Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“ veröffentlicht.
In der DGUV-Information wird praxisnah beschrieben, wie das Arbeiten mit und auf Gerüsten sicher gestaltet werden kann. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die für eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) wesentlichen Inhalte dieser Publikation. Den Schwerpunkt bildet dabei das Thema „Konkrete Gefährdungen bei der Gerüstnutzung“.
Hinweis
Nicht unter den Anwendungsbereich der DGUV Information 201-011 fallen Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste (gemäß der DGUV Regel 101-014) sowie Arbeitsmittel, bei denen es sich nicht um Gerüste handelt, z.B. Bockgerüste, die unter Verwendung von Arbeitsböcken hergestellt werden, sowie fahrbare Arbeitsbühnen gemäß DIN EN 1004, bei denen es sich um zu montierende Produkte handelt, die nach der Gebrauchsanleitung montiert werden.
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