Brandschutz in elektrischen Anlagen

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Schon während der Errichterphase einer elektrischen Anlage muss das Thema „Brandschutz“ berücksichtigt werden.
Schon während der Errichterphase einer elektrischen Anlage muss das Thema „Brandschutz“ berücksichtigt werden. (Bildquelle: Shinyfamily/iStock/Getty Images Plus)

Schon während der Errichterphase einer elektrischen Anlage muss das Thema „Brandschutz“ berücksichtigt und mit den baulichen Bestimmungen abgeglichen werden. In dem späteren Betrieb sind die getroffenen Vereinbarungen regelmäßig auf ihre Gültigkeit, Vollständigkeit und Funktion hin zu überprüfen.

Baulicher Brandschutz hat Einfluss auf Installation und Betrieb

Der bauliche Brandschutz kann einen großen Einfluss auf die Installation und den Betrieb elektrischer Anlagen haben. Im Rahmen der Planung neuer Anlagen wird das Vorhaben, falls erforderlich, in Abhängigkeit des Umfangs durch eine Baugenehmigung bestätigt. Im Rahmen des dafür erforderlichen Bauantragsverfahrens ist ein brandschutztechnisches Gutachten erforderlich, welches die Rahmenbedingungen der jeweiligen Anlagen und des dazugehörigen Gebäudes festlegt und somit an die Baugenehmigung knüpft.

Durch die Festlegung der äußeren Rahmenbedingungen, z.B. Gebäude besonderer Art in Form einer feuergefährdeten Betriebsstätte, bauliche Abtrennung und damit verbundene Feuerwiderstandsklasse oder die Forderung nach einem Funktionserhalt, werden auch die jeweils gültigen rechtlichen Anforderungen und technischen Regeln für die elektrische Anlage festgelegt.

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  • Autor:

    B. Eng., MBA Jörg Belzer

    Bereichsleitung technisches Facility Management international einer Handelskette

    Belzer, Joerg

    Jörg Belzer verantwortet die Bereichsleitung technisches Facility Management international einer großen Handelskette, nachdem er erfolgreich ein nebenberufliches Studium zum MBA abgeschlossen hat.


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