Brandlöschversuch bei erhöhter Elektrogefährdung

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Für den Einsatz von Löschpulver muss das Einverständnis des Anlagenbetreibers vorliegen.
Für den Einsatz von Löschpulver muss das Einverständnis des Anlagenbetreibers vorliegen. (Bildquelle: Shinyfamily/iStock/Getty Images Plus)

Ein kleiner technischer Defekt in der Elektroinstallation oder bei einem Elektrogerät reicht aus und ein Haus oder ein Betriebsgebäude steht in kürzester Zeit in hellen Flammen. Mit einer schnellen und richtigen Reaktion kann man Feuer löschen und Schäden minimieren. Bei Betriebsstätten gelten für den Betreiber der Anlage (ANLB) und für Elektrofachkräfte (EFKs) besondere Auflagen. Neben den Sicherheitsabständen spielen auch die richtigen Löschmittel eine entscheidende Rolle. Darf Wasser oder Löschschaum bei spannungsgeladenen Teilen verwendet werden?

Ein Kabelbrand oder die Maschine brennt – was tun und wer trägt die Verantwortung?

Bei einem Brand ist eine sofortige Auslösung des Feueralarms wichtig. In Betriebsstätten muss den Anweisungen der Brandschutzbeauftragten Folge geleistet werden. Den Mitarbeitern zu helfen ist wichtig, dabei ist jedoch auf die eigene Sicherheit zu achten. Bei der Brandbekämpfung hat die Rettung von Menschen Vorrang gegenüber der Verhinderung von Sachschäden. Brände im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen erfordern zusätzlich besondere Maßnahmen bei der Brandbekämpfung. Der Verantwortliche einer elektrischen Anlage sollte sich nicht erst im Brandfall Gedanken über seine Verpflichtungen machen. Für Elektrofachkräfte gelten besondere Verhaltensvorschriften. Die DIN VDE 0132 regelt allgemeine Schutzmaßnahmen sowie spezielle Maßnahmen zur Brandbekämpfung für Niederspannungs- und Hochspannungsanlagen.

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  • Autor:

    LL.M. M.Eng. M.Eng. Donato Muro

    Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist und Arbeitspsychologe

    Donato Muro

    Donato Muro ist ein vielseitig ausgebildeter Experte. Als Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist und Arbeitspsychologe liegt seine Leidenschaft im Arbeitsschutz, den er als Berufung statt Beruf betrachtet.


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