Verantwortung und rechtliche Vorgaben für die Prüfung von Arbeitsmitteln

5/5 Sterne (1 Stimme)
Arbeitsmittel müssen sicher sein.
Arbeitsmittel müssen sicher sein. (Bildquelle: Seahorse Vector/iStock/Getty Images Plus)

Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Nutzung überlässt, müssen für die Arbeitsaufgabe geeignet und vor allem sicher sein. Dies wird durch regelmäßige Prüfungen gewährleistet. Doch wer ist für die Prüfung verantwortlich und welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Prüfung von Arbeitsmitteln?

Jeder, der Arbeitsmittel an seine Beschäftigten übergibt, ist dafür verantwortlich, dass ihre Beschaffenheit so ist, dass davon keine Unfallgefahren ausgehen. Bei gemieteten Arbeitsmitteln ist es der vertraglichen Regelung vorbehalten, wer für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich ist, wobei der Vorgesetzte für seine Beschäftigten immer in der Verantwortung ist, denn er hat die Fürsorgepflicht und eine Garantenstellung.

Verantwortliche Person nach dem Arbeitsschutzgesetz

Die Verantwortung für die Prüfung von Arbeitsmitteln liegt nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Dieser kann aber – je nach Organisationsstruktur des Unternehmens – zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Wie eine solche Pflichtenübertragung stattfinden sollte, findet sich im § 13 des Arbeitsschutzgesetzes und in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Hinweis

Pflichten können übertragen werden, nicht aber die Verantwortung!

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.

Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.


Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte rechnen Sie 8 plus 5.