Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Betriebsmittel- und Stromkreiskennzeichnungen

4,7/5 Sterne (3 Stimmen)
Betriebsmittel und Schutzeinrichtungen sollten ausreichend gekennzeichnet sein
Betriebsmittel und Schutzeinrichtungen sollten ausreichend gekennzeichnet sein (Bildquelle: AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus)

Gerade in komplexeren elektrischen Anlagen ist es wichtig, dass alle Betriebsmittel und Schutzeinrichtungen ausreichend gekennzeichnet sind. Nur so ist die Übersichtlichkeit der elektrischen Anlage und somit auch die Sicherheit der dort arbeitenden Personen gewährleistet.

Damit ein elektrisches Betriebsmittel sicher betrieben bzw. eindeutig zugeordnet werden kann, sind zwei Dinge erforderlich: Zum einen wird ein aktueller, aussagekräftiger Schaltplan benötigt, zum anderen ist eine Betriebsmittel- bzw. Stromkreiskennzeichnung erforderlich. Was nützt ein Schaltplan, wenn z.B. die Motorschutzschalter oder Schütze diesem nicht zugeordnet werden können? Die erste Abbildung zeigt einen Isolierverteiler, bei dem auf die Betriebsmittelkennzeichnung verzichtet wurde.

Isolierverteiler ohne Betriebsmittelkennzeichnung
Isolierverteiler ohne Betriebsmittelkennzeichnung (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B. A.)

Von unübersichtlichen Anlagen können Gefahren ausgehen

Bei größeren Verteilern und Schaltschränken führt eine fehlende Betriebsmittel- bzw. Stromkreiskennzeichnung schnell zu Verwechslungen bei Schalthandlungen bzw. zu unnötigen Stillstandszeiten bei der Fehlersuche. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Gefährdung von Personen kommen. Infolge eines unübersichtlichen Anlagenzustands können Gefahren für die mit der elektrischen Anlage arbeitenden Personen entstehen. Der eine oder andere stellt sich jetzt vielleicht die Frage, ob auf eine Betriebsmittel- bzw. Stromkreiskennzeichnung z.B. bei kleinen Verteilungen verzichtet werden darf. Was findet sich zu dieser Fragestellung in den Normen? Eine entsprechende Aussage gibt es in der DIN VDE 0100-510:2014-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen“. Der Schwerpunkt dieser Norm sind allgemeine Bestimmungen für die Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.

Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.


Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte addieren Sie 7 und 9.