Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Berührungsschutz bei Neuanlagen

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Neuanlage
Auch bei Neuanlagen ist ein ausreichender Berührungsschutz keine Selbstverständlichkeit. (Bildquelle: terex/iStock/Getty Images Plus)

Eigentlich sollte Berührungsschutz bei Neuanlagen eine Selbstverständlichkeit sein. Leider ist dies nicht immer der Fall. Teilweise werden Abdeckungen „vergessen“, Produkte falsch verwendet oder nicht fachgerecht montiert. Doch was heißt eigentlich „Berührungsschutz“, was bedeutet in diesem Zusammenhang „Basisisolierung“ und wo finden sich zu diesem Thema verbindliche Aussagen in den Normen?

Die folgende Abbildung zeigt eine nicht gegen Berühren geschützte Stromschiene in einer neuen Niederspannungs-Schaltgerätekombination bei der Erstprüfung. Hier fehlt die Berührungsschutzabdeckung der Stromschiene.

Stromschiene ohne Berührungsschutz in einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination
Stromschiene ohne Berührungsschutz in einer Niederspannungs-Schaltgerätekombination (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.)
  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.

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