Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: typische Mängel bei Schaltplanunterlagen

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Gerne sehen Schaltplanunterlagen so aus: verschimmelt und undurchsichtig
Gerne sehen Schaltplanunterlagen so aus: verschimmelt und undurchsichtig (Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.)

Als Elektrofachkraft (EFK) steht man manchmal vor dem Problem, dass keine vernünftigen Schaltpläne vorhanden sind. Wie sieht hier eigentlich die rechtliche Lage aus?

Aus der Praxis: Wo ist der Schaltplan?

Angenommen sei folgender Fall: Eine Produktionsanlage hat eine Störung. Schnell soll die Ursache lokalisiert und die Störung beseitigt werden. Doch wo ist der Schaltplan? Jede Elektrofachkraft, die schon einmal vor einem Schalt- oder Steuerschrank gestanden hat und keinen Schaltplan oder nur noch einzelne rudimentäre, mit Handeintragungen versehene Schaltplanseiten vorgefunden hat, kennt diese Situation. Zuerst muss das Problem gefunden werden. Ohne aussagekräftige Schaltpläne ist dies jedoch schwierig.

Schaltplanunterlagen sind keine Zugabe

Schaltpläne werden in der betrieblichen Praxis teilweise leider immer noch als Zugabe und nicht als Pflicht aufgefasst. Schnell wird etwas umverdrahtet oder geändert. Die Dokumentation kann warten und wird irgendwann vergessen. Dabei können aktuelle, aussagekräftige Schaltpläne die Stillstandszeiten und Unfallgefahren reduzieren.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.

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