Thermografie bei AuS und AiN

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Thermografie bei AuS und AiN
Was gilt für Thermografie bei AuS und AiN? (Bildquelle: Shinyfamily/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema Arbeiten unter Spannung und stelle mir die Frage: Thermografie – in welche Bereiche soll diese gezählt werden? Ich würde defintiv sagen, dass das in den Bereich „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ fällt. Wie seht ihr das? Irgendwie sagt mir mein Bauch, dass es aber auch in die Richtung Arbeiten unter Spannung gehr. Was ist es nun, oder ist das Defintionssache der VEFK?

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Antwort des Experten

Die berührungslose thermografische Untersuchung elektrischer Anlagen, Bauteile und deren Verbindungselemente erfolgt in aller Regel unter Last in allen Spannungsebenen. Das Prüfen elektrischer Anlagen muss deshalb entweder von ausgebildeten Elektrofachkräften nach DIN EN ISO 9712:2022-09 oder VdS-zertifizierten Sachverständigen für Elektrothermografie durchgeführt werden.

Downloadtipps der Redaktion

e.+ Artikel: Thermografie in der Elektrotechnik

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Checkliste: Anforderungen an die Durchführung einer Thermografieuntersuchung

Hier gelangen Sie zum Download.

§ 8 der DGUV Vorschrift 3 erlaubt folgendes:

„Von den Forderungen der §§ 6 (Arbeiten an aktiven Teilen) und 7 (Arbeiten in der Nähe aktiver Teile) darf abgewichen werden, wenn

  1. durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist oder
  2. aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt werden kann, soweit dabei
    • durch die Art der bei diesen Arbeiten verwendeten Hilfsmittel oder Werkzeuge eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist,
    • der Unternehmer mit diesen Arbeiten nur Personen beauftragt, die für diese Arbeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen fachlich geeignet sind und
    • der Unternehmer weitere technische, organisatorische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen festlegt und durchführt, die einen ausreichenden Schutz gegen eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung sicherstellen."

Für die diesbezügliche Entscheidung ist arbeitsschutzrechtlich der Unternehmer bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft verantwortlich.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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