Das Aus der Energiesparlampe

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Ab dem 1. September 2021 werden Energiesparlampen nicht mehr in den Verkehr gebracht.
Ab dem 1. September 2021 werden Energiesparlampen nicht mehr in den Verkehr gebracht. (Bildquelle: ipopba/iStock/Getty Images Plus)

Ab dem 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen – auch bekannt als Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht. Eine Ära geht zu Ende. Doch hinsichtlich des Stromverbrauchs können herkömmliche Leuchtmittel schon lange nicht mehr mit LEDs mithalten. Die Folge ist, dass die Europäische Union Lampen mit zu hohem Verbrauch schrittweise verbannt.

Nach den Glühlampen werden auch die Energiesparlampen mit integriertem Vorschaltgerät (zu erkennen an den Schraubfassungen) sowie lineare Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel und mehr 2.700 Lumen und Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor (u.a. Fassungen GU4 und GU5,3).

Muss der Verbraucher jetzt handeln?

Die Antwort ist ganz klar: nein. Die Lampen müssen jetzt nicht alle ausgetauscht werden. Leuchtmittel, die zur Zeit in Verwendung sind und ebenso solche, die bereits gekauft wurden, können weiter genutzt werden. Auch Geschäfte dürfen ihre Lagerware über den 1. September hinaus verkaufen.

Wie werden die alten Lampen entsorgt?

Leuchten, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, oder durch LEDs ersetzt werden, müssen aus Umweltgründen korrekt entsorgt werden. Hierbei gilt:

  • Energiespar-, Leuchtstoff- sowie Entladungslampen werden gesammelt und recycelt.
  • Glüh- und Halogenlampen werden über die Restmülltonne entsorgt.

Was hat sich bei den LEDs getan?

In den letzten Jahren ist die LED-Technologie immer besser geworden. Bei gleicher Leuchtkraft und bester Lichtqualität ist sie heute noch effizienter. Auch wenn diese sogenannten Retrofit-Lampen aussehen wie konventionelle Leuchtmittel, ist in ihnen modernste Technik verbaut. Ein Wechsel wirkt sich direkt auf einen niedrigeren Stromverbrauch aus.

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Was hat die EU für die Zukunft geplant?

Der 1. September 2023 markiert das Ende der linearen T8-Leuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Sockel sowie der Niedervolt-Halogenlampen mit den Steckfassungen G4 und GY6,35. Kompaktleuchtstofflampen ohne internes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen und lineare T5 sowie kreisförmige Leuchtstofflampen werden weiterhin verkauft. Das gilt auch für Hochvolt-Halogenlampen mit einem Lichtstrom von 2.700 Lumen oder weniger.

Im Beitrag „Gesetzesänderungen 2023: Das gilt dann für Glühlampen und Leuchtstofflampen" finden Sie eine detaillierte Übersicht darüber, ab wann welche Lampen betroffen waren.

Quelle: https://www.licht.de

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