Wer ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)?

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Aufgaben und Qualifikation der EFKfft
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vornehmen. © AndreyPopov/iStock/Thinkstock

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) übernimmt klar definierte, wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten. Doch welche Tätigkeiten sind erlaubt, wo liegen die Grenzen und welche Voraussetzungen müssen Beschäftigte erfüllen? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Aufgaben, Befugnisse und Qualifikation der EFKffT.

Warum gibt es eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

In vielen Betrieben ganz unterschiedlicher Branchen und Gewerke fallen regelmäßig elektrotechnische Aufgaben an, z.B. bei Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen jedoch ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Gemäß dieser strengen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.

Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eingeführt. Damit wird für Fälle von abgesteckten, oft für eine Branche typischen Aufgabenfeldern die Möglichkeit geschaffen, dass diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorgenommen werden dürfen.

Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen. Mehr zur Ausbildung erfahren Sie in diesem Beitrag: → Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Downloadtipps der Redaktion

Checkliste: Anforderungsprofil an die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Hier gelangen Sie zum Download.

Unterweisung: „DIN VDE 1000-10: Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen“

Hier gelangen Sie zum Download.

Formular: Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Hier gelangen Sie zum Download.

Welche Arbeiten darf die EFKfft ausführen?

Festgelegte Tätigkeiten sind „gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind“.

Sie dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1.000 V AC oder 1.500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Der Wirkungsbereich ist aus nachvollziehbaren Gründen stark eingeschränkt.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf ausschließlich die schriftlich festgelegten und ihrer Qualifikation entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten durchführen. Der Tätigkeitsumfang beschränkt sich auf gleichartige, wiederkehrende Tätigkeiten. Nicht festgelegte Änderungen oder Erweiterungen elektrischer Anlagen sind dagegen nicht zulässig. Ein Hausmeister darf daher nicht ohne entsprechende elektrotechnische Qualifikation und Beauftragung mit Instandhaltungsarbeiten am Versorgungsnetz betraut werden.

Vielmehr sind die festgelegten Tätigkeiten auf das begrenzt, was in engem Zusammenhang mit der eigentlichen Aufgabe steht.

Welche rechtlichen und normativen Grundlagen gelten?

Die Qualifikation und der Einsatz von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten werden insbesondere durch die Vorgaben der

  • DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“,
  • den DGUV Grundsatz 303-001 „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ sowie
  • die DIN VDE 1000-10:2021-06 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“

beeinflusst. Unternehmen müssen den Tätigkeitsumfang schriftlich festlegen und sicherstellen, dass Qualifikation, Unterweisung und Einsatzbereich zusammenpassen.

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Wer kann Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten werden?

In vielen Branchen gibt es kein starres Nebeneinander, sondern eine Verflechtung von Einsatzbereichen. Da macht es Sinn, wenn eine Fachkraft bis zu einem bestimmten Grad in verwandten Gebieten aktiv werden kann. So wurde 1994 die Handwerksordnung (HWO) geändert: Seitdem dürfen Handwerker auch in Fremdgewerken arbeiten. Die Tätigkeiten müssen allerdings dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.

Das bedeutet: Auch Mitarbeiter, die keine Elektrofachkräfte sind, können für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Sie müssen aber nachweislich dafür qualifiziert sein. Dann kann zum Beispiel ein Sanitärinstallateur auch in begrenztem Umfang Fliesen verlegen und Anschlussarbeiten an Warmwassergeräten vornehmen.

Die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist auch für andere Handwerker interessant, etwa für Metallfacharbeiter oder Schlosser und Tischler von Möbelhäusern und Küchenstudios. Und natürlich für Mitarbeiter der Bereiche Arbeitssicherheit oder solche, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen.

Beitrag aus dem Jahr 2019, wurde geprüft und aktualisiert 09/2026

  • Autorin:

    Christine Lendt

    freie Journalistin

    Lendt, Christine

    Christine Lendt ist als freie Autorin und Journalistin tätig mit einem Schwerpunkt im Bereich Ausbildung, Beruf, Arbeitsschutz.

    www.recherche-text.de

Kommentare

Kommentar von Michael Reiß |

Hallo ich habe gerade eine Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit abgeschlossen. Nun steht in einigen Unterlagen ich darf die Tätigkeiten auf die ich geschult bin alleine ohne Aufsicht durch eine Elektrofachkraft durchführen, in anderen Unterlagen steht ich muss immer eine Elektrofachkraft dabei haben oder sie muss hinterher kontrollieren was ich gemacht habe. Was stimmt nun ?

Kommentar von Marc Pfeiffer |

Hallo,
Darf ich als EFKffT Leuchten zusammenbauen, d.h. Stecker an Kabel, Schalter einbauen, Fassung anschließen. Es geht nicht um die Konformität nsch CE sonder nur darum, das ein Laie ja nicht einmal eine Deckenlampe anschließen darf.
Danke für die Antwort

Kommentar von Reiner Beyler |

Darf eine Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten, hier Orthopädie & Rehatechnik, eigenständig Prüfungen nach DIN VDE 0751-1 an med. Geräten durchführen und bewerten?

Kommentar von Christian Sieker |

Hallo,

darf ein Schreiner mit der Weiterbildung EFfft den Anschluss von Markisenmotoren, Feststellanlagen, Rollomotoren etc. vornehmen und abnehmen ohne das ein Elektomeister oder der gleichen den Anschluss nocheinmal überprüfen muss?

MFG

Kommentar von Edgar Mauß |

Hallo, reicht es aus wenn ich die EUP habe? Von Beruf bin ich Stuckateur.
Mit freundlichen Grüßen

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