Sprache von Prüfprotokollen

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Frage aus der Praxis

In welcher Sprache ist das Prüfprotokoll zur Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 60204-1 (DIN VDE 0113-1) von einem deutschen Hersteller auszufüllen, wenn dieses für einen deutschen Anlagenbauer erstellt wird, der eine Anlage in ein anderssprachiges EU-Land ausliefert? Also:

  • deutscher Hersteller
  • für einen deutschen Anlagenbauer
  • Auslieferung in ein anderssprachiges EU-Land

Reicht hierfür das deutschsprachige Formular?

Tipp der Redaktion

E-Book Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft

Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft – E-Book

nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN EN 50678 (VDE 0701), DIN EN 50699 (VDE 0702), DIN EN 60204-1 und DGUV Vorschrift 3

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Antwort des Experten: Keine Forderung im Regelwerk

Aus dem elektrotechnischen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen Arbeitsschutzregelwerk ist keine Forderung nach einer bestimmten Sprachfassung der Prüfprotokolle zu entnehmen. Üblicherweise sind diese Protokolle, da sie u.U. Beweismittel vor Gericht darstellen, in der Gerichtssprache zu erstellen. Nach § 184 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz ist die Gerichtssprache Deutsch.

Blicken wir auf die DGUV Vorschrift 3: Sie fordert zwar Prüfungen, äußert sich aber zur tatsächlichen Prüfdurchführung genauso wenig wie die Betriebssicherheitsverordnung oder das Arbeitsschutzgesetz. Prüfbestimmungen wären demnach beispielsweise die DIN VDE 0100-600, VDE 0701 und VDE 0702 oder die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1).

EG-Konformitätserklärung: Sprachen genauer festgelegt

Allerdings muss eine EG-Konformitätserklärung nach Anhang II Nr. 1 Abschnitt A in Verbindung mit Anhang I Nr. 1.7.4.1 Buchstaben a) und b) der Maschinenrichtlinie (9. ProdSV zum ProdSG) in einer oder mehreren Amtssprachen der europäischen Union, mindestens in der Amtssprache des Verwendungslandes abgefasst sein.

Die Verantwortung für die Sprachfassung trägt der Hersteller oder derjenige, der die Maschine in das jeweilige Land einführt. Insbesondere die DIN EN 60204-1 kann aufgrund ihrer europäisch-harmonisierten Ausrichtung geeignet sein, in der EG-Konformitätserklärung aufgeführt zu sein. Dies heißt aber noch nicht, dass Prüfprotokolle nach DIN EN 60204-1 bereits in der Sprache des Verwendungslandes erstellt werden müssten.

Sprache der Prüfprotokolle: Vertragliche Vereinbarungen wichtig

In welcher Sprache Prüfprotokolle zu erstellen sind, richtet sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten, z.B. Lieferant und Hersteller oder Hersteller und Verwender. Da die Protokolle u.a. Aufzeichnungen von Messwerten darstellen, die jeweils international verwendete physikalische Größen mit international verwendeten Einheiten (SI-System) nutzen, ist eine Lesbarkeit dieser Protokolle auch im Ausland gegeben.

Empfehlung: Sprache des Herstellerlandes für Prüfprotokolle

Ist keine Sprache vereinbart, so empfiehlt es sich, die Protokolle ansonsten in der Sprache des Herstellerlandes (hier: Deutsch) zu erstellen. Unter analoger Anwendung der Ausführungen unter Anhang I Nr. 1.7.4.1 Buchstabe b) Maschinenrichtlinie hat dann im Falle einer abweichend benötigten Sprachfassung derjenige für die Übersetzung zu sorgen, der die Maschine in das Verwendungsland einführt.

Downloadtipps der Redaktion

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Protokoll für die Wiederholungsprüfung

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Prüfliste „Mess- und Prüfprotokoll für Baustromverteiler“

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Prüfliste „Prüfprotokoll für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel“

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  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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