DGUV Information 203-072: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel
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Wie lassen sich wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel rechtssicher und effizient organisieren? Die DGUV Information 203-072 gibt praktische Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung sowie zur Qualifikation des Prüfpersonals.
Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV 203-072
Die DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschreibt die
- Voraussetzungen zur Prüfung,
- Vorgehensweise inklusive der Beschreibung der einzelnen Prüfschritte und die
- Beurteilung der Messwerte.
Themen der DGUV-Information 203-072:
- Auswahl der Prüfgeräte und Gefährdungen, die beim Prüfen auftreten können
- fachgerechte Dokumentation der Prüfung
Grundlage der enthaltenen Informationen bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN VDE 0105-100.
Welche Anlagen und Betriebsmittel fallen in den Anwendungsbereich?
Zu den Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln nach DGUV Information 203-072 zählen:
- Anlagen, die gemäß DIN VDE 0100 errichtet wurden
- Maschinen (z.B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren Schaltgeräte)
Sie können sowohl fest als auch über Steckvorrichtungen an die elektrische Niederspannungsanlage angeschlossen sein.
Auch Wiederholungsprüfungen an Maschinen können nach den Vorgaben dieser Information geprüft werden, obwohl die Erstprüfung nach der DIN VDE 113-1 bzw. DIN EN 60204 durchgeführt wird.
Vom Anwendungsbereich ausgenommen
Explizit ausgenommen sind hier Anlagen und Betriebsmittel, die in bestimmten Bereichen weitergehenden Anforderungen aus Verordnungen, landesbaurechtlichen Regelungen, Normen und anderen Regelwerken unterliegen.
Das sind z.B. Folgende:
- Aufzüge
- Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
- Medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte
- Sonderbauten, z.B. Versammlungsstätten, Tiefgaragen, Krankenhäuser, Beherbergungsstätten
Downloadtipps der Redaktion
Checkliste: Anforderungsprofil an die zur Prüfung befähigte Person
Hier gelangen Sie zum Download.
E-Book: Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft
Hier gelangen Sie zum Download.
Prüffristen für Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Hier gelangen Sie zum Download.
Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsermittlung allgemein
Hier gelangen Sie zum Download.
Checkliste für die Sichtprüfung
So führen Sie die Wiederholungsprüfung richtig durch
1. Gefährdungsbeurteilung erstellen
Die Gefährdungsbeurteilung für die Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln wird nach Betriebssicherheitsverordnung vor der ersten Inbetriebnahme des Betriebsmittels erstellt. Darin sind die Art, der Umfang der Prüfung und die Prüffrist festgelegt.
2. Prüfpersonal und dessen Qualifikation festlegen und überprüfen
Der Arbeitgeber muss das Prüfpersonal auswählen. Nach § 3 Abs. 3 BetrSichV trägt er die Verantwortung für diese Auswahl. Ein Auswahlkriterium ist die passende Qualifikation des Prüfers. Er muss nach § 14 BetrSichV eine zur Prüfung befähigte Person (ZPbP) sein.
Anforderungen an Prüfpersonal
- Eine befähigte Person zum Prüfen elektrischer Betriebsmittel verfügt nach TRBS 1203 über
- eine elektrotechnische Ausbildung,
- Berufserfahrung insbesondere im Prüfbereich (mindestens ein Jahr),
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
- Arbeitgeber muss die befähigte Person bestellen
- Kenntnisse müssen der jeweiligen Prüftätigkeit entsprechen (z.B. Kenntnis über Schutzeinrichtungen von Maschinen)
- Tätigkeit und Kenntnisse werden schriftlich festgelegt
Tipp der Redaktion
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- Unterweisungen für die Elektrofachkraft
- Schulungsvorlagen für die Elektrotechnik
3. Vorbereiten der Prüfung
Bestandsaufnahme
- alle Daten der Anlage
- Beschaffung und Durchsicht der Dokumentation und der Altprotokolle
- prüfen, ob Nachrüstungen, wie z.B. RCDs, nötig sind
Überlegen, wo Probleme entstehen könnten
Das strikte Durchführen der Prüfung nach Schema F ist in der Regel nicht möglich. Daher kann sich der Prüfer im Vorfeld schon auf Probleme einstellen und diese benennen.
- Ist eine Freischaltung notwendig?
- Müssen Produktionsbereiche möglicherweise außer Betrieb genommen werden?
- Können Notfallmaßnahmen, wie z.B. das kurzzeitige Abschalten der Brandmeldeanlage, anderweitig kompensiert werden?
- Ist das Prüfobjekt zugänglich?
- Kann eine Person die Prüfung durchführen oder wird an der jeweiligen Stelle aufgrund von auftretenden Gefährdungen ein Prüfteam (mindestens zwei Leute) benötigt?
Art und Umfang der Prüfung festlegen
Es werden zwei Arten von Prüfungen unterschieden: Ordnungsprüfungen und technischen Prüfungen
Ordnungsprüfungen
- Sind erforderliche Unterlagen vollständig und schlüssig? Z.B.
- Schalt- und Stromlaufpläne,
- Dokumentationen vorheriger Prüfungen,
- Prüfung auf zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen oder Erweiterungen
Diese Punkte sind z.B. wesentliche Bestandteile einer Anlagen- oder Maschinenprüfung.
- Wird der Prüfgegenstand gemäß der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt bzw. ist er wirklich dafür geeignet?
Besonders wichtig bei Betriebsmitteln, die in besonderen Bereichen, wie z.B. Baustellen, Ex-Bereichen, eingesetzt werden - Sind Prüfumfang und Prüffrist festgelegt und passend?
Technische Prüfungen
- Sichtprüfung: Gibt es augenscheinliche Mängel?
- Messen und Erproben
Technische Prüfungen und Ordnungsprüfungen gehen in der Praxis häufig ineinander über. So wird z.B. die Prüfung auf Eignung des Einsatzbereichs bei der Besichtigung miterledigt.
Wenn „befähigte Person zum Prüfen elektrischer Betriebsmittel“ als Qualifikation nicht ausreicht
Mess- und Prüfausrüstung festlegen
Hierzu gehören
- entsprechende Mess- und Prüfmittel, z.B. Prüfgerät für Prüfungen nach DIN VDE 0100, Strommesszange, zweipoliger Spannungsprüfer
- PSA (persönliche Schutzausrüstung), z.B. Arbeitskleidung, Schutzausrüstung gegen thermische Auswirkungen eines Störlichtbogens (PSAgS), isolierende Handschuhe
- Zusätzliche Werkzeuge und Hilfsmittel, z.B. Taschenlampe, Kamera Messleitungsverlängerungen
Abschließend erfolgt die Dokumentation.
Beitrag aus dem Jahr 2022, wurde geprüft und aktualisiert 10/2026
Kurz & knapp
- DGUV Information 203-072: praktische Hinweise für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel
- Grundlage für Art, Umfang und Fristen der Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung
- Prüfungen dürfen nur von qualifizierten, zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden (Anforderungen der BetrSichV und TRBS 1203)
- Vor der Prüfung: Sichtung von Dokumentation, Anlagendaten und früheren Prüfprotokollen
- Zur Prüfung gehören organisatorische und technische Prüfschritte
- Wichtige Prüfschritte: Besichtigen, Erproben, Messen
- Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation
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