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Fachinformation „Elektrosicherheit in der Elektromobilität“
Bildquelle: Sven Loeffler/iStock/Getty Images Plus

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Auszug aus „Elektrosicherheit in der Elektromobilität“

Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge

Bei reinen Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybriden stellt sich immer die Frage, wo bzw. wie das Fahrzeug aufgeladen werden kann. Ob die Integration von Ladestationen in eine bestehende Niederspannungsanlage überhaupt möglich ist, sollte grundsätzlich von einer erfahrenen Elektrofachkraft geprüft werden.

Zwar fallen elektrische Anlagen in den Anwendungsbereich der Normenreihe VDE 0100 und entsprechen meist den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften, aber die Belastung der Netze durch das Laden von Elektrofahrzeugen konnte verständlicherweise noch nicht vorhergesehen oder gar berücksichtigt werden.

Die meisten Elektrofachkräfte wissen, dass es wenig sinnvoll ist, Elektrofahrzeuge dauerhaft über haushaltsübliche Schuko-Steckdosen zu laden. Dies ist eher als eine Not-Lademöglichkeit anzusehen, da diese Steckdosen nach der DIN VDE 0620-1 „Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen“ im Grunde nur für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen vorgesehen sind; sie dürfen nur über einen begrenzten Zeitraum mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16 Ampere belastet werden.

Aufladen über Schuko-Steckdosen gefährlich

Wenn Elektrofahrzeuge über mehrere Stunden an Schuko-Steckdosen geladen werden, kann es zu gefährlichen Temperaturerhöhungen durch serielle Lichtbögen und somit einer erhöhten Brandlast kommen. Diese sind auf Alterungsprozesse an den Kontakten, an den Klemmstellen in der Zuleitung oder auch auf eine unsachgemäße Installation zurückzuführen. Aus diesem Grund sind die Ladeströme meist auf 6 bzw. 10 Ampere begrenzt.

Technische Anforderungen an Netzanschluss und Betrieb

Seit dem 1. April 2019 regelt die VDE-AR-N 4100:2019-04 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ die wesentlichen Mindestanforderungen für elektrische Anlagen, die an das allgemeine Niederspannungsnetz angeschlossen werden.

Die Netzbetreiber ergänzen auf Basis dieser technischen Anschlussregeln ihre netzspezifischen Anforderungen und veröffentlichen diese als die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung. Die TAB gelten zusammen mit § 19 EnWG „Technische Vorschriften“ (Energiewirtschaftsgesetz) und sind demnach Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen.

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