Deine Rechte als Auszubildende/-r im Elektrohandwerk

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Rechte als Auszubildende
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In der ersten Zeit der Ausbildung ist vieles neu und es ist völlig normal, dass man sich unsicher fühlt. Du lernst deine Kollegen, deinen Arbeitsort und deine Aufgaben kennen und wie du Arbeitsgeräte und Werkzeuge benutzt. Um sicher und unfallfrei zu arbeiten, musst du bestimmte Regeln einhalten. Gleichzeitig hast du als Auszubildender aber auch Rechte.

Das sind deine Rechte als Auszubildende/-r

Neben deinem Lohn bzw. Gehalt, der sogenannten Ausbildungsvergütung, gibt es für dich weitere Rechte:

  • Du hast das Recht, Fragen zu stellen. Ist ein Arbeitsvorgang unklar, bist du dir beim Bedienen eines Geräts nicht ganz sicher, macht eine Maschine komische Geräusche usw., dann scheue dich nicht, dich an deinen Vorgesetzten zu wenden. Dieser ist für deinen Schutz mitverantwortlich.
  • Du hast das Recht auf geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA). Dein Arbeitgeber stellt dir nicht nur die für deine Arbeit benötigten Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, sondern auch Schutzausrüstung. Diese Schutzkleidung muss für deine Körpermaße passen und ist grundsätzlich kostenlos für dich.
  • Du hast das Recht darauf, dass alle Gegenstände und Materialien, die du für deine Ausbildung benötigst, für dich kostenlos sind.
  • Du hast ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten und Arbeitsdauern, ebenso ein Recht auf Pausen. Die genauen Zeiten, Abstände usw. sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgelegt.
  • Du hast das Recht, Arbeiten abzulehnen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben. Du musst z.B. nicht den Privatwagen deines Chefs waschen.
  • Du hast das Recht, Verbesserungsvorschläge zu machen. Wenn du eine Idee hast, wie eine Aufgabe einfacher oder sicherer erledigt werden kann, sprich mit deinem Vorgesetzten darüber. In manchen Betrieben gibt es für gute Vorschläge sogar Belohnungen.
  • Du hast Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses erhältst du am Ende deiner Ausbildung von deinem Ausbilder.
  • Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule freistellen. Das heißt, du musst die Unterrichtszeit nicht im Ausbildungsbetrieb nacharbeiten. Wenn du vor oder nach der Berufsschule noch im Betrieb arbeitest, zählt auch der Weg von der Berufsschule zum Betrieb als Arbeitszeit.
  • Wenn dein Betrieb mindestens fünf Auszubildende bis 26 Jahre beschäftigt oder wenn mindestens fünf Kollegen noch keine 18 sind, dann habt ihr das Recht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen.

Last, not least

Du hast die Pflicht und das Recht, bei einer Gefahr deine Arbeit zu stoppen. Fühle dich nie gezwungen, ein Risiko einzugehen oder eine Aufgabe zu übernehmen, bei der du dich unsicher fühlst. Denn du willst jeden Abend gesund nach Hause kommen, und das will auch dein Arbeitgeber.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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