Deine Pflichten als Elektro-Azubi: Die Unterstützungspflicht

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Die Unterstützungspflicht gehört zu deinen Pflichten als Elektro-Azubi.
Die Unterstützungspflicht gehört zu deinen Pflichten als Elektro-Azubi. (Bildquelle: studioarz/iStock/Getty Images)

Nicht nur der Unternehmer und die bestellten verantwortlichen Personen im Betrieb haben hinsichtlich des Arbeitsschutzes Pflichten. Auch du als Auszubildender hast nach deinen Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Du bist als Azubi zwar nicht dafür verantwortlich, selbst Arbeitsschutzkonzepte zu entwerfen, aber auch du kannst – und sollst – einen erheblichen Beitrag zum Arbeitsschutz leisten, indem du während deiner Ausbildung ordnungsgemäß arbeitest und die folgenden Punkte beachtest.

Vermeidung von Gefährdungen

Wenn du während deiner Arbeit die folgenden Faktoren beachtest, vermeidest du Gefährdungen für dich und andere:

  • körperliche und geistige Fitness bei der Arbeit:
    Wenn du krank oder „zeitlich handlungsgeschwächt“ (z.B. durch Alkohol) arbeitest, stellst du eine Gefahr für dich und deine Kollegen dar. Melde dich also krank, wenn du dich nicht fit fühlst und sei während deiner Arbeit stets nüchtern!
  • auftragsgemäßes Handeln:
    Führe keine Arbeiten durch, ohne dass du eine Genehmigung oder Erlaubnis dafür hast. Außerdem benötigst du für alle Arbeiten eine ausreichende Fachkunde, sowie eine Einweisung in Form von Betriebsanweisungen und/oder Unterweisungen. Nur so ist sichergestellt, dass du dich und andere nicht unnötig in Gefahr bringst.
  • bestimmungsgemäßes Benutzen der Einrichtungen, Arbeitsmittel, Ausrüstungen und Arbeitsstoffe:
    Benutze die dir zur Verfügung gestellte Ausrüstung nur so, wie sie auch tatsächlich verwendet werden darf. Zweckentfremdete oder falsch eingesetzte Ausrüstungsgegenstände können dich und andere in Gefahr bringen.
  • Schutzvorkehrungen für Dritte und Sachwerte:
    Sorge stets dafür, dass bereits vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen Schutzvorkehrungen beachtet werden und auch während der Arbeiten weiterhin aktiv sind. Das gilt beispielsweise für sichere und stabile Abdeckung, sachgerechte Absperrung usw.
  • gegebenenfalls Dokumentation der Arbeit
    Dokumentiere deine Arbeiten, damit andere nachvollziehen können, was du getan hast.

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Darauf solltest du achten

Unterstütze alle Arbeitsschutzmaßnahmen.
illusart/Getty Images
  • Auch für deinen Arbeitsplatz gilt die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass du deinen Arbeitsplatz so einrichten und ihn so hinterlassen musst, dass niemand durch „Unwissenheit der örtlichen Umgebung und der Gefährdungen“ in Gefahr gebracht wird.
  • Durch Arbeitsschutzmaßnahmen werden du, deine Kollegen und auch alle anderen geschützt. Daher gilt: Unterstütze alle Arbeitsschutzmaßnahmen. Du musst die Anweisungen deines Arbeitgebers zum Zweck des Arbeitsschutzes befolgen.
  • Allerdings gilt auch: Sicherheitswidrige Weisungen, die den Arbeitsschutzbestimmungen offensichtlich nicht entsprechen, darfst du nicht befolgen. Das Gleiche gilt für Weisungen, die unbegründet und deren Nutz- und Sinnlosigkeit erkennbar sind. Das schützt dich zum Beispiel auch vor Schikanen.
  • Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Anweisung mit den Arbeitsschutzbestimmungen vereinbar ist, kannst du zunächst bei deinem Vorgesetzten und später eventuell auch bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit weitere Auskünfte und Erklärungen verlangen.
  • Das gilt auch, wenn du den Verdacht hast, dass Kollegen oder auch Vorgesetzte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln oder auch durch die Einnahme von Medikamenten die Sicherheit Anderer gefährden.
  • Wenn du selbst Medikamente einnimmst, die unter anderem deine Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, musst du, soweit notwendig, deinen Arbeitgeber über die Einschränkung deiner Arbeitsleistung informieren.

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Besondere Unterstützungspflicht

Erhebliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie Gefährdungen durch Defekte an Schutzvorrichtungen und -systemen müssen entweder sofort beseitigt oder dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. „Unverzüglich“ oder „sofort“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern“. Das bedeutet, du musst den Mangel – wenn du ihn nicht aus eigener Kraft und ohne eigene Gefährdung beseitigen kannst – sofort und ohne Verzögerung telefonisch oder auf sonstigem direktem Weg deinem zuständigen Vorgesetzten melden.

Im Einzelfall sind die festgestellten Gefahren nicht nur dem Vorgesetzten, sondern auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten zu melden.

Mögliche Gefahren

Erhebliche Gefahren können sein:

Welche möglichen Gefahren gibt es?
  • Arbeitsverfahren oder -abläufe, die sicherheitstechnisch nicht einwandfrei gestaltet oder geregelt sind
  • gefährliche biologische oder chemische Stoffe, die sicherheitstechnisch nicht einwandfrei verpackt, gekennzeichnet oder beschaffen sind oder bei denen unklar ist, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind
  • defekte oder beschädigte Teile einer (Elektro-)Anlage
  • fehlende, beschädigte oder defekte Schutzeinrichtungen
  • unbekannte Kabelenden, ausgeflossene oder verschüttete Arbeitsstoffe, die unbekannt sind und nicht beseitigt wurden
  • verstellte Rettungswege und Notausgänge

Wer darf einen Mangel beseitigen?

Wenn du einen Mangel feststellst, muss dieser unverzüglich beseitigt werden. Da stellt sich natürlich die Frage, wer Mängel beseitigen darf. Darfst du als Elektroazubi das oder muss das eine Elektrofachkraft tun? Das kommt darauf an. Wer einen Mangel beseitigt, muss die dafür notwendige Befähigung haben.

Eine notwendige Befähigung setzt voraus, dass der Beschäftigte

  • körperlich und geistig geeignet ist (ggf. über 18 Jahre alt),
  • in der Lage ist, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen (entsprechend seiner Ausbildung, ggf. nach der Unterweisung), und
  • die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einhalten kann.

Wenn du eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllen kannst, darfst du den Mangel nicht selbst beheben, sondern musst ihn umgehend deinem Vorgesetzten melden. Falls du dir nicht sicher bist, ob du den Mangel selbst beseitigen kannst oder darfst, gehe auf Nummer sicher und melde den Mangel, statt es selbst zu versuchen. So kannst du Arbeitsunfälle vermeiden.

Bis der Mangel behoben ist, muss durch wirksame Maßnahmen gegen Wiedereinschalten verhindert werden, dass elektrische Betriebsmittel weiterverwendet werden. Gegebenenfalls sind auch Maßnahmen zu treffen, die die Gefährdung Dritter ausschließen.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

    Geschäftsführender Gesellschafter der GAB Ingenieure GmbH

    Ritterbusch Sven

    Im Jahr 2013 gründete Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch die GAB Ingenieure GmbH, die Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz berät. Dort ist er als geschäftsführender Gesellschafter und VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen tätig.

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