„Darf ein Mechatroniker Hausinstallationen durchführen?“

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Darf ein Mechatroniker Hausinstallationen durchführen?
Darf ein Mechatroniker Hausinstallationen durchführen? (Bildquelle: AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus)

Frage aus der Praxis

Frage aus der Praxis

Darf ein Mechatroniker grundsätzlich Hausinstallationen durchführen? Und wenn nicht, was müsste er tun, damit er es darf?

Antwort des Experten

Antwort des Experten

Ein Mechatroniker darf unseres Erachtens grundsätzlich keine Hausinstallationen durchführen. Die aktuelle DIN VDE 1000-10:2021-06 definiert in 3.1 die Elektrofachkraft als „Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“. Ein Mechatroniker dürfte diese Merkmale in Bezug auf Hausinstallationen grundsätzlich nicht erfüllen. In Anmerkung 2 der Norm zum Begriff „Elektrofachkraft“ ist außerdem festgehalten, dass zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung – unter Beachtung der Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 – auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden kann. In den Erläuterungen zur Norm wird näher festgelegt, dass mit „fachlicher Ausbildung“ die Ausbildung für ein bestimmtes Arbeitsgebiet der Elektrotechnik gemeint sei.  Um eine Elektrofachkraft zu sein, müssen für das jeweilige Arbeitsgebiet die Anforderungen nach 3.1 der DIN VDE 1000-10 erfüllt werden. Im Weiteren wird dort eindeutig formuliert:

„Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.“

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Selbst wenn du als Mechatroniker also durch entsprechende Fortbildungen das Ausbildungskriterium erfüllen solltest, dürfte es immer noch am Merkmal „Erfahrungen“ bezüglich der Hausinstallationen mangeln.

Es gibt aber noch ein viel gewichtigeres gesetzliches Argument, dass Hausinstallationen durch Mechatroniker untersagt, nämlich § 13 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):

„Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.“

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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Kommentare

Kommentar von MM1 |

Grundanforderungen an in der Elektrotechnik tätige Personen werden in DIN VDE 1000-10 gestellt.
Darin wird auch festgestellt welche Tätigkeiten für die elektrische Sicherheit relevant sind
und von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften ausgeführt werden müssen. Betrachten wir die Anforderung an die Elektrofachkraft
wie sie in dem VDE-Vorschriftenwerk und den Regeln der Berufsgenossenschaften beschrieben
ist so ist die fachliche Ausbildung die Grundvoraussetzung.
Anstelle der Berufsausbildung kann jedoch auch eine langjährige Tätigkeit
in dem Arbeitsbereich als gleichwertig anerkannt werden.
Über die Berufsausbildung hinaus bestehen noch weitere Anforderungen an eine EfK.
Diese beziehen sich auf die
• die Kenntnisse und Erfahrungen, angemessene und dokumentierte Einarbeitung
in ein bestimmtes Aufgabengebiet der Elektrotechnik
• die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen,
angemessene und dokumentierte Einarbeitung in ein bestimmtes Aufgabengebiet
der Elektrotechnik und regelmäßige Weiterbildung
• die Beurteilungsfähigkeit Gefahren übertragener Tätigkeiten erkennen zu können.
• Persönliche Eignung, umsichtiges und verantwortliches Verhalten.
Kenntnisse und Erfahrungen können aus der Ferne sehr schwer beurteilt werden.
Diese Aufgabe obliegt eigentlich dem Arbeitgeber (Unternehmer).
Um diese Aufgabe auch sachgerecht erfüllen zu können sollte er sich dazu den Rat der VEFK einholen und mit dieser gemeinsam die Bestellung der Elektrofachkraft für den jeweiligen Aufgabenbereich festlegen.
Neben den oben genannten Kriterien werden zur Erlangung und Aufrechterhaltung
der Qualifikation zusätzliche Anforderungen gestellt.
Eine einmal erlangte Qualifikation als Elektrofachkraft ist,
wegen der Formulierung »Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen«, nicht lange gültig.
Um diese Qualifikation aufrecht erhalten zu können ist eine kontinuierliche Weiterbildung erforderlich.
Diese bezieht sich auf
• die Vorschriften des staatlichen Arbeitsschutzes
• die Vorschriften der Unfallversicherungsträger
• die technischen Regeln, in diesem Fall der DIN-Normen und VDE-Bestimmungen
• die Vorgaben der Hersteller im Zusammenhang mit den zu verwendenden Produkten.

Grundsätzlich gilt, dass jede Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist.
Nach VDE 1000-10:2021-06, gibt es keine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist.
So kann nicht ohne Weiteres eine EFK für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet
der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben. Aufgrund der Vielfältigkeit von Ausbildungsberufen und Studiengängen ist eine pauschale Aussage darüber, ob eine Ausbildung im Hinblick auf die zu übertragenden Aufgaben als Grundlage für die Qualifikation als Elektrofachkraft gelten kann, nicht ohne Weiteres möglich.
Dieses kann nur individuell anhand der Ausbildungsinhalte bewertet werden.
Die Eignung für die zu übertragende Aufgabe beurteilt der fachliche Vorgesetzte.
Quelle VDE 1000-10 Anhang A

Kommentar von Andre |

Ich habe meine Berufsausbildung zum Mechatroniker 2005 abgeschlossen, die Lehre fand bei einem Werkzeugmaschinenhersteller statt. Während dieser 3,5 jährigen Ausbildung habe ich monatelang Fachlehrgänge bei guten Ausbildern (allesamt altgedienten Elektromeistern) in El. Hausinstallationen absolviert und diese Installationen (UV verdrahten, RCD, LS, alle Schaltungen Beleuchtung, Steckdosen, Verteilerdosen UP/AP usw.) auch bis zur Vergasung selber durchgeführt. Damals noch EIB heute KNX gehörte dazu. Wir haben bei der Stern-Dreieck-Schaltung die Kabelbäume von Hand binden müssen, nix Kabelkanal, also ganz alte Schule, war etwas nervig. Weiterhin habe ich monatelang Lehrgänge zu den Themen Messen und Prüfen bis hin zur IC/SMD Elektronik inkl. Löten von Platinen und den ganzen Kram durchmessen mit Oszilloskop absolvieren müssen, diese sind im Vergleich zum Elektroinstallateur HWK (Bekannte von mir) deutlich umfangreicher als deren Ausbildung im Handwerksbetrieb gewesen. Dafür habe ich selbstverständlich nicht die Erfahrung auf Baustellen in der Hausinstallation, würde mir das aufgrund meiner Ausbildung und nach entsprechender Einarbeitung aber durchaus zutrauen.

Komplexe Maschinen/Schaltschränke verdrahten und el. Anlagen aufbauen und in Betrieb nehmen, sowie Fehlersuche/Messen/Prüfen, Motoren anschließen usw. sind tägliches Brot gewesen. Dazu kommt SPS (Siemens S7) mit allem was dazu gehört inkl. Programmierung, Robotik inkl. Programmierung, el. Pneumatik/Hydraulik bis zum abwinken sowie die gesamten Fähigkeiten eines Maschinenschlossers, Spanen:Drehen/Fräsen mit und ohne CNC usw. bis zum abwinken.

Also der Mechatroniker hat eine sehr breit gefächerte Ausbildung und kann bei gut strukturierter und durchgeführter Ausbildung durchaus Spezialist in mehreren dieser Teilbereiche sein. Es kommt ganz auf die Firma an, worin man sich dann spezialisieren muss, aber dem Mechatroniker per se die Fähigkeiten zur Haus-/Gebäudeinstallation abzusprechen, halte ich für nicht gerechtfertigt, da das explizit zu den Ausbildungsinhalten (bei mir) gehörte und ich mich als EFK dafür betrachte.

Ich hatte allerdings auch Kollegen, die z.B. el. Hausinstallationen komischerweise kaum gemacht haben, dafür hatten die wieder Schweißerlehrgänge usw. welche ich nicht besuchen durfte. Dahingehend würde ich diese auch nicht als EFK in diesem Bereich sehen, es hängt also auch stark vom Ausbildungsbetrieb ab und wie der einen ausbildet.

Fazit: Es gibt Mechatroniker, die Gebäude/-Hausinstallation drauf haben (weil nachweisbar darin ausgebildet) und das somit auch offiziell dürfen.
Danke und mit kollegialen Grüßen

Kommentar von Thomas |

Den Zählerschrank verdrahten bis zu den LS-Schaltern darf nur ein beim Versorger eingetragener Elektriker, das ist soweit klar. Wie sieht es aber mit der restlichen Haus-Installation aus, z.B. setzen von Steckdosen oder Lichtschalter. Dürfen diese Arbeiten im eigenen Haus von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden? Hintergrund: Ich habe eine Ausbildung zum Elektromonteur, arbeite aber nach dem Studium (Elektrotechnik) als Architekt, da ich aber ab und an auch an Server-Racks arbeite, bekomme ich jährlich die Auffrischung zur EFK.

Kommentar von MM |

Die Ausbildung zum Mechatroniker vermittelt zwar grundlegende Kenntnisse zu den Schutzmaßnahmen, dies bezieht sich jedoch grundsätzlich auf mechatronische Systeme.
Zur Wartung, Installation und Instandhaltung der elektrischen Anlage gehören aber Bereiche, mit denen der Mechatroniker unter normalen Bedingungen nicht in Berührung kommt.
Genannt seien hier z.B. die Beleuchtungsanlage, die Energieverteilung (evtl. sogar Mittelspannungsanlagen) sowie Notstromanlagen.
Zudem werden in der Ausbildung keine oder nur sehr wenig Kenntnisse im Bereich der
Gebäudeinstallationstechnik vermittelt.
Weiterhin fehlen Kenntnisse im Bereich der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Auf Grund der Ausbildung wird es sehr schwierig, einen Mechatroniker als Elektrofachkraft für elektrische Anlagen einzustufen. Durch mehrjährige Tätigkeit in dem betreffenden Arbeitsgebiet unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften und entsprechender regelmäßiger Schulung und Weiterbildung kann diese Person sich zur Elektrofachkraft auf dem Gebiet entwickeln. In den Bereichen, in denen eine Eintragung bei dem zuständigen VNB gefordert wird, kann ein Mechatroniker ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmen nicht tätig werden.
Fazit
Der Mechatroniker ist dem zugrunde liegenden Ausbildungsrahmenlehrplan gemäß maximal eine „eingeschränkte“ Elektrofachkraft hinsichtlich der entsprechend
der Ausbildung erlernten Tätigkeiten und Fähigkeiten auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik.
Dabei weicht der Ausbildungsrahmenlehrplan des Mechatronikers sowohl in den Ausbildungsinhalten als auch in den Ausbildungszeiten für verschiedene elektrotechnische Lehrinhalte gegenüber dem Ausbildungsrahmenlehrplan z.B. des Betriebselektrikers
(heute: Energieelektroniker Fachrichtung Betriebstechnik) sehr stark ab und beinhaltet damit auch nicht die notwendigen Lehrinhalte, die z.B für Hausinstallationstätigkeiten notwendig wären.

Kommentar von Jan |

Ein Mechatroniker darf Grundsätzlich eine Hausinstallation vornehmen. Warum auch nicht?
Seine Themen sind mechatronische Systeme, die grundsätzlich auch Spannungen der Hausinstallation haben.Als Mechatroniker baust du komplexe mechatronische Anlagen auf und nimmst die in Betrieb. Und ja da ist viel Elektrik dabei die Mann mit als E Fachkraft macht.

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