„Darf ein Mechatroniker Hausinstallationen durchführen?“
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Frage aus der Praxis

Darf ein Mechatroniker grundsätzlich Hausinstallationen durchführen? Und wenn nicht, was müsste er tun, damit er es darf?
Antwort des Experten

Ein Mechatroniker darf unseres Erachtens grundsätzlich keine Hausinstallationen durchführen. Die aktuelle DIN VDE 1000-10:2021-06 definiert in 3.1 die Elektrofachkraft als „Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“. Ein Mechatroniker dürfte diese Merkmale in Bezug auf Hausinstallationen grundsätzlich nicht erfüllen. In Anmerkung 2 der Norm zum Begriff „Elektrofachkraft“ ist außerdem festgehalten, dass zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung – unter Beachtung der Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 – auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden kann. In den Erläuterungen zur Norm wird näher festgelegt, dass mit „fachlicher Ausbildung“ die Ausbildung für ein bestimmtes Arbeitsgebiet der Elektrotechnik gemeint sei. Um eine Elektrofachkraft zu sein, müssen für das jeweilige Arbeitsgebiet die Anforderungen nach 3.1 der DIN VDE 1000-10 erfüllt werden. Im Weiteren wird dort eindeutig formuliert:
„Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.“
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Selbst wenn du als Mechatroniker also durch entsprechende Fortbildungen das Ausbildungskriterium erfüllen solltest, dürfte es immer noch am Merkmal „Erfahrungen“ bezüglich der Hausinstallationen mangeln.
Es gibt aber noch ein viel gewichtigeres gesetzliches Argument, dass Hausinstallationen durch Mechatroniker untersagt, nämlich § 13 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
„Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.“
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