„Darf ein Mechatroniker Hausinstallationen durchführen?“
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Frage aus der Praxis

Darf ein Mechatroniker grundsätzlich Hausinstallationen durchführen? Und wenn nicht, was müsste er tun, damit er es darf?
Antwort des Experten

Ein Mechatroniker darf unseres Erachtens grundsätzlich keine Hausinstallationen durchführen. Die aktuelle DIN VDE 1000-10:2021-06 definiert in 3.1 die Elektrofachkraft als „Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“. Ein Mechatroniker dürfte diese Merkmale in Bezug auf Hausinstallationen grundsätzlich nicht erfüllen. In Anmerkung 2 der Norm zum Begriff „Elektrofachkraft“ ist außerdem festgehalten, dass zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung – unter Beachtung der Durchführungsanweisungen zum § 2, Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 – auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden kann. In den Erläuterungen zur Norm wird näher festgelegt, dass mit „fachlicher Ausbildung“ die Ausbildung für ein bestimmtes Arbeitsgebiet der Elektrotechnik gemeint sei. Um eine Elektrofachkraft zu sein, müssen für das jeweilige Arbeitsgebiet die Anforderungen nach 3.1 der DIN VDE 1000-10 erfüllt werden. Im Weiteren wird dort eindeutig formuliert:
„Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.“
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Selbst wenn du als Mechatroniker also durch entsprechende Fortbildungen das Ausbildungskriterium erfüllen solltest, dürfte es immer noch am Merkmal „Erfahrungen“ bezüglich der Hausinstallationen mangeln.
Es gibt aber noch ein viel gewichtigeres gesetzliches Argument, dass Hausinstallationen durch Mechatroniker untersagt, nämlich § 13 Absatz 2 Satz 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
„Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.“
Kommentare
Kommentar von Thomas |
Den Zählerschrank verdrahten bis zu den LS-Schaltern darf nur ein beim Versorger eingetragener Elektriker, das ist soweit klar. Wie sieht es aber mit der restlichen Haus-Installation aus, z.B. setzen von Steckdosen oder Lichtschalter. Dürfen diese Arbeiten im eigenen Haus von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden? Hintergrund: Ich habe eine Ausbildung zum Elektromonteur, arbeite aber nach dem Studium (Elektrotechnik) als Architekt, da ich aber ab und an auch an Server-Racks arbeite, bekomme ich jährlich die Auffrischung zur EFK.
Kommentar von MM |
Die Ausbildung zum Mechatroniker vermittelt zwar grundlegende Kenntnisse zu den Schutzmaßnahmen, dies bezieht sich jedoch grundsätzlich auf mechatronische Systeme.
Zur Wartung, Installation und Instandhaltung der elektrischen Anlage gehören aber Bereiche, mit denen der Mechatroniker unter normalen Bedingungen nicht in Berührung kommt.
Genannt seien hier z.B. die Beleuchtungsanlage, die Energieverteilung (evtl. sogar Mittelspannungsanlagen) sowie Notstromanlagen.
Zudem werden in der Ausbildung keine oder nur sehr wenig Kenntnisse im Bereich der
Gebäudeinstallationstechnik vermittelt.
Weiterhin fehlen Kenntnisse im Bereich der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Auf Grund der Ausbildung wird es sehr schwierig, einen Mechatroniker als Elektrofachkraft für elektrische Anlagen einzustufen. Durch mehrjährige Tätigkeit in dem betreffenden Arbeitsgebiet unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften und entsprechender regelmäßiger Schulung und Weiterbildung kann diese Person sich zur Elektrofachkraft auf dem Gebiet entwickeln. In den Bereichen, in denen eine Eintragung bei dem zuständigen VNB gefordert wird, kann ein Mechatroniker ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmen nicht tätig werden.
Fazit
Der Mechatroniker ist dem zugrunde liegenden Ausbildungsrahmenlehrplan gemäß maximal eine „eingeschränkte“ Elektrofachkraft hinsichtlich der entsprechend
der Ausbildung erlernten Tätigkeiten und Fähigkeiten auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik.
Dabei weicht der Ausbildungsrahmenlehrplan des Mechatronikers sowohl in den Ausbildungsinhalten als auch in den Ausbildungszeiten für verschiedene elektrotechnische Lehrinhalte gegenüber dem Ausbildungsrahmenlehrplan z.B. des Betriebselektrikers
(heute: Energieelektroniker Fachrichtung Betriebstechnik) sehr stark ab und beinhaltet damit auch nicht die notwendigen Lehrinhalte, die z.B für Hausinstallationstätigkeiten notwendig wären.
Kommentar von Jan |
Ein Mechatroniker darf Grundsätzlich eine Hausinstallation vornehmen. Warum auch nicht?
Seine Themen sind mechatronische Systeme, die grundsätzlich auch Spannungen der Hausinstallation haben.Als Mechatroniker baust du komplexe mechatronische Anlagen auf und nimmst die in Betrieb. Und ja da ist viel Elektrik dabei die Mann mit als E Fachkraft macht.
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