Sekundärunfälle im Elektrohandwerk

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Jede Elektrofachkraft, die Arbeiten auf einer Leiter ausführt, muss unterwiesen werden.
Jede Elektrofachkraft, die Arbeiten auf einer Leiter ausführt, muss unterwiesen werden. (Bildquelle: Halfpoint/iStock/Getty Image)

Dass elektrotechnische Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, wissen Sie. Doch während man dabei in der Regel eher an das Naheliegende denkt – die unmittelbaren Gefährdungen durch hohe Spannungen –, übersehen manche jene Gefährdungen, die z.B. bedingt durch einen Stromschlag noch auftreten können.

Zwei Gruppen von Sekundärgefährdungen können bei einem Unfall mit elektrischem Strom eine Rolle spielen:

  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Quellen mit sonstigen Sekundärwirkungen, v.a. Stolpern, Rutschen, Stürzen

Zu diesem Schluss kommen Experten im „Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung in Klein- und Mittelbetrieben/9 Elektrische Gefährdungen – Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen; Festlegen von Maßnahmen“. An der bereits 2011 veröffentlichten Broschüre haben sich mehrere Sektionen für Prävention der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) beteiligt: die Sektion für Eisen und Metall, die Sektion für Elektrizität (c/o Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse/BG ETEM) und die Sektion für Maschinen- und Systemsicherheit.

Es gilt also überall dort, wo elektrische Gefährdungen bestehen, insbesondere auch die Gefährdungen zu ermitteln, die sich bei einem Stromschlag oder Kurzschluss auch noch aus anderen Quellen ergeben könnten. Nach dem Motto: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt.

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