„Darf man einen Wechselrichter im Treppenhaus aufstellen?“
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Frage aus der Praxis
Gibt es genaue Informationen, ob man einen Wechselrichter/Speicher in einem Treppenhaus (3 Familien) aufstellen darf? Unser Kunde möchte das so, aber ich bin dagegen wegen z.B. Fluchtweg und Brandlast.
Tipp der Redaktion

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Antwort des Experten
Generelle Verbote gibt es zur Montage eines Wechselrichters/Speichers einer Photovoltaikanlage im Treppenhaus nicht, allerdings muss eine Vielzahl an Vorschriften und Sicherheitsaspekten beachtet werden:
- Gesetzliche Brandschutzbestimmungen
- Treppenhäuser sind in vielen Gebäuden Rettungswege und müssen daher hohen Brandschutzanforderungen genügen.
- Wechselrichter/Speicher können Wärme entwickeln und im Fehlerfall eine Brandlast darstellen.
- In Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden ist oft eine Brandschutzprüfung erforderlich.
- Elektrotechnische Vorschriften
- Die Errichtung muss gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-712:2016-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme“ erfolgen.
- Die Anforderungen der DIN VDE 0100-420:2022-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ sind einschlägig.
Downloadtipps der Redaktion
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Formular: Bestellung eines Schaltberechtigten
- Bauordnungsrechtliche Vorschriften
- In Mehrfamilienhäusern oder öffentlichen Gebäuden können länderspezifische Bauordnungen (EltBauV) eine solche Installation untersagen oder besondere Anforderungen daran stellen.
- Eine Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde oder Feuerwehr ist notwendig bzw. zu empfehlen.
- Der Wechselrichter/Speicher darf Notausgänge und Fluchtwege nicht behindern.
- Versicherungen
- Die Gebäudeversicherung könnte Einschränkungen machen oder im Schadensfall eine nicht genehmigte Montage als Risiko bewerten.
- Eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber oder der Brandschutzbehörde ist ratsam.
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