„Darf man einen Wechselrichter im Treppenhaus aufstellen?“

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Darf man in einem Treppenhaus einen Wechselrichter aufstellen?
Darf man in einem Treppenhaus einen Wechselrichter aufstellen? (Bildquelle: Suranto Wibisono/iStock/Getty Images Plus)

Frage aus der Praxis

Gibt es genaue Informationen, ob man einen Wechselrichter/Speicher in einem Treppenhaus (3 Familien) aufstellen darf? Unser Kunde möchte das so, aber ich bin dagegen wegen z.B. Fluchtweg und Brandlast.

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Antwort des Experten

Generelle Verbote gibt es zur Montage eines Wechselrichters/Speichers einer Photovoltaikanlage im Treppenhaus nicht, allerdings muss eine Vielzahl an Vorschriften und Sicherheitsaspekten beachtet werden:

  • Gesetzliche Brandschutzbestimmungen
    • Treppenhäuser sind in vielen Gebäuden Rettungswege und müssen daher hohen Brandschutzanforderungen genügen.
    • Wechselrichter/Speicher können Wärme entwickeln und im Fehlerfall eine Brandlast darstellen.
    • In Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden ist oft eine Brandschutzprüfung erforderlich.
  • Elektrotechnische Vorschriften
    • Die Errichtung muss gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0100-712:2016-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme“ erfolgen.
    • Die Anforderungen der DIN VDE 0100-420:2022-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ sind einschlägig.

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  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften
    • In Mehrfamilienhäusern oder öffentlichen Gebäuden können länderspezifische Bauordnungen (EltBauV) eine solche Installation untersagen oder besondere Anforderungen daran stellen.
    • Eine Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde oder Feuerwehr ist notwendig bzw. zu empfehlen.
    • Der Wechselrichter/Speicher darf Notausgänge und Fluchtwege nicht behindern.
  • Versicherungen
    • Die Gebäudeversicherung könnte Einschränkungen machen oder im Schadensfall eine nicht genehmigte Montage als Risiko bewerten.
    • Eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber oder der Brandschutzbehörde ist ratsam.
  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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