Sicherheitsbeleuchtungsanlagen dienen der Kennzeichnung und der Beleuchtung von Rettungswegen beim Versagen bzw. Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. In Bereitschaftsschaltung können Sicherheitsbeleuchtungsanlagen die Überwachung von Endstromkreisen der Allgemeinstrombeleuchtung erfordern.
Die grundlegenden Anforderungen an eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind in der Norm VDE 0108-100:2005-01 (DIN EN 50172) „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ festgehalten. Sicherheitsleuchten können in Bereitschaftsschaltung (BS) und in Dauerschaltung (DS) betrieben werden. Eine Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung ist eine Leuchte, bei der die Lampen für die Notbeleuchtung erst eingeschaltet werden, wenn die Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung ausfällt.
Sicherheitsleuchten in Dauerschaltung hingegen sind Leuchten, bei denen die Lampen für die Notbeleuchtung ständig gespeist werden und somit ständig leuchten.
Außerdem gibt es auch kombinierte Sicherheitsleuchten. In diesen Leuchten sind mindestens zwei Lampen verbaut. Eine davon wird von der allgemeinen Stromversorgung und die andere von der Sicherheitsstromversorgung, z.B. Batterieanlage, gespeist.
Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsleuchten
Sicherheitsleuchten sollen sicherstellen, dass bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, z.B. durch Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, trotzdem eine Beleuchtung (Notbeleuchtung) zur Verfügung gestellt wird. Diese Notbeleuchtung muss sich automatisch für einen bestimmten Bereich, z.B. für die Flucht- und Rettungswege, aktivieren. Die Beleuchtung muss für einen definierten Zeitraum aufrechterhalten werden. Diese Zeit wird als erforderliche Batteriebetriebszeit oder Batterieüberbrückungsdauer bezeichnet.
Die Batteriebetriebszeit ist je nach Gebäudetyp und Nutzung unterschiedlich und kann von einer Stunde, z.B. in Arbeitsstätten, bis hin zu acht Stunden in Beherbergungsstätten oder Hotels reichen.
Ebenso verhält es sich mit der Umschaltzeit, d.h. der Reaktionszeit von der Ausfallerkennung der allgemeinen Beleuchtung bis zum Erreichen eines ausreichenden Lichtniveaus durch die Sicherheitsleuchten. Hier müssen Umschaltzeiten zwischen 15 Sekunden bei normalen Arbeitsstätten ohne Gefährdung bis hin zu 0,5 Sekunden bei Arbeitsplätzen mit einer Gefährdung realisiert werden. Detaillierte Angaben erhält der interessierte Leser z.B. in den Verordnungen der Bundesländer (z.B. Versammlungsstättenverordnung) und der DIN EN 1838 (Lichttechnische Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen).
Funktionen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen haben folgende allgemeine Funktionen zu erfüllen:
- Beleuchtung der Rettungswegzeichen (z.B. Rettungsweg-Piktogramme)
- Beleuchtung der Wege zu den Notausgangtüren (z.B. Rettungswegbeleuchtung bis hin zu einem sicheren Bereich)
- Beleuchtung der Brandbekämpfungs- oder -meldeeinrichtungen innerhalb der Rettungswege (z.B. Ausleuchtung von Feuerlöschern und Handmeldern von Brandmeldeanlagen, die im Rettungsweg montiert sind)
- Ermöglichung von Tätigkeiten in Verbindung mit Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Evakuierung- oder Rettungsmaßnahmen durch die Feuerwehr und Polizei)
Einzelbatterieleuchten (EZB) als Sicherheitsleuchten
Kommen Einzelbatterieleuchten (EZB) als Sicherheitsleuchten zum Einsatz, so wird jede Sicherheitsleuchte mit einer Allgemeinstromleitung versorgt. Weiterhin besitzt jede Sicherheitsleuchte einen eigenen kleinen Akkumulator. Beim Ausfall der Allgemeinstromversorgung erkennt der in der Einzelbatterieleuchte eingebaute Spannungswächter dieses und schaltet intern auf die Batterie um.
Zentrale Sicherheitslichtgeräte zur Versorgung von Sicherheitsleuchten
Kommen hingegen zentrale Battterieanlagen (z.B. sog. Sicherheitslichtgeräte) zur Anwendung, so ist insbesondere bei der Bereitschaftsschaltung von Sicherheitsleuchten Obacht geboten.
Um den Ausfall der allgemeinen Stromversorgung der Allgemeinbeleuchtung zu erkennen, kommen im Allgemeinen in den Verteilungen der Allgemeinstromversorgung sog. Spannungsüberwachungsgeräte (z.B. Phasenwächter) zur Anwendung. Diese messen die Spannung innerhalb der Allgemeinstromverteilung. Bei einem Absinken der Spannung unter ein definiertes Niveau, kommt es zu einem Schaltvorgang (z.B. Umschalten eines Wechselkontakts), der dann dem Sicherheitslichtgerät den Ausfall signalisiert und somit zur Aktivierung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage führt.
Endstromkreisbezogen Ausfallüberwachung der Allgemeinstrombeleuchtung erforderlich
Spätestens seit der Einführung der DIN 0108-100 im Jahr 2005 reicht es jedoch nicht mehr aus, die Spannungsüberwachung alleine auf die Zuleitung der Allgemeinstromverteilung zu beschränken. Vielmehr muss der Ausfall auch eines Teilbereichs, z.B. eines Endstromkreises der allgemeinen Beleuchtung, erkannt werden. Dazu heißt es in der Norm: “Die Sicherheitsbeleuchtung muss nicht nur bei vollständigem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, sondern auch bei einem örtlichen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden, wie z.B. beim Ausfall eines Endstromkreises.”
Leider kommt es in der Praxis immer noch sehr häufig vor, dass diese endstromkreisbezogene Überwachung der Allgemeinstrombeleuchtung auch bei Neuinstallationen nicht umgesetzt wird.
Die folgende Abbildung zeigt einen Flucht- und Rettungsweg in einer Arbeitsstätte, bei dem die Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung betrieben werden. Der Ausfall der Allgemeinstromversorgung der allgemeinen Beleuchtung wird jedoch nicht erkannt. Die Sicherheitsleuchten werden nicht aktiviert.
Fazit
- Die Sicherheitsbeleuchtung muss laut VDE 0108-100:2005-01 auch bei nur einem Teilausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden.
- Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung oder auch kombinierte Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung müssen auch beim Ausfall nur eines Stromkreises der Allgemeinstrombeleuchtung aktiviert werden.
- Die Allgemeinstromkreise sind so zu überwachen, dass beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung des vom Ausfall betroffenen Bereichs unverzüglich eingeschaltet wird. Alternativ können auch alle Sicherheitsleuchten in Dauerschaltung betrieben werden. In diesem Fall ist eine Überwachung der Endstromkreise der Allgemeinstrombeleuchtung nicht erforderlich.
Quellenangabe:
DIN EN 50172 (VDE 0108-100) (2005) „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“: Beuth Verlag, (16.08.2015)
Kommentare
Kommentar von Marcel |
Kann das sein, dass dann viele Gebäude nicht korrekt installiert wurden?
Viele Schaltschrank- (Unterverteilungen) Bau Firmen setzen diese Anforderungen des "Ausfall eines Stromkreises" damit um, indem ein Hilfsschalter an FI und/oder Leitungsschutzschalter diese Überwachung übernimmt.
Sollte jedoch zum Beispiel noch vor dem FI eine D02 Neozed Sicherung installiert sein, wird diese nicht mit abgefragt und somit wird bei Ausfall einer Schmelzsicherunge, also Ausfall einer Phase, nicht festgestellt, dass ein Endstromkreis ausgefallen ist.
Somit schaltet die SiBe Anlage nicht in den Bereitschaftsbetrieb um.
Kommentar von Fabian |
Muss die Wartung einer solchen Anlage durch einen in das Installateurs-verzeichnis eingetragenes Unternehmen vollzogen werden oder kann das jeder E-Meister machen, auch wenn er nicht in selbigem eingetragen ist?
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