Grau oder blau?
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Frage aus der Praxis
Darf der Neutralleiter im Steuerungsbau in grau ausgeführt sein oder muss er in blau ausgeführt sein? Diese Praxisfrage ist so etwas wie ein Klassiker, sie erreicht die Redaktion immer wieder und daher fanden wir es an der Zeit, wieder einmal eine Antwort zu veröffentlichen.
Der Hintergrund, der im gegebenen Fall den Leser erst zum PC und dann auf unser Portal brachte ist auch nicht untypisch. Es war ein fertig konfektioniertes Druckschalterkabel. Bei diesem handelte es sich um eine 230 V Version mit 2 LED. Die Adern waren farbig gekennzeichnet und zwar war die Zuleitung braun, der Öffner blau, der Schließer schwarz, der Neutralleiter grau und der Schutzleiter grün/gelb. Bei diesem Farbenspiel kann man schon stutzig werden.
Antwort des Experten
Dipl.-Ing. Heinz Senkbeil
Aussagen zur Kennzeichnung von Leitern im Steuerungsbau sind unter der Begriffsbestimmung "Identifizierung" in DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1) "Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen" im Abschnitt 14.2 zusammengefasst /1/. Enthält ein Stromkreis einen farblich gekennzeichneten Neutralleiter, so muss gemäß Unterabschnitt 14.2.3 in /1/ dafür die hellblaue Ader verwendet werden. Ein hellblauer Leiter ist für andere Anwendungen zulässig, aber untersagt, wenn eine Verwechslungsgefahr mit dem Neutralleiter besteht. Hier sei angemerkt, dass blaue Leitungsadern ebenfalls in Steuerstromkreisen für Gleichstrom vorgesehen werden, die Möglichkeit von Verwechslungen aber als gering einzuschätzen ist.
Innerhalb eines Steuerschranks kommt demzufolge wie allgemein in Niederspannungsanlagen die hellblaue Leitungsader als Neutralleiter zum Einsatz.. Es besteht demzufolge Übereinstimmung mit den Festlegungen in DIN VDE 0100-510 /2/ und dem Beiblatt 1 zu DIN VDE 0100-510 /3/. Hier sei ergänzt, dass die Farbe "HELLBLAU" durch eine Festlegung bei CENELEC in /3/ in "blau"geändert und mit der Aufnahme in DIN VDE 0298-308 /4/ praxiswirksam geworden ist.
Ausnahme von Normfestlegungen
Nur selten gibt es keine Ausnahme von Regeln. Sie sind in /1/ am Schluss des Abschnitts 14.2 zu finden. Danach ist u.a eine andere Kennzeichnung der Leitungsadern zulässig, wenn gekaufte Einzelgeräte mit vollständiger Innenverdrahtung zum Einsatz kommen. Nach Auffassung des Stellungnehmenden besteht im hier vorliegenden Fall kein Grund, der genannten Ausnahmemöglichkeit zu folgen und den Neutralleiter grau statt blau zu kennzeichnen. Als Schutzleiter muss ja auch kompromisslos die grün-gelbe Ader verwendet werden.
Hinweise zu den einschlägigen Normen:
/1/ DIN EN 60204-1(VDE 0113-1):2014-10 Sicherheit von Maschinen, Elektrische Ausrüstung von Maschinen, Allgemeine Anforderungen
/2/ VDE 0100-510:2014-10 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel, Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen
/3/ Beiblatt 1 zu VDE 0100-510 Errichten von Niederspannungsanlagen
/4/ VDE 0293-308:2003-01 Kennzeichnung der Adern von Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitern durch Farben
Kommentare
Kommentar von mz |
In einer Prüfungsfrage(GP1) -NRW wird verlangt, dass die Frage nach der Farbe des Neutralleiters für ortsveränderliche Geräte mit GRAU zu beantworten sei.
Begründung ist:
Da ja nicht bekannt ist, ob der Schuko-Stecker richtig eingesteckt ist, könnte es sein, dass der Techniker im Falle einer Reparatur den Neutralleiter berührt, da er versehentlich davon ausgeht, dass es sich um den Selbigen handelt.
Gibt es so etwas tatsäclich?
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