Elektroinstallationen in Baderäumen
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Schon 1931 forderte die „Vorschrift zur Errichtung von Starkstromanlagen“ (der Vorläufer der VDE 0100) im § 31 eine besondere Behandlung von Baderäumen. Damit machte man schon früh deutlich, dass Elektroinstallationen in diesen Räumen ein besonderes Gefährdungspotenzial darstellen.
Räume mit Badewanne oder Dusche nach VDE 0100-701
Im Laufe der Zeit änderten sich die prinzipiellen Anforderungen nur wenig. Erst mit dem FI-Schutzschalter und zunehmender Verwendung von Kunststoffwerkstoffen im SHK (Sanitär Heizung Klima)-Bereich kam Bewegung in die Sache. Auch der Wandel vom „Bad“ zur „Wellnesszone zu Hause“ und damit verbundene höhere Technisierung musste mit bedacht werden.
Räume mit Badewanne oder Dusche im Sinne der VDE 0100-701 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche“ sind
- von Wänden, Böden und Decken umschlossene Teile von Gebäuden oder Ähnlichem, z. B. Caravans oder Duschcontainer und
- Räume mit fest errichteter Badewanne oder fest errichteter Dusche für Personen.
Ausgenommen sind Notduschen, ebenso Badewannen und Duschen, die zur medizinischen Behandlung dienen, Saunen und Schwimmbäder. Bei der Begriffsdefinition der Räume haben sich also keine Änderungen ergeben.
Bereiche für Bad- und Duschräume
Bereich 0 umfasst das Innere der Bade- oder Duschwanne.
Bereich 1 erstreckt sich bis mindestens 225 cm über der Oberkante des fertigen Fußbodens (OKFF) oder bis zum höchsten fest angebrachten Wasserauslass. Allerdings ist hier nur der Wasserauslass aus der Wand gemeint. Die Handbrause, die auf den Halter an der Wand aufgesteckt werden kann, ist keine Bereichserweiterung.
Bereich 2 ist begrenzt durch die waagerechte Fläche (Fußboden bis 225 cm Höhe*) sowie die senkrechte Fläche im Abstand von 60 cm um den Bereich 1.
Beispiel
Dusche mit Mischerbatterie, Anschlusspunkt für Handbrause auf 1,50 m über OKFF, daran angeschlossen ist der Brauseschlauch mit Handbrause. Die kann an der Wandstange einhängt werden, bei der der höchste Punkt bei 2,40 m über OKFF liegt. Es besteht keine Erweiterung des Bereiches 1 nach oben, da der höchste Anschlusspunkt unterhalb von 2,25 m über OKFF liegt.
Präziser wurde definiert, was man bei der Bereichsabgrenzung unter „fest angebrachte Abtrennungen“ zu verstehen hat. Das Entfernen dieser Abgrenzungen muss eine bauliche Maßnahme darstellen.
Was ist eine bauliche Maßnahme?
Das Entfernen dieser Abtrennung sollte nicht ohne einen Handwerker erfolgen. Es darf nicht im Rahmen eines normalen Mieterwechsels stattfinden. Letztendlich wird der Praktiker vor Ort wieder mit der Einordnung alleingelassen. Ist die fest montierte Abtrennung aus 12 mm Verbundglas wirklich eine feste Abtrennung oder doch eher die 6-cm-Trennwand aus Gasbetonstein? Eine einfache Abtrennung aus Kunststoff, die mit vier Schrauben im Fliesenspiegel befestigt ist, stellt keine fest angebrachte Abtrennung im Sinne der Norm dar.
Zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich
Gravierende Änderungen gab es beim zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich (SEBT). Durch Acrylwannen, Kunstoffabwasserrohre und Aluminium-Verbundrohr für Wasser und Heizung stand der Praktiker häufig vor der Frage, was er denn überhaupt noch einbeziehen kann.
Dieses Problem hat man ganz einfach beseitigt: Wenn ein Schutzpotenzialausgleich über die Haupterdungsschiene (also der Hauptpotenzialausgleich) vorhanden ist, darf der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich ersatzlos entfallen. Die Norm empfiehlt, wenn kein Schutzpotenzialausgleich über die Haupterdungsschiene vorhanden ist, lieber diesen nachzurüsten, als einen zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich zu errichten.
Erst wenn das nicht geht, gelten einige Anforderungen:
- Der SEBT muss den Anforderungen an Schutzleiter genügen.
- Er braucht nicht mehr zwangsläufig mindestens 4 mm² stark sein. Bei geschützter Verlegung kann jetzt durchaus 2,5 mm² Cu ausreichend sein.
- Es wird jetzt explizit gefordert, die Verbindung vom SEBT zum Installationsverteiler separat zu verlegen.
Kunststoffummantelte Rohre müssen nicht mit einbezogen werden, wenn sie im Raum nicht berührbar sind und keine berührbaren leitfähigen Teile daran angeschlossen sind.
Beispiel
Das WICU ®-Heizungsrohr muss nur einbezogen werden, wenn daran ein Heizkörper im Raum hängt. Ist es jedoch ein Alu-Verbundrohr, braucht weder der Heizkörper noch das (nicht anschließbare) Alu-Verbundrohr einbezogen werden.
Kabel- und Leitungsanlagen in Bad- und Duschräumen
Kabel- und Leitungsanlagen dürfen in einer Restwanddicke von unter 6 cm errichtet werden, wenn
- die Stromkreise durch eine Schutzmaßnahme SELV, PELV oder Schutztrennung geschützt sind oder
- die Stromkreise durch RCDs geschützt sind und einen Schutzleiter enthalten oder
- eingebettete Kabel oder Leitungen durch eine geerdete metallene Abdeckung geschützt sind, die die Anforderungen an einen Schutzleiter erfüllt, oder
- eingebettete Kabel oder Leitungen durch einen ausreichenden mechanischen Schutz geschützt sind.
Stegleitungen dürfen nicht in einer Restwanddicke von 6 cm in den Räumen mit Badewanne oder Dusche verlegt werden.
Praktikable Möglichkeiten:
Fremde Kabel und Leitungen sind zulässig, wenn sie einen konzentrischen Leiter besitzen. Also wären NYCWY und NYCY zulässig, (N)YM(St) jedoch nicht, da es sich hier um einen Schirm handelt und nicht um einen konzentrischen Leiter.
Zulässig wäre es auch, wenn die fremden Kabel und Leitungen in geerdeten Elektroinstallationssystemen verlegt werden. Das kann z.B. das alte Gasrohr sein, aber auch ein geerdetes Stapa-Rohr ist möglich. Dazu kann man auch Metall-Brüstungskanäle, Stahlblech-Leitungsführungskanäle, geschlossene Kabelwannen und ähnliches zählen.
Auch ist es zulässig, wenn eingebettete Kabel oder Leitungen mechanisch so geschützt verlegt sind, dass eine Beschädigung durch bohren, schrauben, nageln oder ähnliches verhindert wird. Auch hier drängt sich das Stapa-Rohr als erster Gedanke auf, das hier nicht geerdet werden müsste.
Die letzte Möglichkeit ist noch allgemeiner gehalten und bietet viel Raum für kreative Lösungen:
„Kabel- und Leitungsanlagen dürfen dennoch errichtet werden, wenn die eingebetteten Kabel oder Leitungen mit einer geerdeten metallenen Abdeckung (versehen werden), die die Anforderungen an einen Schutzleiter des betreffenden Stromkreises erfüllen...“ (DIN VDE 0100-701 Abschnitt 701.512.3c) - 3)
Damit ist sicher nicht das Streckgitter des Putzers gemeint, eher schon eine ungelochte Kabelwanne.
Betriebsmittel
Schalter und Dosen
Im Bereich 2 sind grundsätzlich auch Schalter und andere Installationsgeräte (ausgenommen Steckdosen) zulässig. Steckdosen sind nur zulässig, wenn es die aus der Mode gekommenen „Rasierer-Steckdosen nach VDE 0570-2-5“ sind oder aus SELV/PELV-Stromkreisen versorgt werden. Eine TAE- oder Netzwerk-Dose ist also zulässig, wenn sie aus einer SELV/PELV-Stromquelle gespeist wird. Das Telefonieren in der Badewanne wird also einfacher.
Wichtiger ist dies eher für Komponenten von Rufanlagen, die nun nicht mehr zwangsläufig „unter der Decke“ montiert werden müssen und nur über Zugschalter oder ähnliches bedienbar waren.
Duschpumpen und Handtuchtrockner
Im Bereich 1 sind auch Duschpumpen, Handtuchtrockner und Verbrauchsmittel der Raumlüftung zulässig. Der dekorative Badheizkörper mit elektrischer Heizpatrone wäre nach der Norm also auch einsetzbar, wenn er denn die Schutzklasse IPX4 aufweist.
Anforderungen für Fußbodenheizungen
Elektrische Fußbodenheizungen und -erwärmungen müssen den relevanten Betriebsmittelnormen entsprechen und durch eine metallene Umhüllung/Ummantelung oder ein feinmaschiges Metallgitter abgedeckt werden. Der Einsatz von isolierten Heizleitungen nach VDE 0253:1987-12 ist nicht mehr uneingeschränkt möglich. Auch muss beim Einsatz von Flächenheizungselementen nach VDE 0700-96 darauf geachtet werden, dass sie entweder der Schutzklasse I oder III entsprechen. Sonst ist es erforderlich, die o.g. metallene Umhüllung oder Abdeckung zu schaffen.
Abkürzungen:
SHK: Sanitär Heizung Klima
OKFF: Oberkante des fertigen Fußbodens
SEBT: Supplementary equipotential bonding terminal
Autor: Michael Lochthofen, Fachdozent der Firma Mebedo
Kommentare
Kommentar von Peter Bach |
Sind Abzweigdosen in Badezimmern außerhalb des Bereichs 2 zulässig?
Sind Vorschaltgeräte in der Decke über der Dusche (Deckenhöhe 2,35m) zulässig?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Kommentar von Gerd Roe |
Frage zu den Bad Installzonen:
Wir haben innen liegende Bäder,
der Deckenbereich über den Duschzellen ist gekoffert (TB grün) lichte Höhe UK = 2,5m.
Lt Kunde sollen Leuchten eingebaut werden, die Vorschaltgeräte müssen mit in die abgehangene Decke,
wir würden einen ip65 Spot vorschlagen, haben aber Kopfschmerzen beim Vorschaltgerät (kein IP),
in welche Zone zählt die Decke ?
können wir von Zone 3 ausgehen ?
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