Welche Bedeutung hat das CE-Kennzeichen?

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CE-Kennzeichen
CE-Kennzeichen: der „Reisepass“ für Produkte (Bildquelle: NiroDesign/iStock/Getty Images Plus))

Frage aus der Praxis

Ein Leser schrieb an die Redaktion von elektrofachkraft.de: „Wir haben eine neue Werkzeugmaschine aus den USA bekommen. Sie hat das CE-Kennzeichen. Ich finde aber keinen Stromlaufplan oder Ähnliches in der Dokumentation. Der Aufsteller, eine deutsche Firma, sagt, er habe auch keine, auch nicht von anderen Maschinen dieses Herstellers.“ Der Leser fragte nun, ob das zulässig sei, und welche Bedeutung dem CE-Kennzeichen zukommt.

Antwort des Experten

Stefan Euler, BDSH geprüfter Sachverständiger für das Prüfen elektrischer Arbeitsmittel

Was bedeutet das CE-Kennzeichen?

Ein CE-Kennzeichen sagt aus, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen aller anwendbaren Europäischen Richtlinien erfüllt. Damit sind grundsätzliche Sicherheitsanforderungen sichergestellt.

Das Produkt hat demnach alle geforderten Konformitätsnachweisverfahren durchlaufen. Das Inverkehrbringen des Produkts in allen Mitgliedsländern darf damit nur bei begründetem Verdacht eingeschränkt oder untersagt werden. Das CE-Kennzeichen ist sozusagen ein Verwaltungszeichen, so etwas wie ein Reisepass für Produkte.

CE-Kennzeichnung Schritt für Schritt

Bevor ein Produkt mit einem CE-Kennzeichen versehen und in Verkehr gebracht werden kann, muss der Hersteller die Konformität des Produktes bewerten.

1. Richtlinien- und Normenrecherche

  • Definition des Produkts
  • Unter welche Richtlinie fällt das Produkt?
  • Ab wann darf/muss ein Produkt mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden?
  • Welche Normen finden Anwendung?

2. Gefahrenanalyse

Anhand einer Gefahrenanalyse müssen die Gefährdungspotenziale ermittelt und dokumentiert werden.

3. Umsetzung der Analyse

Die Gefahrenanalyse gibt Aufschluss über den Ort, den Grad und die Wahrscheinlichkeit eines Verletzungsrisikos.

Unter Berücksichtigung nachstehender Prioritäten sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren:

  • Priorität 1. Konstruktive Maßnahmen (z.B. Einhaltung von Mindestabständen)
  • Priorität 2. Schutzmaßnahmen (z.B. Abschottung des Gefahrenbereichs durch Schutzeinrichtung)
  • Priorität 3. Beschreibung eines verbleibenden Restrisikos in der Betriebsanleitung

4. Betriebsanleitung

Erstellung einer Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungslandes

5. Konformitätserklärung

Bescheinigung des Einhaltens der für das CE-Kennzeichen erforderlichen Verfahren und des Vorhandenseins einer Technischen Dokumentation

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Was beinhaltet die technische Dokumentation?

Die Technische Dokumentation dokumentiert die ordnungsgemäße Durchführung des Konformitätsverfahrens und muss beim Inverkehrbringen eines Erzeugnisses in der EU vorliegen.

Unterschieden wird hierbei zwischen zwei Arten:

1. Interne Dokumentation, hierzu gehören

  • Sämtliche Versuchsprotokolle
  • Produkt- und Verfahrensbeschreibungen
  • Berechnungen, Prüfergebnisse und Messprotokolle
  • Gefahrenanalyse etc.

Die interne Dokumentation verbleibt beim Hersteller.

2. Externe Dokumentation, hierzu gehören

  • Betriebsanleitung
  • Technische Zeichnungen und Pläne (Software und Hardware)
  • Ersatz- und Verschleißteillisten
  • Konformitätserklärung etc.

Was steht in der Betriebsanleitung?

Die Betriebsanleitung muss in der Landessprache des Verwendungslandes vorliegen.

Im Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Kapitel 1.7.4. "Betriebsanleitung" werden die Mindestinhalte der Betriebsanleitung beschrieben. Demnach muss die Betriebsanleitung u. A. folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
  • gleiche Angaben wie bei der Maschinenkennzeichnung, mit Ausnahme der Seriennummer (siehe Nummer 1.7.3 „Kennzeichnung der Maschinen"), und gegebenenfalls wartungsrelevante Hinweise (z.B. Anschrift des Importeurs, Anschriften von Service-Werkstätten usw.);
  • die bestimmungsgemäße Verwendung im Sinne der Nummer 1.1.2 „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“, Buchstabe c);
  • der oder die Arbeitsplätze, die vom Bedienungspersonal eingenommen werden können;
  • Angaben, damit
    • die Inbetriebnahme,
    • die Verwendung,
    • die Handhabung (mit Angabe des Gewichts der Maschine sowie ihrer verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen),
    • die Installation
    • die Montage und Demontage,
    • das Rüsten,
    • die Instandhaltung einschließlich der Wartung und die Beseitigung von Störungen im Arbeitsablauf gefahrlos durchgeführt werden können.
  • erforderlichenfalls Einarbeitungshinweise;
  • erforderlichenfalls die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können.
  • Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine

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Des Weiteren gilt: Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten in einer der Gemeinschaftssprachen erstellt. Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden.

Diese Übersetzung wird entweder vom Hersteller oder von seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder von demjenigen erstellt, der die Maschine in dem betreffenden Sprachgebiet einführt. Abweichend hiervon kann die Wartungsanleitung für Fachpersonal, das dem Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten untersteht, in einer einzigen von diesem Personal verstandenen Gemeinschaftssprache abgefasst sein.

Die Betriebsanleitung beinhaltet die für die Inbetriebnahme, Wartung, Inspektion, Überprüfung der Funktionsfähigkeit und gegebenenfalls Reparatur der Maschine notwendigen Pläne und Schemata sowie alle zweckdienlichen Angaben, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit.

Bezüglich der Sicherheitsaspekte dürfen die Unterlagen, in denen die Maschine präsentiert wird, nicht im Widerspruch zur Betriebsanleitung stehen.

Fazit

Aus den oben genannten Punkten lässt sich recht gut ableiten, dass hier einiges schief gelaufen ist! Schlussendlich liegt die Entscheidung bei dem Unternehmer der die Maschine in seinem Betrieb betreiben möchte. Der Unternehmer/Betreiber allein ist für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Ob und wie er das für so eine Maschine ohne die erforderliche Dokumentation bewerkstelligen möchte kann nur er entscheiden.

Beitrag von 2012, geprüft und aktualisiert 2023

  • Autor:

    Stefan Euler

    Geschäftsführer der MEBEDO Consulting GmbH und MEBEDO Akademie GmbH sowie BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik

    Euler, Stefan

    Der Schwerpunkt seiner heutigen Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen beim Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik. Teilweise schließt dies auch die Übernahme der Verantwortung als externe verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) / Interim Manager Elektrosicherheit für die Unternehmen ein.

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