Sind Elektrofahrzeuge ortsveränderliche Arbeitsmittel?

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Ladekabel mit Schukostecker sind nach DIN VDE 0701 bzw. VDE 0702 zu prüfen.
Ladekabel mit Schukostecker sind nach DIN VDE 0701 bzw. VDE 0702 zu prüfen. (Bildquelle: Nerthuz/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Wir betreiben Ladesäulen zum Aufladen von E-Fahrzeugen (PKW) ohne Anschlusskabel. Die Ladekabel werden auf den verschiedenen PKWs mit Anschlussstecker Typ 1 oder Typ 2 oder mit Schukostecker mit Ladestrombegrenzung lose mitgeführt.

Sind diese Ladekabel der drei Typen als ortveränderliche Geräte nach z.B. VDE 0701 bzw. VDE 702 zu prüfen? Oder nach welcher Prüfnorm ist die Wiederholungsprüfung mit welchen Messgeräten durchzuführen? Sind Elektrofahrzeuge (PKW) ortsveränderliche Arbeitsmittel mit einer notwendigen Wiederholungsprüfung? Und nach welcher Norm oder Vorschrift ist zu prüfen?

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Antwort des Experten

Ja, Ladekabel für die Elektromobilität, Bauform EN 62196 Typ 1 oder Typ 2 oder Ladekabel mit Schukostecker und Ladestrombegrenzung sind als ortsveränderliche Geräte einzuordnen. Diese Komponenten sollten daher nach VDE 0701 bzw. VDE 0702 regelmäßig geprüft werden. Dazu können entsprechende Prüfgeräte von bekannten Herstellern herangezogen werden.

Allgemein gehören zu den Arbeitsmitteln, die unter die Betriebssicherheitsverordnung fallen, auch betrieblich genutzte Fahrzeuge. Die Betreiber von Elektrofahrzeugen sollten daher entsprechend der DGUV regelmäßige Prüfungen durchführen.

In regelmäßigen Abständen ist der sichere Zustand der beweglichen Arbeitsmittel sorgfältig zu prüfen. Es sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Art der Prüfung, der anzuwendende Prüfungsumfang und die mit der Prüfung zu beauftragende befähigte Person verbindlich festzulegen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge auch nach DGUV Vorschrift 70 entsprechend jährlich zu überprüfen sind.

Für die fachgerechte Prüfung des betriebssicheren Zustands der betreffenden Fahrzeuge sollte der DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige“ als Grundlage verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist die Betriebssicherheit als die Kombination der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit definiert. Der Grundsatz erläutert mit umfangreichen Hinweisen, wie die fachliche Beurteilung des betriebssicheren Zustands von konventionellen Fahrzeugen durchzuführen ist.

Spezialisierte Normen bzw. Empfehlungen, die den Prüfumfang für eine Wiederholungsprüfung des Hochvolt-Systems im Rahmen der Elektromobilität festlegen, sind derzeit nicht existent. Von der befähigten Person kann aber die Richtlinie „ECE R 100“ als Prüfungsgrundlage verwendet werden.

Zusätzlich kann die Diagnosefähigkeit der vorhandenen Hochvolt-Komponenten eine Prüfung des Hochvolt-Systems wesentlich unterstützen. Aus diesem Grund sind die Betriebsanleitungen sowie Wartungs- und Prüfvorgaben des Fahrzeugherstellers von wesentlicher Bedeutung und sollten unbedingt Beachtung finden.

Downloadtipp der Redaktion

Gefährdungsbeurteilung: Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen

Hier gelangen Sie zum Download.

Beitrag von 2016; aktualisiert im August 2022

  • Autor:

    Dr.-Ing. Florian Krug

    Technologiemanager und Sachverständiger im Bereich Erneuerbare Energien

    Florian Krug

    Dr. Florian Krug ist Technologiemanager und Sachverständiger im Bereich Erneuerbare Energien sowie Autor von mehr als 100 Veröffentlichungen in nationalen und internationalen Zeitschriften.

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Kommentare

Kommentar von Walter Faust |

Ich finde es gut, wenn auch über "moderne" Themen wie E-Auto gesprochen wird. Wir stoßen bei unseren Kunden gerade in diesem Bereich auf viele offene Fragen. Weiter so!
Walter Faust www.dguv-v3.guru

Kommentar von Funkenrudi |

Was ist "Erde"? Ich kenne nur "SL" (Schutzleiter) Den Rest mögen kompetente Leute beantworten. Bin als pensionierter Elektromeister raus aus dem Geschäft ...

Kommentar von Josef Huck |

Sehr geehrte Damen und Herren
Bei der jährlichen DGUV-V3 Prüfungen komme ich dauernd in den Konflikt Geräte zu prüfen ohne VDE Zeichen. Das CE Zeichen ist meistens vorhanden.
1)Wie sieht es aus, wenn das Gerät nicht mit dem VDE oder/und das CE ausgezeichnet ist.
2) Auch bekomme ich Netzteile zum prüfen, die einen Netzstecker besitzen die Erde aber nicht angeschlossen ist. Ein anderes Gerät des gleichen Typs ist die Erde wiederum angeschlossen. Die Geräte fallen bei mir trotz angeschlossener Erde durch. Die geforderten VDE Bestimmungen werden aus meiner Sicht nicht erfüllt. Es handelt sich um ein Netzteil. Input 230 Volt Wechselspannung, Output 30 Volt Gleichspannung. Kunststoffgehäuse. Es sind keine berühr und leitfähige Teile an diesem Kunststoffgehäuse vorhanden. (Auch keine Schutzklassenbezeichnung) An diesem Netzteil ist ein Schrauber fest angeschlossen. Wenn der Schutzleiter am Netzteil vorhanden ist, ist er bis zum Schrauber durchgeschleift. An diesem sind berührbare leitfähige Teile vorhanden. Der Erdwiderstand liegt hier bei einem Wert zwischen 1,2 und 6,8 Ohm. Für mich dürfen diese Geräte nicht verwendet werden.
Ich habe dies meinem Vorgesetzten gemeldet.
Folgende Aussagen.
1) Ich soll nicht päpstlicher sein als der Papst.
2) Ich soll nach der Schutzklasse Zwei prüfen.
Könnten Sie hierzu einiges schreiben.
Ich gehe mal davon aus, dass viele Kollegen ähnliche Probleme haben.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Huck

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