Prüfung von PV-Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

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Wie oft ist eine Photovoltaikanlage zu prüfen und welche Punkte sind zu überprüfen?
Wiederkehrende Prüfungen von PV-Anlagen (Bildquelle: Guido Vrola/Hemera/Thinkstock)

Wie oft ist eine Photovoltaikanlage zu prüfen und welche Punkte sind zu überprüfen? Dieser Beitrag klärt die gesetzlichen Grundlagen.

PV-Anlage: Welche Vorschriften sind bei der Prüfung zu beachten?

Für die Prüfung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind u.a. die DGUV Vorschrift 3 und die TRBS 1201 zu berücksichtigen.

Wie muss eine PV-Anlage geprüft werden?

Wechselrichter

  • Die Betriebsanzeige ist täglich durch den Betreiber zu kontrollieren.

Betriebsdatenüberwachung (System)

  • Der Betriebszustand per Fernüberwachung (für den Brandschutz ist insbesondere auf Isolationsfehler zu achten) ist durch den Betreiber oder die Elektrofachkraft täglich zu kontrollieren. Die Elektrofachkraft analysiert Fehlermeldungen und ergreift geeignete Maßnahmen.

Zähler

  • Der Betreiber oder die Elektrofachkraft führt monatlich eine Ertragskontrolle durch, d.h. die Zählerstände werden regelmäßig protokolliert und analysiert (entfällt bei automatischer Betriebserfassung und -auswertung).

Generatorfläche

  • Der Betreiber muss monatlich eine Sichtprüfung durchführen und prüfen, ob gravierende offensichtliche Mängel vorhanden sind, wie z.B. herunterhängende Module, Modulkammern, Montagegestellteile oder Solarleitungen.

Gesamtanlage

  • Die Gesamtanlage ist alle vier Jahre entsprechend der DIN VDE 0105-100; DIN VDE 0100-600 bzw. DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) zu prüfen.

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PV-Anlagen – allgemeine Prüfvorschriften

Alle elektrischen Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme einer Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 unterzogen werden. Hierbei muss die Konformität zu den VDE-Normen (DIN VDE 0100 und DIN VDE 0126) festgestellt werden. Um eine elektrische Anlage im sicheren Zustand zu erhalten, muss in bestimmten Zeiträumen eine wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105-100 durchgeführt werden.

Wie oft muss eine PV-Anlage geprüft werden?

Der Zeitraum zwischen den Prüfungen sollte nicht mehr als 12 Monate betragen (siehe DA zu § 5 DGUV Vorschrift 3 i.V.m. DIN VDE 0100-712).

Prüfschritte und Prüfungen nach den gesetzlichen Anforderungen

Alle Prüfungen sind mit den Prüfschritten Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen. Die Prüfungen für alle Wechselstromkreise haben nach den Anforderungen der DIN VDE 0100-600 (IEC 60364-6) zu erfolgen.

Bei Erst- und wiederkehrenden Prüfungen durchzuführen:

  • Durchgängigkeit der Schutzleiter und PA-Leiter
  • Messen der Isolationswiderstände der Wechselspannungsseite
  • Messen der Schleifenwiderstände zum Nachweis des Schutzes durch automatische Abschaltung im Fehlerfall
  • Messen der Leerlaufspannung des PV-Generators und dessen Polarität zum Nachweis der korrekten Verschaltung der PV-Module
  • Messen der PV-Generatorkurzschlussströme, alternativ der PV-Generatorbetriebsströme, zum Nachweis der korrekten Verschaltung der PV-Module
  • Funktionsprüfung der Wechselrichter
  • Messen der Isolationswiderstände des PV-Generators/PV-Teilgenerators

Durchgängigkeit der Leiter

Die Prüfung der Durchgängigkeit der Leiter und die Verbindung zu Körpern, falls zutreffend, muss durch eine Widerstandsmessung durchgeführt werden bei

  • Schutzleitern, einschließlich der Schutzpotenzialausgleichsleiter,
  • Körpern und
  • den aktiven Leitern ringförmiger Endstromkreise.

Isolationswiderstand der elektrischen Anlage (AC-Seite)

Der Isolationswiderstand muss gemessen werden zwischen

  • aktiven Leitern und
  • aktiven Leitern und dem mit der Erdungsanlage verbundenen Schutzleiter.

Messung der Fehlerschleifenimpedanz

Die gemessene Fehlerschleifenimpedanz muss die Bedingungen gemäß VDE 0100-410 erfüllen.

Funktionsprüfungen

Um den korrekten Betrieb eines Wechselrichters nachzuweisen, muss das entsprechend vom Hersteller festgelegte Prüfverfahren angewendet werden.

Aktuell zum Betreiben und Warten von PV-Anlagen

Sie erhalten alle wichtigen Informationen, auch zu den gesetzlichen Grundlagen, in „Unterweisungen für die Elektrofachkraft“. In der Unterweisung „Photovoltaische Solarenergie-Systeme“ werden die Risiken beim Betreiben von Photovoltaik-Anlagen erläutert und beschrieben, worauf bei der Auswahl und Montage von PV-Modulen zu achten ist, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind und wie die Prüfung auszuführen ist.

Diese grundlegende Unterweisung enthält die folgenden Schulungsfolien:

  • Risiken beim Betreiben von PV-Anlagen
  • Auswahl und Montage von PV-Modulen
  • Baulicher Brandschutz
  • Anforderungen bei Indach- und Fassaden-PV-Anlagen
  • SPD-Auswahl: PV-Anlagen ohne/mit äußerem Blitzschutz
  • Allgemeines Schema einer PV-Anlage und Wechselrichter
  • Kabel- und Leitungsanlage
  • Einrichtungen zum Trennen auf der Gleichspannungsseite
  • Betrieb und Wartung von PV-Anlagen
  • Fünf Sicherheitsregeln für Arbeiten an der DC-Seite von PV-Anlagen
  • Abschalten von Wechselrichterausrüstung
  • Verfahren für die Transformatorabschaltung
  • Trennung von Generatoranschlusskästen
  • Prüfvorschriften der Kategorie 1

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Beitrag von 2014, zuletzt aktualisiert am 05.10.2021

  • Autor:

    Dr.-Ing. Florian Krug

    Technologiemanager und Sachverständiger im Bereich Erneuerbare Energien

    Florian Krug

    Dr. Florian Krug ist Technologiemanager und Sachverständiger im Bereich Erneuerbare Energien sowie Autor von mehr als 100 Veröffentlichungen in nationalen und internationalen Zeitschriften.

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Kommentare

Kommentar von Butze |

Prüft doch einfach nach der BetrSichVer. damit könnt Ihr eure Prüffristen selber festlegen. Da eine Solaranlage in meinen Augen eine ortsfeste ist, ist die Prüffrist hier 4 Jahre.

Kommentar von Klaus Birkenmeier |

Hallo Herr Scheid,
vo welcher BG erhielten sie diesen Bescheid?
Die BGHM ist da gegenteiliger Meinung und ich würde das gerne aufklären.
Gruß
Klaus Birkenmeier

Kommentar von Manfred Scheld |

Die gleiche Frage wie die von Herrn Birkenmeier habe ich im Jahr 2012 an die Berufsgenossenschaft gestellt.
Die Antwort:
"Von den in § 5 der BGV A3 genannten Frist „jährlich“ für die Anlagen nach VDE 0100 Gruppe 7 konnten und wollten wir abweichen, da wir sie für nicht praxisgerecht halten. Letzten Endes stimmen wir der vom ZVEH ausgearbeiteten Tabelle der unterschiedlichen Prüffristen zu."
Also alle 4 Jahre.

Kommentar von Klaus Birkenmeier |

In DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind
PV-Anlagen als Teil 712 aufgelistet..
Die BGV A3 sieht für DIN VDE 0100 Gruppe 700 Prüffristen von einem Jahr vor und nicht wie von ihnen angemerkt eine Prüffrist von 4 Jahren.
Was ist nun korrekt??
Gruß
Klaus Birkenmeier

Antwort von Christina Wernicke

Sehr geehrter Herr Birkenmeier,

wir haben Ihre Frage an unseren Fachautor weitergeleitet. Hier nun seine Antwort:

Wie Sie richtig feststellen, gibt es einen Unterscheidung bzgl. den Prüffristen laut BGV A3 von "elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel“ und "elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen u. Anlagen besonderer Art“. Die betriebliche Praxis zeigt, dass die entsprechenden Richtwerte sich bei PV-Freifeldanlagen bei ca. 4 Jahren einstellen und bei Aufdachanlagen eher alle 1-2 Jahre zum Tragen kommen. Da die Anlagen im gewerblichen Bereich permanent überwacht werden, ist aus technischer Sicht eine Frist von 4 Jahren ausreichend. 

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