DGUV Information 203-070: Prüfung von der Besichtigung bis zur Dokumentation

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
Die DGUV Information 203-070 bietet Fachwissen für den Prüfer elektrischer Betriebsmittel (Bildquelle: lisafx/iStock/Getty Images Plus)

Was denken Sie, wie viel Prozent der Elektrounfälle lassen sich auf defekte Geräte zurückführen? Es sind 21,2 Prozent. Viele von diesen Unfällen wären vermeidbar gewesen, wenn die Geräte den geforderten Sicherheitsstandards entsprochen hätten. Deshalb ist die fachgerechte Prüfung von Geräten entscheidend für die persönliche Sicherheit, den Arbeitsschutz und die Vermeidung von gefährlichen Stromunfällen. Eine gute Unterstützung bietet hier die DGUV Information 203-070, mit der sich dieser Beitrag befasst.

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DGUV Information 203-070: Ein Muss für jeden Prüfer

Die DGUV Information 203-070 behandelt das praktische Vorgehen bei der wiederkehrenden Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Generelles Ziel der Prüfungen ist der Erhalt der Arbeitssicherheit im Betrieb. Als gesetzliche Grundlage werden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) herangezogen sowie die von ihr abgeleiteten technischen Regeln für Betriebssicherheit, die TRBS, und natürlich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Das Vorwort der DGUV Information macht klar, dass zum Prüfen und somit zum Beurteilen der Sicherheit elektrischer Betriebsmittel enorme Fachkenntnis und Erfahrung gehören. Der Prüfer übernimmt auch die Verantwortung für die sichere Durchführung und die Beurteilung des Prüfungsergebnisses. Er ist also ein Bestandteil der Arbeitssicherheit und übernimmt für diesen Part die Arbeitgeberpflichten. Daher muss er schon allein von rechtlicher Seite her entsprechend qualifiziert sein.

Anwendungsbereich der DGUV Information 203-070

Die DGUV Information 203-070 definiert klar, für welche Betriebsmittel diese Information gilt:

„Diese Information gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen an

  • ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln, die innerhalb oder außerhalb des Unternehmens benutzt oder bereitgestellt werden. Hierzu zählen z.B. Elektrohandwerkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte. Vom Unternehmen geduldete private Elektrogeräte sind dem gleichgestellt.
  • transportablen elektrischen Arbeitsmitteln, z.B. Baustellenkreissägen, Schweißgeräte.

Sinngemäß können diese Informationen auch für das Prüfen ortsfester Arbeitsmittel angewendet werden.“

Hier sind also Steckergeräte und transportable Geräte gemeint – aber auch fest angeschlossene Betriebsmittel können nach den Vorgaben dieser Information geprüft werden.

Durchführung der Prüfung

Im wichtigen Kapitel 3 befasst sich die DGUV Information 203-070 mit der Durchführung der Prüfung. Bei allen Prüfungen von Geräten sinnvoll und manchmal sogar absolut notwendig: Beachten Sie die Herstellerangaben und werfen Sie einen Blick in die Betriebs- oder Bedienungsanleitung. Hier könnten Angaben zur Vorgehensweise bei der Prüfung oder auch zu Messwerten stehen.

Bei Wiederholungsprüfungen wird das ortsveränderliche Gerät im Allgemeinen nicht geöffnet. Wenn eine Prüfung aber ohne das Öffnen des Geräts nicht möglich sein sollte, ist in der Regel in den Herstellerangaben eine Information zur Vorgehensweise zu finden. Falls nicht, ist hier auch wieder der Prüfer derjenige, der entscheidet, ob eine Öffnung notwendig ist oder nicht. Die Prüfung eines Arbeitsmittels, bei dem in der Zuleitung ein FI- oder DI-Schutzschalter fest eingebaut ist, ist z.B. ohne Demontage nicht vollständig durchführbar.

Ebenso könnten einige Prüfschritte in manchen Fällen zur Zerstörung des Geräts führen. Auch hierüber könnten hilfreiche Angaben in der Betriebsanleitung zu finden sein.

Der Prüfer entscheidet über die Vorgehensweise

Die Vorgehensweise bei der Prüfung wird vom Prüfer festgelegt. Wenn der Hersteller hilfreiche Angaben macht, so sollte der Prüfer sie beachten, um eine fachgerechte Prüfung vorzunehmen. Wenn keine Herstellerangaben vorliegen, muss der Prüfer aufgrund seiner umfangreichen Sachkenntnis entscheiden, welche Prüfschritte bei welchem Gerät durchgeführt werden müssen, d.h., ob vielleicht ein Schritt weggelassen werden kann oder noch zusätzliche Prüfungen erforderlich sind. Auch hier wird wieder die Notwendigkeit einer befähigten Person klar.

Weiter finden Sie in Kapitel 3 der DGUV Information folgende Inhalte:

  • Allgemeines
  • Schutzklassen
  • Prüfumfang
  • Besichtigung
  • Messen
  • Messen des Schutzleiterwiderstandes
  • Messen des Isolationswiderstandes
  • Grundlagen der Messung des Schutzleiter- und des Berührungsstromes
  • Messen des Schutzleiterstromes
  • Berührungsstrom
  • Zusatzinformationen zum Differenzstrommessverfahren
  • Zusatzinformationen zum Ersatz-Ableitstrommessverfahren
  • Geräte mit sekundärem Spannungsausgang
  • Erproben
  • Dokumentation der Prüfungen

Fachbuch zur DGUV Information 203-070

Es gibt jetzt ein neues Fachbuch zu dieser DGUV Information, welches die Inhalte bis in die Einzelheiten erklärt und hilfreiche Tipps für die Prüfpraxis gibt.

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Fachbuch und Kurs

Weil die Thematik des Prüfens von großer Bedeutung ist, gibt es begleitend zum Fachbuch auch einen E-Learning-Kurs. Er hat den Zweck, sofort zur wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel zu schulen. Ein Test am Ende und eine Teilnahmebestätigung garantieren den Lernerfolg. Hier erhalten Sie mehr Informationen über das Fachbuch und den Kurs zur DGUV Information 203-070:

⇒ Die DGUV Information 203-070 richtig anwenden: Praxisleitfaden für die Elektrofachkraft

  • Autorin:

    Marika Höwing

    Diplom-Mathematikerin

    Marika Höwing

    Marika Höwing ist Diplom-Mathematikerin und gelernte Radio- und Fernsehtechnikerin. Seit langen Jahren ist sie in der Fort- und Weiterbildung für den Bereich Elektrotechnik tätig.

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