Zähler und Zwischenzähler in einem gemeinsamen Zählerschrank
Der Platz im Zählerschrank ist da. Was spricht also dagegen, neben dem Zähler des Messstellenbetreibers auch noch einen anderen, eigenen – einen Zwischenzähler – unterzubringen? Welche gesetzlichen Anforderungen gelten hier und kann der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) den Einbau eines Zwischenzählers verhindern?
Zwischenzähler ermöglichen die Zuordnung des Stromverbrauchs und somit der Stromkosten zu einzelnen Produktionsabschnitten oder Gebäudeteilen. Um einen Zwischenzähler neben dem des Messstellenbetreibers im Zählerschrank anbringen zu können, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden.
Bestimmungen für Zählerplätze
Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von Zählerplätzen in Zählerschränken gelten folgende DIN- bzw. VDE-Bestimmungen:
- DIN VDE 0603-1:2017-06 „Zählerplätze – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“
- DIN VDE 0603-2-1:2017-06 „Zählerplätze – Teil 2-1: Zählerplätze für direkte Messung bis 63A“
- DIN 18012:2018-04 „Anschlusseinrichtungen für Gebäude – Allgemeine Planungsgrundlagen“
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“
- VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
- VDE-AR-N 4400 Anwendungsregel:2019-07 „Messwesen Strom (Metering Code)“
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