elektrofachkraft.de – Das Magazin (Ausgabe 40)
Mai 2021
Inhaltsübersicht
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Am 01.02.2021 trat die DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ in Kraft. Entstanden ist die neue VDE 0701 durch eine Aufspaltung der „alten“ DIN VDE 0701-0702:2008-06 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ in zwei Teile.
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Die Leiter war für die Tätigkeit nicht geeignet, der Untergrund nicht standfest. Viele Beschäftigte handeln im Umgang mit diesem Arbeitsmittel fahrlässig oder sind nicht richtig geschult worden. Dies sind häufige Ursachen von Leiterunfällen, die oftmals schwere Verletzungen zur Folge haben, oder sogar tödlich enden können.
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Bei der Errichtung elektrischer Anlagen kommt es vor, dass diese noch nicht fertiggestellt werden können. Elektrische Leitungen sind dann meist vollständig verlegt und „warten“ auf die Montage der Betriebsmittel. Von diesen können elektrische Gefährdungen ausgehen, die aber durch geeignete Umhüllungen vermieden werden können.
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Fehler ist nicht gleich Fehler – in verfahrenstechnischen Anlagen hängen sichere Prozessabläufe wesentlich von der korrekten Funktion sicherheitsbezogener Systeme zur Risikoreduzierung ab. Doch nicht jeder Fehler im System hat sicherheits- oder gesundheitsrelevante Auswirkungen.
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Im Rahmen der elektrotechnischen Instandhaltung sind alle Bestandteile von Maschinen und Anlagen regelmäßig zu prüfen. Dies gilt auch für Frequenzumrichter. Denn nur durch die regelmäßige Prüfung ist der einwandfreie Betrieb sichergestellt und die Sicherheit in elektrischen Anlagen gewährleistet.
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Das Modell der Automatisierungspyramide soll als Grundlage dienen, industrielle Prozesse zu optimieren. In diesem Beitrag werden zwei Ebenen der Pyramide genauer betrachtet: die Betriebsleitebene mit dem Manufacturing Execution System (MES) und die Prozessleitebene (SCADA).
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Der Platz im Zählerschrank ist da. Was spricht also dagegen, neben dem Zähler des Messstellenbetreibers auch noch einen anderen, eigenen – einen Zwischenzähler – unterzubringen? Welche gesetzlichen Anforderungen gelten hier und kann der Verteilungsnetzbetreiber (VNB) den Einbau eines Zwischenzählers verhindern?