Das ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

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Wer ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Wer ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? (Bildquelle: Watchara Kokram/iStock/Getty Images)

Wer ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen.

Unter „festgelegten Tätigkeiten“ sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln zu verstehen. Diese müssen vom Unternehmer in Arbeitsanweisungen festgelegt werden.

Betriebssicherheitsverordnung erkennt Qualifikation „EFKffT“ nicht an

In vielen Bereichen des Handwerks fallen ständig Arbeiten an, die nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. § 5 Handwerksordnung (HandwO) erlaubt es Handwerksbetrieben, Fremdhandwerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie gerecht zu werden, wurde in den Durchführungsanweisungen zu § 2 der DGUV Vorschrift 3 der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erkennt diese Qualifikation z.B. gar nicht an, daher sollte von der „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ nur im Ausnahmefall eingesetzt werden.

Typische Einsatzgebiete der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Typische „gleichartige und sich wiederholende Tätigkeiten“ von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten sind z.B. Küchenmonteure.

Typische „gleichartige und sich wiederholende Tätigkeiten“ von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten sind z.B.:

Möbel- und Küchenmonteure:

  • Abklemmen und Anschließen von Elektroherden
  • Anschließen elektrischer Betriebsmittel in Möbeln

Rollladen-, Fenster-, Tür- und Toranlagenmonteure:

  • Abklemmen und Anschließen z.B. von Rollläden, Markisen, Fenster-, Tür-, Tor- und Feststellanlagen

Heizungs- und Lüftungsbaumonteure:

  • Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln in Heizungen und Lüftungen

Wasserversorgungstechniker:

  • Messgeräte und Arbeitsmittel der Wasserversorgungstechnik auswählen und handhaben
  • Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen
  • Betriebsstörungen beurteilen
  • Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen
  • Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen

Monteure von Photovoltaikanlagen:

  • Verschaltung von Photovoltaikmodulen
  • Anschlussvarianten der einzelnen Module und Komponenten
  • betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen und praktische Arbeiten

Achtung

Nur mit einer nachgewiesenen Ausbildung darf der Unternehmer eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit der Ausführung solcher Arbeiten beauftragen!

Festgelegte Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1.000 V bzw. DC 1.500 V und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind lediglich Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.

Ausbildungskriterien für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Grundlegende Anforderungen an die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Dauer der theoretischen Ausbildung ist ausreichend zu bemessen. Die praktische Ausbildung muss an den infrage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten in der Praxis sicher angewandt werden können.

Abschlussprüfung

Die Ausbildung ist mit einer Prüfung abzuschließen, in der der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen muss. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem bescheinigt wird, mit welchen Tätigkeiten der Teilnehmer künftig vom Unternehmer beauftragt werden darf.

Prüfung durch Meister

Die Ausbildung muss durch fachlich qualifizierte Personen, z.B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf, durchgeführt werden. Einschlägige Erfahrung in der Berufsausbildung ist wünschenswert.

Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Rahmen des Handwerks

Grundausbildung

Die Grundausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Die Grundausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Ausbildungsdauer muss mindestens 80 Stunden betragen. Im theoretischen Teil müssen die im Ausbildungsplan enthaltenen Lehrinhalte vermittelt werden.

Im praktischen Teil müssen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umgesetzt und angewandt werden.

Betriebliche Fachausbildung

Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen. In der betrieblichen Fachausbildung müssen Kenntnisse erworben und Fertigkeiten trainiert werden, die, in Ergänzung zur Grundausbildung, für die Ausführung der festgelegten Tätigkeiten notwendig sind.

Dauer der Ausbildung muss betriebs- und tätigkeitsbezogen festgelegt werden

Eine einheitliche Dauer für die betriebliche Fachausbildung kann nicht angegeben werden. Sie hängt ab vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der festgelegten Tätigkeiten. Die Ausbildungszeit ist so zu bemessen, dass die festgelegten Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung sicher ausgeführt werden können.

Sinngemäß können diese Anforderungen auf ähnliche Tätigkeiten außerhalb des Handwerks angewandt werden.

Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Industrie und in sonstigen gewerblichen Bereichen

Wegen der Komplexität der verschiedenen Tätigkeiten (insbesondere Instandhaltung, Inbetriebnahme, Kundendienst) muss die Ausbildung entsprechend konzipiert werden. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Abschnitt. Letzterer muss zum Teil im Betrieb durchgeführt werden. Im praktischen Teil müssen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse praxisbezogen umgesetzt und angewandt werden.

Theorie und Praxis müssen bei der Ausbildung koordiniert sein

Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) die Fachverantwortung wahrnimmt. Die letzte Fachverantwortung liegt bei der verantwortlichen Elektrofachkraft des Betriebs.

Beispielhafte Module für die Gliederung der Ausbildung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Vorkurs (Grundkenntnisse): 2 Wochen
Fachtheorie: 8 Wochen
Fachpraxis: 4 Wochen
Betriebliche Qualifizierung (im Betrieb): mindestens 4 Wochen

Nachweis der Ausbildung im Rahmen einer Prüfung mit Dokumentation

Pflichten des Unternehmers

Am Ende der Ausbildung sind in einer Theorie und Praxis umfassenden Prüfung die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen. In einem Zertifikat sind die Tätigkeiten aufzuführen, die Gegenstand der Ausbildung waren.

Pflichten des Unternehmers

Die Ausbildung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Führungsverantwortung. In jedem Fall muss er prüfen, ob die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten ausreichend sind.

  • Autor:

    Udo Mathiae

    Leiter für elektrische Instandhaltung

    Udo Mathiae

    Udo Mathiae ist Leiter für elektrische Instandhaltung bei einem internationalen Elektrotechnik-Unternehmen (Glasfaserproduktion) in Augsburg.

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