Es war ein langer Weg zum sogenannten Gesetz über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act). Seit 2018/2019 beschäftigen sich sowohl die Bundesregierung wie auch die EU-Kommission mit dem Thema. Die Verordnung wurde am 12.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 01.08.2024 in Kraft. Die KI-Verordnung (AI-Act) gilt als das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz und legt einheitliche Vorgaben für die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union fest.
Der amtliche Titel lautet „Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)“ vom 13. Juni 2024 (ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj).
Auch auf die Elektrotechnik (z.B. im Bereich Smart Grid oder im Rahmen von Systemen der Predictive Maintenance) kommen hier neue Anforderungen zu. Daher ist es unumgänglich, sich mit der neuen KI-Verordnung zu beschäftigen. Die Verordnung wurde am 12.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, also am 01.08.2024.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar