Weil Elektrosicherheit ein bedeutender Teilbereich der betrieblichen Arbeitssicherheit ist, liegt die Generalverantwortung für ein wirksames Schutzkonzept beim Unternehmer. Verfügt der Betriebsinhaber oder Geschäftsführer nicht über die erforderliche elektrotechnische Fachkompetenz, muss er die Verantwortung für die Elektrosicherheit an einen fachkompetenten Mitarbeiter delegieren, in der Regel an eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).
Wie beim Arbeitsschutz aber verbleibt beim Unternehmer ein Teil der Verantwortung, sodass er mit den anderen Experten für die betriebliche Sicherheit zusammenarbeiten muss. Das sehen auch der europäische und der deutsche Gesetzgeber so. Jeder Arbeitgeber muss umfassende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz treffen. Die wichtigste Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz („Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“, ArbSchG). Auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fordern ein solches Schutzkonzept und führen es in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ näher aus.
Das Arbeitsschutzgesetz nennt in § 13 „Verantwortliche Personen“ darüber hinaus die Möglichkeit der Pflichtendelegation:
„(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.
Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.
Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.
Hinterlassen Sie einen Kommentar