Was ist bei Alleinarbeiten zu beachten?

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Bei der Durchführung von Alleinarbeiten müssen diverse Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.
Bei der Durchführung von Alleinarbeiten müssen diverse Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. (Bildquelle: AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus)

Zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers gehört gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), Maßnahmen für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu treffen. Hierbei sind insbesondere die Umstände zu berücksichtigen, die Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben könnten. Ein wesentlicher Aspekt ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall.

Grundlage für die Maßnahmen zum Arbeitsschutz ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, bei der die möglichen Gefährdungen eines Arbeitsplatzes festgestellt, analysiert und bewertet werden. Im Anschluss erfolgen die Auswahl und Einführung der geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfung ihrer korrekten Umsetzung und Funktion.

Ein wesentlicher Aspekt, der dabei berücksichtigt werden muss, ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall. Das Arbeitsschutzgesetz legt hierzu in § 10 Abs. 1 fest, dass „im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung [...] eingerichtet“ sein müssen. Eine ähnliche Forderung geht aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hervor. In § 25 Abs. 1 heißt es:

„Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.“

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  • Autor:

    René Brünn

    Geschäftsführer der R.O.E.

    René Brünn

    Als Geschäftsführer der R.O.E. GmbH entwickelt René Brünn seit 2015 zusammen mit seinen Team Praxislösungen für die Elektroorganisation sowie Branchenübergreifende Tools für die mobile Datenerfassung und Dokumentation.

    Nach seiner Berufsausbildung zum Energieanlagenelektroniker, sammelte René Brünn als Instandhaltungstechniker Erfahrungen in der Wartung, Instandhaltung und Prüfung elektrischer Anlagen.


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