Die Erstprüfung elektrischer Anlagen ist Voraussetzung für einen sicheren Betrieb und rechtlich verpflichtend. In der Praxis wird sie jedoch oft unterschätzt oder falsch eingeordnet. Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 oder landesrechtlichen Prüfverordnungen werden nicht selten als ausreichend angesehen – ein Irrtum mit erheblichen Konsequenzen für Betreiber und Errichter. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, welche Verantwortung aufseiten des Betreibers entsteht und warum eine vollständige Prüfung nach DIN VDE 0100-600 vor der Inbetriebnahme unverzichtbar ist.
Sowohl nach der Errichtung als auch nach Veränderungen elektrischer Anlagen sind diese einer Überprüfung zu unterziehen. Diese Überprüfung geht weit über eine Funktions- oder Sichtkontrolle hinaus, wie sie in so manchem Abnahmeverfahren vorzufinden ist. Auch geht diese Überprüfung über die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die Anforderungen an eine Überprüfung auf Basis der Prüfverordnungen der Länder (z.B. PrüfVO NRW) hinaus. Dieser Sachverhalt führt immer wieder zu Diskussionen und wird oftmals falsch verstanden. Der Leidtragende ist hierbei der Betreiber, welcher den Großteil der Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit quasi automatisch übernimmt und diese durch die zuvor erwähnten Mechanismen nicht gewährleisten kann.
Grundsätzliche Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen
Die Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und damit die Umsetzung der Anforderungen aus dem DIN-VDE-Vorschriftenwerk zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit sind gemäß § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) quasi verpflichtend. Somit sind elektrische Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme gemäß DIN VDE 0100-600 zu prüfen.
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