Download: „Arbeitsanweisung: Arbeiten an elektrischen Anlagen mit unzureichendem Berührungsschutz“
Noch kein Abonnent? Dann holen Sie sich schnell ein Abo oder kaufen Sie den einzelnen Download hier.
![Arbeiten an elektrischen Anlagen ohne ausreichenden Berührungsschutz Arbeiten an elektrischen Anlagen ohne ausreichenden Berührungsschutz](assets/images/f/arbeitsanweisung_ain_anlagen-ohne-ausreichenden-beruehrungsschutz-033b0206.jpg)
Zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers gehört gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, Maßnahmen für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu treffen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall. Wie verhält es sich hier bei Alleinarbeiten?
Vorlage einer Arbeitsanweisung für Arbeiten an elektrischen Anlagen bis 1.000 V mit unzureichendem Berührungsschutz.
Noch kein Abonnent? Dann holen Sie sich schnell ein Abo oder kaufen Sie den einzelnen Download hier.