
Jeder Eigentümer oder Betreiber ist für die Sicherheit seiner Anlage verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welchem Umfang Blitz- und Überspannungsschutz eingesetzt werden muss.
Die Notwendigkeit des Blitzschutzes wird durch fünf Faktoren bestimmt:
- Gesetze zum Schutz von Menschenleben und gesellschaftlichen Werten
- Verordnungen und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Vorschriften zur Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Technische Regeln und Normen
- Verträge mit Regelungen für Objekte, die mit Blitzschutz auszurüsten sind
Folgende relevante Normen und Richtlinien müssen bei der Errichtung einer ordnungsgemäßen äußeren Blitzschutzanlage und der Umsetzung weiterführender Überspannungsschutzmaßnahmen beachtet werden:
DIN EN 62305-1-4 (VDE 0185-305 Teil 1 bis 4) Blitzschutz
DIN EN 62305-1: Allgemeine Grundsätze (2011-10)
DIN EN 62305-2: Risiko-Management (2013-02)
Beiblatt 1: Blitzgefährdung in Deutschland
Beiblatt 2: Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen
Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-2
DIN EN 62305-3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen (2011-10)
Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3
Beiblatt 2 : Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Beiblatt 4: Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen
Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme
DIN EN 62305-4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
Beiblatt 1: Verteilung des Blitzstroms
VDE 0100-100 (2009-06)
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe
Absatz 33.2. Elektromagnetische Verträglichkeit
Absatz 131.6 Schutz bei Überspannungen und Maßnahmen gegen elektromagnetische Einflüsse
VDE 0100-534 (2009-02)
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-53: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Trennen, Schalten und Steuern - Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
Absatz 534.1 Anwendungsbereich - Auswahl und Errichtung von Überspannungsschutzeinrichtungen
Absatz 534.2.1 Begrenzung transienter Überspannungen
VDE 0100-443 (2007-06)
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-44: Schutzmaßnahmen - Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen - Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
Absatz 443.3.2.2 Beherrschung von Überspannungen abgestützt auf eine Risikoanalyse
Mitte 2016 werden die Normen VDE 0100-534 und VDE 0100-443 nach einer Überarbeitung veröffentlicht und ersetzen dann die älteren Ausgaben von 2009 und 2007.
VdS-Richtlinie 2010 (2015-04)
Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
VdS-Richtlinie 2031 (2010-09)
Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen
ABB-Merkblatt 16 (2008-06)
Leitfaden Blitz- und Überspannungsschutz für bauliche Anlagen und elektrische Installationen
TAB 2007
Einsatz Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 1
Landesbauordnung
der einzelnen Bundesländer
Strafrecht
Baugefährdung
STGB § 319 Absatz 1
„Wer bei Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
STGB § 319 Absatz 2
„Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.“
VDE 0185-305 Teil 1 bis 4
Im Oktober 2011 wurde die Norm VDE 0185-305 Teil 1 bis 4 in Deutschland veröffentlicht. Sie ersetzt die bis dahin gültige Norm aus dem Jahr 2006. Die Norm basiert auf der DIN EN 62305-1-4, die bereits im Februar 2011 von der CENELEC verabschiedet wurde. Der Teil 2 dieser Norm wurde im März 2012 von der CENELEC in Kraft gesetzt und in Deutschland ab Februar 2013 gültig. Eine weitere Ausgabe (Edition) wird im Jahr 2018 erwartet.
Diese Norm ist die Grundlage für die Planung, Errichtung und Wartung von Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen. Mit weiteren Richtlinien z.B. vom VdS bis hin zum BGB und dem Strafgesetzbuch dienen diese Veröffentlichungen dem Planer und Errichter als Hilfsmittel, normgerechte und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Anlagen aufzubauen.
Blitzschutzsystem für mehr Sicherheit
Ein abgestimmtes Schutzsystem ermöglicht heute dem Anwender, alle Forderungen und Vorschriften der Normen und Gesetze sach- und fachgerecht umzusetzen und ein Höchstmaß an Schutz für Gebäude und Anlagen und damit auch für Personen zu erzielen.
Generell spricht man von einen Blitzschutzsystem. Dieses Blitzschutzsystem umfasst sowohl den äußeren als auch den inneren Blitzschutz und muss als Ganzes gesehen und umgesetzt werden.
Besondere Beachtung müssen Installationen in Ex-Bereichen finden. Hier müssen Planer und Installateure nachweisen, dass sie über die geforderten Kenntnisse für die Planung und die Installation von Blitzschutzanlagen in Ex-Bereichen verfügen. Es sind die Norm DIN EN 60079-14 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) anzuwenden und die Installationsfirma muss über die notwendigen Zertifikate verfügen.
Autor: Dipl.-Ing. Helmut Zitzmann
Dirk Merkel am 22.02.2019
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