Unfallbericht: Fehler im Einschubschrank, explodierte NH-Sicherung
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Arbeitsauftrag
In einem Braunkohlekraftwerk war der Hilfsantrieb für eine Kohlemühle ausgefallen. Zwei Monteure erhielten den Auftrag, den Antrieb zu reparieren. Der Leitstand hatte zuvor den Antrieb freigeschaltet.
Unfallhergang
Die Monteure gingen zum Schaltraum und bauten den entsprechenden Steuerungseinschub aus. Dabei stellten sie fest, dass bei einer Phase die NH-Sicherung defekt war.
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Arbeitsanweisung „Einsetzen und Entfernen von NH-Sicherungen in Schaltanlagen“
Zur Sicherheit tauschten sie alle drei NH-Sicherungen gegen neue Sicherungen aus und prüften, ob im Einschubschrank ein Fehler vorlag. Nachdem sie keinen Fehler feststellen konnten, schoben sie den Steuereinschub wieder in die vorgesehene Halterung.
Die „Glastür“ des Schranks ließen die Monteure noch offen. Einer der Monteure stand nun vor dem Einschubschrank, der andere daneben, hinter der Schranktür. Über Telefon gaben sie die Meldung an den Leitstand, dass der Antriebsmotor jetzt wieder zugeschaltet werden kann. Im Moment der Inbetriebsetzung stellten die Monteure am Amperemeter des Einschubs ein reguläres Verhalten fest. Jedoch war ein deutliches Brummen aus dem Einschub zu hören. Gerade wollten die Monteure die Leitstelle informieren, dass der Einschub wieder außer Betrieb gesetzt wird, als plötzlich eine der NH-Sicherungen platzte. Das wiederum führte zum Auslösen eines Lichtbogens auf der Einspeiseseite.
Durch den austretenden Lichtbogen wurden beide Monteure zu Boden geschleudert. Der Monteur, der direkt vor dem Einschub stand, erlitt Verbrennungen im Gesicht und an den Händen.
Unfallanalyse
Bei der nachfolgenden Unfalluntersuchung konnte der eigentliche Fehler leider nicht mehr festgestellt werden. Fest steht nur, dass der Einschubschrank nach der Sichtprüfung weiterhin einen Fehler auf einer Phase aufwies. Durch die Überlastung kam es dann zur Explosion der NH-Sicherung und zu einem nachfolgenden Störlichtbogen.
Der Probebetrieb einer Anlage sollte immer mit besonderer Vorsicht vorgenommen werden, insbesondere wenn der Fehler, der zum Ausfall führte, nicht festgestellt werden konnte. Eine verschlossene Schranktür hätte einen wesentlichen Schutz beim Auslösen des Störlichtbogens bieten können.
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