Das hat das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz mit Ladeinfrastruktur zu tun

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WEMoG soll unter anderem den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur fördern.
Mit dem neuen Gesetz will die Regierung einen Modernisierungsschub bewirken. (Bildquelle: sl-f/iStock/Getty Images Plus)

Der Bundestag hat sich mit dem Thema E-Mobilität und deren Ladeinfrastruktur beschäftigt und ein Gesetz beschlossen, das den Elektrobetrieben in naher Zukunft zusätzliche Aufträge verschaffen dürfte.

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz seit 1. November 2020

Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist am 01.11.2020 in Kraft getreten. Hinter dem Namen vermutet man zunächst nicht, dass es etwas mit dem Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur von E-Autos zu tun haben könnte. Hat es aber.

Auf der Webseite der Bundesregierung wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen:

Das Gesetz soll „insbesondere den Ausbau der Elektromobilität fördern und erleichtert Wohnungseigentümern und Mietern, bauliche Veränderungen vorzunehmen.“

Das bedeutet im Klartext: Künftig haben Eigentümer oder Mieter einen Anspruch auf private Ladestationen in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen.
Vom neuen Gesetz erhofft sich die Bundesregierung einen Modernisierungsschub. Es sollen dann auch einzelne Wohnungseigentümer verlangen können, dass die Miteigentümer sogenannte „privilegierte Maßnahmen“ gestatten müssen:

  • Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos
  • Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchsschutz und für Glasfaseranschluss

WEMoG regelt auch die Verteilung der Kosten

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz müssen nicht mehr alle Eigentümer solchen Maßnahmen zustimmen – was bisher Modernisierungsmaßnahmen des Öfteren verhindert hat. Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die Übernahme der Kosten. Wenn mehr als zwei Drittel der Eigentümer für die Maßnahme gestimmt haben, müssen alle Eigentümer bezahlen. Hat die Maßnahme dagegen nur eine einfache Mehrheit, bezahlen diejenigen Eigentümer, die dafür gestimmt haben.

Das Gesetz enthält weitere Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, die die Entwicklung zu einer moderneren und effizienteren Verwaltung anschieben sollen. Diese können Sie ebenfalls auf der Webseite der Bundesregierung nachlesen.

Was bedeutet das WEMoG für die Elektrobranche?

Um das genau vorherzusagen, müsste man über hellseherische Fähigkeiten verfügen. Aber: Die ersten Verbände haben sich schon positiv geäußert. So erwartet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom neuen Gesetz, dass es ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität beseitigt.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Verbrauchern für die Installation einer privaten Ladestation, sich Angebote von mehreren Elektrobetrieben einzuholen, die bereits Erfahrung mit diesen Installationen gesammelt haben. Für Elektrobetriebe, die Ladestationen installieren können, sind diese Ratschläge der Verbraucherzentrale bestimmt interessant! Sie sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale.nrw.

Als Elektrounternehmen muss man natürlich wie alle anderen abwarten, ob das WEMoG den erhofften Modernisierungsschub bringen wird. Aber es spricht sicher nichts dagegen, sich schon mal vorzubereiten.

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