Wer ist eine Elektrofachkraft (EFK)?

4,7/5 Sterne (47 Stimmen)
Wer ist eine Elektrofachkraft und wer kann Elektrofachkraft werden? Hier mehr über die notwendigen Qualifikationen.
Was sind die Anforderungen an die Qualifikation einer Elektrofachkraft? (Bildquelle: BrianAJackson/iStock/Thinkstock)

Antwort des Experten

Stefan Euler

Laut DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ ist Elektrofachkraft (EFK), wer aufgrund

  • seiner fachlichen Ausbildung,
  • seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie
  • seiner Kenntnis der einschlägigen Normen

die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Die Anforderungen an die Qualifikation einer Elektrofachkraft gehen über das Maß einer normalen elektrotechnischen Berufsausbildung hinaus. Im Folgenden erfahren Sie, welche Anforderungen das im Einzelnen sind.

Tipp der Redaktion

Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik

Und für die Unterweisung Ihrer Elektrofachkräfte empfehlen wir

Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik

  • Erst- und Wiederholungsunterweisung für Elektrofachkräfte
  • Modern und ohne Aufwand schulen
  • Für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb nach DGUV- und VDE-Vorschriften

Jetzt Elektrofachkräfte besser unterweisen!

Der „Status“ Elektrofachkraft

Bei der Qualifikation „Elektrofachkraft“ (EFK) handelt es sich mehr um einen Status als um einen Berufsabschluss.

Neben den in der DIN VDE 1000-10 bzw. DIN VDE 0105-100 dargestellten fachlichen Anforderungen tritt auch immer die persönliche Eignung. Während der Berufsabschluss trotz mangelnder persönlicher Eignung nicht verloren gehen kann, ist dies bei einem Status sehr wohl der Fall.

Die Elektrofachkraft als Erfüllungsgehilfe

Aus Sicht unserer Rechtsgelehrten (der DGUV Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, TRBSen): Der Vorgesetzte benötigt einen im juristischen Sprachgebrauch sogenannten „Erfüllungsgehilfen“, der Verantwortung für die „Elektrizität“ wahrnehmen kann.

Dieser „Erfüllungsgehilfe“ muss gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) so ausgestattet sein, dass er seine Tätigkeit vernünftig wahrnehmen kann (siehe dazu auch BGB §§ 278, 831).

Die Elektrofachkraft in der Praxis

Jeder weiß: ein Berufsneuling kann nicht alles wissen. Denn das ist Stand der Technik! So weiß auch ein frisch ausgelernter Mitarbeiter aus dem Bereich der Elektrotechnik (Geselle, Facharbeiter) selbst, dass er nicht alles von den Aufgaben einer Elektrofachkraft (EFK) weiß.

Damit der Vorgesetzte seinen neuen „Erfüllungsgehilfen“ sicher einsetzen kann, muss dieser zu einer Elektrofachkraft heranreifen. Dies erfolgt durch

  • das Sammeln von Erfahrung in der Praxis und
  • das Kennenlernen der für ihn wichtigen Gesetze, Vorschriften und Normen.

Regelmäßige Weiterbildung ist Pflicht

In der heutigen Zeit, mit dem schnellen Wechsel von Techniken, Erkenntnissen und Gesetzen, ist niemand mehr nur mit einer Berufsausbildung per se als Elektrofachkraft geeignet. Deswegen hat auch die TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ explizit die regelmäßige Schulung der befähigten Personen erwähnt. Diese wird ebenfalls gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (ehemals BGV A1) mindestens jährlich gefordert!

Verantwortliche berufen sich immer wieder darauf, dass das mit der Elektrofachkraft angeblich anders geregelt ist. Bei der ordentlichen Lektüre der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3) oder der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ bzw. der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ kommt man immer wieder zum Schluss, dass Leute, die so etwas behaupten, mit dem Lesen zu früh aufgehört haben. Nochmals: Weiterbildung und Erfahrung sind immer explizit gefordert!

Tipp der Redaktion

Erfahren Sie in unserem e+ Artikel mehr zu den Anforderungen der Norm DIN VDE 1000-10.

PDF, Umfang: 10 Seiten
Preis: 8,90 € zzgl. MwSt.

  • Die Rolle des Arbeitgebers im Arbeitsschutz
  • Die Elektrofachkraft im Betrieb
  • Die verantwortliche Elektrofachkraft in der betrieblichen Organisation
  • Die elektrotechnisch unterwiesene Person

Hier gelangen Sie zum Artikel.

Beitrag von 2014, aktualisiert

  • Autor:

    Stefan Euler

    Geschäftsführer der MEBEDO Consulting GmbH und MEBEDO Akademie GmbH sowie BDSH e.V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik

    Euler, Stefan

    Der Schwerpunkt seiner heutigen Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmen beim Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik. Teilweise schließt dies auch die Übernahme der Verantwortung als externe verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) / Interim Manager Elektrosicherheit für die Unternehmen ein.

Zurück

Kommentare

Kommentar von J.Jungen |

Sehr geehrter Herr Euler, sehr geehrter Herr Neumann.

Einmal mehr habe ich beim Lesen Ihres Artikels bestätigt bekommen wie leidvoll u. wie ungerecht die Menschen behandelt werden die sich der Prüfung von Anlagen u. oder Geräten verschrieben haben.
Ich durfte diese leidige Schauspiel auch erleben und nur weil ich mich für eine Ganzheitliche Prüfung ausgesprochen habe. Sofort waren die unqualifiziertesten Geister am Werk und haben dieses Ansinnen mit Erfolg unterbunden. Mir persönlich hat es zwei mündliche Abmahnungen u. eine Suspendierungsandrohung eingebracht. Von einer gerechten Bezahlung mal ganz zu schweigen. Die bekommen die, die sich gut verkaufen können, aber von der Sache Null Ahnung haben.

Kommentar von Christian Wochner |

Wie schon/bereits zitiert "im Regelfall" ... nachgewiesen aber es gehört auch die Erfahrung, einschlägige Kenntnisse der Regeln und Vorschriften(siehe VDE0105-100 Abs. 3.2.3 & VDE1000-10 Abs. 3.2 sowie DGUV A3 (ehemals BGV A3) §2.3) und die persönliche Eignung ist auch ein Kriterium d.h. wer nicht gewillt ist sicher zu arbeiten und sich und andere gefährdet kann und darf keine EFK sein.

Kommentar von D.T. |

Hab mich gerade auch mal wieder mit dem Thema beschäftigt.
Wenn ich die DGUV Vorschrift 3 (Alte BGV A3) §2 (3) lese gelange ich zu dem Schluss, das eine Ausbildung alleine nicht reicht.
Lese ich allerdings die Durchführungsanweisung (DA) zu § 2 (3) steht dort, dass die Qualifikation im Regelfall durch den Abschluss einer Ausbildung (Elektroing., Elektrotechniker usw.) nachgewiesen ist.

Die DA´s sind aus meiner Sicht nicht der eigendlichen Vorschrift unterstellt. Demnach beißen sich hier die Aussagen.
Wie ist mit der Aussage in der DA bezüglich der Elektrofachkraft zu verfahren?

Kommentar von E. Krug |

Meine Ansichten zu
Elektrofachkraft, Verantwortliche Elektrofachkraft
Wenn ich sehe wie lange man sich mit diesem Thema schon Beschäftigt auch immer wieder zu Unklarheiten kommt, von Vorgesetzten geblockt wird braucht man sich nicht mehr Wundern wenn einige dies gar nicht machen möchten. In unserem Beruf hört es nie Aufhört das Wettrüsten mit der Technik und ein Dschungel von Vorschriften die jeden Tag mehr werden kaum noch zu bewältigen sind und das Personal wird immer weniger. Ich Bekomme das Gefühl nicht los das wen man ja sagt und diese Verantwortung übernimmt ist man aber nicht bereit einen guten Lohn für die Verantwortungsvolle Arbeit zu zahlen in den Firmen. Man muss eine lange Ausdauer haben um sich hier als Bestellte EFK oder VEFK zu behaupten und viele tun sich dies nicht mehr an. So sehe ich dies nach über 45J in meinem Verantwortungsvollen Beruf in der Industrie und wenn Sie mich fragen, würden Sie diesen Beruf nochmal lernen? Klare Antwort, NEIN. Auch wenn es ein schöner und Abwechslungsreicher Beruf ist aber zum Schluss zählt heute was unterm Strich in der Lohntüte ist und da gibt es Berufe die um vieles besser sind und weniger Stress haben. Ich frage mich auch immer wieder warum tut man sich in so einen Wichtigen Berufszweig so schwer.

Kommentar von Christian Wochner |

Die Frage kann nicht so einfach beantwortet werden da eine EFK sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Meine Einschätzung lautet NEIN und es unterliegt der VEFK die Maßnahmen zu wählen.
Übrigens toller Artikel mit viel bekannten Inhalten (als VEFK) zum Thema "wer ist eine EFK?" jedoch präzise und doch direkt bzw. greifbar zusammengefasst.

Kommentar von Jürgen Paulini |

Gibt es einen Mindeststundenschulungsumfang für die Ausbildung zur Elektrofachkraft?

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 1 und 2.