Bestellung mehrerer verantwortlicher Elektrofachkräfte
- (Kommentare: 2)
- Qualifikation

Können Aufgaben und Bereiche auf mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte verteilt werden? Lesen Sie hier, wie die Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft funktioniert – was Sie zum Bestellvorgang und zur schriftlichen Bestellung wissen müssen.
Frage aus der Praxis
Besteht entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und Normen die Möglichkeit, dass die Anwendungsbereiche aus der DIN VDE 1000-10 auf mehrere Personen innerhalb des Unternehmens und Bereiche aufgeteilt werden und somit mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte benannt werden?
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Antwort der Experten
Autoren: S. Euler und S. Hechler
Rechtssichere Unternehmensorganisation im Bereich der Elektrotechnik
Der Unternehmer/Arbeitgeber muss die Organisation der elektrotechnischen Sicherheit rechtssicher gestalten. Er kann Führungskräfte im zugewiesenen Verantwortungsbereich in seine Gesamtverantwortung einbinden.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFKs) sowohl nach den verschiedenen elektrotechnischen Tätigkeitsfeldern des Unternehmens wie Niederspannungsbereich, Mittelspannungsbereich oder Mess- und Regeltechnik als auch nach den verschiedenen organisatorischen Unternehmensebenen wie Fachkraft vor Ort, Meisterebene oder Abteilungsleiterebene benannt/bestellt und eingesetzt werden. Darüber hinaus gibt es auch Unternehmen, die eine territoriale Gliederung bevorzugen.
Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft
Der Unternehmer muss die verantwortliche Elektrofachkraft auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (§ 13), der DGUV Vorschrift 1 (§ 13) „Grundsätze der Prävention“ und gemäß der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ schriftlich bestellen.
Das Formular Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft finden Sie hier. Folgende Gesetze und berufsgenossenschaftliche Vorschriften gehören ebenso zu den Rechtsgrundlagen der Bestellung/Beauftragung:
- § 9 Ordnungswidrigkeitengesetz
- § 3 DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3)
- DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Auch ein Elektromeister muss als VEFK erst bestellt werden
Auch ein Elektromeister muss ausdrücklich als verantwortliche Elektrofachkraft benannt werden. Nur auf diese Weise kann ein Unternehmer einen Elektromeister, der für seine Arbeiten Fachverantwortung und Führungsverantwortung hat, zusätzlich mit dieser Aufgabe betrauen.
Wichtige Bestandteile der Bestellung VEFK
Weisungsfreistellung der verantwortlichen Elektrofachkraft
Ein wichtiger Abschnitt aus der DIN VDE 1000-10:2021-06 (Abschn. 6) muss auch in der Bestellung erwähnt werden. Er besagt, dass für die elektrotechnische Sicherheit nur die verantwortliche Elektrofachkraft verantwortlich ist, und nicht die disziplinarisch übergeordnete Person. Es geht um die Weisungsfreistellung der verantwortlichen Elektrofachkraft.
Das heißt, die zuständige verantwortliche Elektrofachkraft darf bezüglich ihres Verantwortungsbereichs keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.
Abgegrenzte Verantwortungsbereiche der verantwortlichen Elektrofachkraft
Ebenso wichtig für die Bestellung ist die Angabe/Beschreibung des klar abgegrenzten Verantwortungsbereichs.
Zur Verfügung gestellte Ressourcen
Weiterhin sollte die Angabe der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel (Budget, Befugnisse, Zeit etc.) nicht fehlen. Sonst hat man, wie so oft, einen Titel ohne Mittel und automatisch wieder ein Organisationsverschulden im Unternehmen.
Weiterbildung der verantwortlichen Elektrofachkraft
Der letzte Punkt der Bestellung gibt einen Hinweis auf die regelmäßige Weiterbildung der verantwortlichen Elektrofachkraft (Seminare, Schulungen, Workshops, Fachtagungen etc.), sodass die Aktualität der Normen- und Vorschriftenkenntnisse gewährleistet wird.
Die Bestellung kann auch in Form einer ausführlichen Stellenbeschreibung zusammen mit dem Arbeitsvertrag erfolgen. Die Inhalte müssen jedoch den bereits zuvor genannten Punkten entsprechen.
Beitrag aus dem Jahr 2017, wurde geprüft und aktualisiert am 30.06.2021
Kommentare
Kommentar von ZV |
Hier steht "Auch ein Elektromeister muss ausdrücklich als verantwortliche Elektrofachkraft benannt werden".
In der Stellungnahme des DKE-Normenkomitee K224 heißt es:
"Ist eine Stellenbeschreibung vorhanden oder liegt ein Alleinstellungsmerkmal wie Elektromeister
als Werkstattleiter vor, ist eine zusätzliche Benennung als VEFK auf Grund der Eindeutigkeit der fachlichen Verantwortung nicht notwendig".
Kommentar von Andreas S. |
Guten Morgen,
muss die Bestellung zur VEFK in der Firma veröffentlicht werden oder reicht eine allg. Bekanntmachung mit der Zuständigkeit und Aufgaben aus?
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