Wer darf PCs im Krankenhaus prüfen?

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Ist der PC im Krankenhaus ein medizinisches, elektrisches Gerät?
Ist der PC im Krankenhaus ein medizinisches, elektrisches Gerät? (Bildquelle: Ryan McVay/Photodisc/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Darf ich als staatlich geprüfter Elektrotechnischer Assistent für Medizingerätetechnik selbstständig die Prüfungen nach DIN VDE 0701-0702 (Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte) durchführen? Die Prüfungen sollen an PCs für ein Krankenhaus durchgeführt werden.

Tipp der Redaktion

Seit Februar 2021 ist die Norm DIN EN 50678 VDE 0701:2021-02 gültig. Sie trägt den Titel „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“. Im Juni 2021 ist außerdem die Norm DIN EN 50699 VDE 0702:2021-06 mit dem Titel „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ erschienen.

Lesen Sie hier mehr zur VDE 0701:2021-02.

Lesen Sie hier mehr zur VDE 0702:2021-06.

Antwort des Experten

Dipl.-Ing. Klaus Bödeker

Verantwortlich für das Durchführen der Prüfung aller elektrischen Geräte ist deren Betreiber. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um medizinische elektrische oder um andere elektrische Arbeitsmittel handelt.

Befähigte Person prüft die Geräte

In beiden Fällen muss vom Betreiber eine befähigte Person ausdrücklich mit dem Prüfen beauftragt worden sein. Dieser Person wird damit die Fachverantwortung für das ordnungsgemäße Umsetzen aller das Prüfen betreffenden gesetzlichen Vorgaben übertragen. Gesetzliche Grundlagen sind hier dann die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gegebenenfalls die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).

Der Betreiber trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm wirklich eine (befähigte) Person beauftragt wurde, die „...auf Grund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung ... bietet“ (MPBetreibV). Gegebenenfalls hat der Betreiber sich bei seiner Auswahl von einem anerkannten Sachverständigen beraten zu lassen.

Am wichtigsten ist natürlich, dass die vom Betreiber beauftragte befähigte Person selbst für sich entscheidet, dass sie die im konkreten Fall nötigen Kenntnisse besitzt und in der Lage ist, den Anforderungen – selbstständig – gerecht zu werden. In Anbetracht der Ausbildung, die Sie erhalten haben, dürften somit keine Bedenken gegen diesen Prüfauftrag bestehen. Die nötigen Erfahrungen müssen Sie dann selbst nachweisen.

Downloadtipps der Redaktion

DIN EN 50678 (VDE 0701) regelt Überprüfung reparierter Elektrogeräte
Hier gelangen Sie zum Download.

DIN EN 50699 (VDE 0702) für Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Hier gelangen Sie zum Download.

E-Book: VDE 0701 und VDE 0702
Hier gelangen Sie zum Download.

Besondere Bedingungen ermitteln

Ebenso obliegt es Ihnen, die erforderlichen Prüfungen und Prüfverfahren, die nötigen Prüfgeräte und weitere im Rahmen Ihres Auftrags zu erledigenden Arbeiten zu ermitteln und auszuführen.

Welche besonderen Bedingungen bei bestimmten medizinischen elektrischen Geräten vorliegen, das haben Sie ebenfalls im Rahmen Ihres Auftrags zu ermitteln. Ebenso müssen Sie feststellen, ob der jeweilige Hersteller bestimmte Vorgaben für die Prüfung und den Prüfer festgelegt hat. Gegebenenfalls müssen Sie die Mitarbeiter des Herstellers oder der von ihm beauftragten Servicefirma anfordern. Möglicherweise müssen Sie selbst sich einer entsprechenden Ausbildung beim Hersteller unterziehen.

Entscheidung liegt bei befähigter Person

Eine der von Ihnen zu treffenden Entscheidungen ist dann auch, ob die von Ihnen genannten PCs als normale elektrotechnische Geräte anzusehen und nach DIN VDE 0701-0702 zu prüfen sind, oder ob sie aufgrund ihres Einsatzorts als medizinische elektrische Geräte anzusehen sind und die Prüfparameter dann der DIN VDE 0751 (Medizinische elektrische Geräte) genügen müssen.

Beitrag aus dem Jahr 2013, wurde geprüft und aktualisiert am 13. Mai 2020

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