DIN EN 50699 (VDE 0702) für Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte

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VDE 0702
(Bildquelle: Shinyfamily/iStock/Getty Images Plus)

e.+ Artikel: Am 01.06.2021 trat die Norm DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte in Kraft. Die offizielle Bezeichnung lautet „DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“. Die Doppelnorm der DIN VDE 0701-0702:2008-06 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ wurde geteilt. Diese Teilung bedeutet für Elektrofachkräfte, dass sie wieder an zwei Normen denken müssen.

Die DIN EN 50699 (VDE 0702) muss spätestens am 22.09.2023 vollständig angewendet werden. Wie immer empfehlen wir allen Praktikern, so früh wie möglich und nicht erst im September 2023 auf die neue Normfassung der VDE 0702 umzustellen.

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Auszug aus dem Artikel „DIN EN 50699 (VDE 0702) regelt Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“

Anwendungsbereich Wiederholungsprüfungen nach DIN EN 50699 (VDE 0702)

Laut Abschnitt 1 werden durch die Norm diejenigen Anforderungen an die Prüfverfahren festgelegt, die anlässlich einer wiederkehrenden Prüfung elektrischer Verbrauchsmittel und Geräte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte anzuwenden sind. Ähnlich wie bei der DIN EN 50678 (VDE 0701) wird festgelegt, dass die Anforderungen für Wiederholungsprüfungen für elektrische Geräte gelten, die

  • am Arbeitspatz fest an Endstromkreise oder über einen Stecker vom TYP A angeschlossen sind,
  • eine Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1.000 V AC und 1.500 V DC und
  • Ströme bis zu 63 A aufweisen.

Es wird ebenfalls angemerkt, dass die DIN EN 50699 grundsätzlich unterstellt, dass die o.g. elektrischen Geräte bereits auf dem Markt und in Gebrauch sind und sie den jeweiligen Produktnormen entsprechen. Außerdem wird in Abschnitt 1 darauf aufmerksam gemacht, dass Prüfungen nach der Reparatur in DIN EN 50678 (VDE 0701) definiert werden und demzufolge von den Anforderungen der DIN EN 50699 ausgenommen sind. Gleiches gilt für Typprüfungen, Stückprüfungen, Stichprobenprüfungen, Sonderprüfungen und Abnahmeprüfungen für die Produktsicherheit und für die Produktfunktionsanforderungen. Die DIN EN 50699 kann keine Produktnormprüfungen ersetzen. Auf die folgenden Fälle findet die Norm ausdrücklich keine Anwendung:

  • Geräte und Einrichtungen, die Teil der elektrischen Anlagen nach HD 60364 (alle Teile) sind, da diese Installationsprüfungen und regelmäßige Überprüfungen durch HD 60364-6 (also nach DIN VDE 0100-600) abgedeckt sind
  • unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Photovoltaik-Wechselrichter und Stromrichter (z.B. AC/DC-Wandler)
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS)
  • Leistungsantriebe
  • Geräte für den EX-Bereich oder für den Bergbau allgemein
  • Geräte, für die andere Vorschriften bezüglich Instandhaltung und/oder Überprüfung gelten, z.B. medizinische elektrische Geräte nach IEC 60601-1 (siehe DIN EN 62353 VDE 0751-1:2015-10), Lichtbogenschweißgeräte nach IEC 60974-1 (siehe DIN EN 60974-4 VDE 0544-4:2017-05) und Maschinen nach EN 60204-1 (siehe DIN EN 60204-1 VDE 0113-1:2019-06)

Wie üblich enthält der Abschnitt 2 der DIN EN 50699 (VDE 0702) die normativen Verweisungen, eine Aufzählung derjenigen elektrotechnischen Normen, auf die die DIN EN 50699 (VDE 0702) Bezug nimmt.

Generelle Anforderungen für Wiederholungsprüfungen nach DIN EN 50699 (VDE 0702)

Hier ein kurzer Überblick bezüglich der in Abschnitt 4 aufgeführten generellen Anforderungen für Wiederholungsprüfungen nach DIN EN 50699:

  • Wiederkehrende Prüfungen müssen grundsätzlich von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Zusätzliche Anforderungen der jeweiligen Produktnorm (z.B. bezüglich der mechanischen Sicherheit des Brandschutzes) sind entsprechend zu berücksichtigen.
  • Ist es nicht möglich, einen bestimmten Prüfschritt durchzuführen, darf nur eine Elektrofachkraft entscheiden, ob die Sicherheit des zu prüfenden Geräts auch ohne den Prüfschritt bzw. auf andere Weise bestätigt werden kann. Eine derartige Entscheidung muss immer begründet und dokumentiert werden.
  • Wenn für das Prüfen der Geräte zusätzliche Kenntnisse oder zusätzliche Prüf- und Messgeräte (z.B. bei Mikrowellengeräten) erforderlich sind, sind die Prüfungen gemäß den Herstelleranweisungen durchzuführen.
  • Prüfungen sind grundsätzlich so durchzuführen, dass das Risiko für den Prüfer oder andere Personen durch geeignete Schutzmaßnahmen verringert wird.
  • Alle Werte für Strom und Spannung sind Effektivwerte für Wechselspannung, Gleichspannung, zusammengesetzte Spannung oder Stromstärke, wenn nichts anderes angegeben ist.
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  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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Kommentare

Kommentar von Hans Moser |

Wahrscheinlich nicht. Muss auf jeden Fall überprüft werden...

:-)

Kommentar von Feeders |

Kurze Frage: Kabel zu Tischlerkleinmasch. / Hand-Bandschleifer werden oft durchs Schleifband leicht "erwischt",
dann mit verschweißendem Isoband, damit die PVC-Außenhülle wieder repariert, gut ausgeführt ist das sichtbar i.O., meßtechn. auch.

Ist weitere Nutzung zulässig, da Kabeltausch hohen Aufwand bedeutet, wegen einer Kleinigkeit, die bald wieder passieren kann.

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