„Was gilt bei der Prüfung von USV und SPS?“
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Frage aus der Praxis
Ich habe immer wieder unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) und speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) in meinem Arbeitsbereich zur Inspektion. Ich habe mir die neue VDE 0702 durchgelesen. Ich habe gelesen, dass die VDE 0701 und VDE 0702 nicht für USV und SPS zutreffen. Wie und nach welchen Kriterien muss ich eine USV und eine SPS bewerten bzw. überprüfen?
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Antwort des Experten
Sie haben vollkommen Recht. Die DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist für die Prüfungen von USV und SPS nicht einschlägig. Die richtige Prüfungsnorm ist hier die DIN EN 60204-1:2019-06 (VDE 0113-1:2019-06) „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“. Die Übergangsfrist der DIN EN 60204-1 ist am 14.09.2021 endgültig abgelaufen, sodass ab diesem Zeitpunkt nur die 2019 überarbeitete Fassung gilt. Bezüglich der inhaltlichen Prüfungsanforderungen empfehlen wir unseren Praxiskompass „DIN EN 60204-1:2019-06 (VDE 0113-1) – Elektrische Ausrüstung von Maschinen und Anlagen“.
In diesem Zusammenhang möchten wir ergänzend auch auf den aktuell wenig bekannten Hinweis der DKE vom 22.06.2020 mit dem Titel „Prüfen des Schutzes gegen elektrischen Schlag bei Einsatz von Frequenzumrichtern und USV-Anlagen“ aufmerksam machen. Dort wird festgehalten, dass in elektrischen Anlagen, die Betriebsmittel wie Frequenzumrichter oder unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) enthalten, der Schutz gegen elektrischen Schlag für das Gesamtsystem sicherzustellen ist. Dazu gehört auch die Last- bzw. Verbraucherseite des Frequenzumrichters oder der USV-Anlage. Bezüglich der Anforderungen an die Prüfung wird von der DKE darauf hingewiesen, dass der Hersteller des Frequenzumrichters bzw. der USV-Anlage die Maßnahmen zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) für die Last- bzw. Verbraucherseite des Frequenzumrichters oder der USV-Anlage sowie die hierfür notwendigen Vorkehrungen bei der Errichtung beschreiben muss. Bei der Prüfung muss der Prüfer wiederum die Übereinstimmung der getroffenen Vorkehrungen mit der Dokumentation des Herstellers und die Durchgängigkeit des Schutzleiters nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06, Abschnitt 6.4.3.2 + Nationaler Anhang NC (informativ), 3. Aufzählungspunkt nachweisen.
Achtung
Wenn entsprechende Informationen des Herstellers nicht vorliegen, wird dies bei der Prüfung als Mangel gewertet.
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