Für Prüfer: DGUV Information 203-070
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„Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“, so lautet die DGUV Information im Volltext. Es handelt sich dabei um die frühere BGI/GUV-I 5090, die seit der Neunummerierung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks im Jahr 2014 DGUV Information 203-070 heißt.
Prüfperson statt Prüfer
Beim ersten Durchblättern erkennt man schnell, dass Aufbau und Gliederung gleich geblieben sind, ebenso die Fotos und Abbildungen. Die meisten Neuerungen von 2016 betrafen kleine Umformulierungen ohne größere Auswirkungen auf die Prüfpraxis. Zum Beispiel heißt es seitdem im Untertitel und an einigen anderen Stellen im Text „die Prüfperson“ statt „der Prüfer“.
Andere redaktionelle Überarbeitungen dienten der Präzisierung. So wurde z.B. die Definition für Schutzklasse um ein „im Fehlerfall“ ergänzt und lautet im Ganzen: „Klassifizierung elektrischer Geräte nach der Art der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag, die im Fehlerfall bei ihnen vorrangig wirksam wird oder bei ihrem Anschluss an eine elektrische Anlage wirksam werden kann“. (S. 11)

Weitere Änderungen der DGUV Information 203-070
Nachfolgend einige weitere Änderungen von 2016:
- Bei der Beschreibung zu elektrischen Arbeitsmitteln der Schutzklasse II wurde ein neuer Satz eingefügt: „Ein Schutzleiter kann in der Anschlussleitung vorhanden sein, darf aber nicht mit berührbaren leitfähigen Teilen des Gerätes verbunden werden.“ (S. 14)
- Die „vereinfachte Inaugenscheinnahme“ heißt nun etwas eleganter „vereinfachte Sichtprüfung“. Gestrichen wurde der frühere Hinweis an dieser Stelle, dass sich bei konsequenter Inaugenscheinnahme und Austausch oder Instandsetzung schadhafter Geräte die Mängelquote senken lässt und dass dies zu einer Verlängerung der Prüffristen führen könne. (S. 20)
- Zum Messen des Schutzleiterwiderstands wurde in der Fassung von 2016 folgende kleine Ergänzung vorgenommen: Ein Messwert unterhalb des vorgegebenen Grenzwerts kann nicht nur bereits auf eine korrodierte, gelockerte Kontaktstelle hinweisen (alte Version), sondern auch auf einen nicht vorschriftsmäßigen Querschnitt der Zuleitung. (S. 24)
- Im Abschnitt zu den Messungen zum Schutzleiter- und Berührungsstrom wurde ein neuer Infokasten hinzugefügt. Dieser warnt vor den Gefährdungen, wenn durch die Messverfahren der Prüfling in Betrieb genommen wird. Z.B. kann dann eine Maschine anlaufen, eine Strahlenquelle aktiv werden, ein Lötkolben heiß werden usw. (S. 30)
- Zur Schutzleiterstrommessung wurden die Messabweichungen durch Fremdeinflüsse konkretisiert. Zu erwarten sind Abweichungen durch Einstreuung äußerer Magnetfelder und durch Überlagerung der Sinusform. (S. 35)
- Bei der direkten Berührungsstrommessung gab es eine Ergänzung für den Fall, dass der Prüfling über ein leitfähiges Gehäuse verfügt oder sich leitfähige Erdverbindungen über Anschlüsse ergeben (z.B. Datenleitungen, Rohrverbindungen). In dem Fall ist seit 2016 „eine isolierte Aufstellung zu gewährleisten, um nicht erfasste Ableitströme über diese Verbindungen zu verhindern.“ (S. 38)
- Im Abschnitt zu den Besonderheiten bei der Anwendung des Ersatz-Ableitstrommessverfahrens wurde hinzugefügt, dass Drehstromgeräte auch „bei symmetrisch wirkenden Fehlern aufgrund von Verschmutzungen oder Feuchtigkeit“ einen Summenstrom von „Null“ aufweisen können, wenn die Außenleiterspannungen und die Bauteilwerte idealerweise gleich sind“. (S. 43)
- Bei der Dokumentation der Elektroprüfungen kamen neben den Angaben von Typ, Hersteller, Datum usw. explizit auch die Angaben des Messverfahrens und der Messwerte hinzu sowie die Forderung einer Unterschrift. (S. 46)
- Eine „Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel vor Arbeitsbeginn“ wird in der überarbeiteten Fassung explizit auch für Prüfplätze gefordert. (S. 61)
- Zur Verwendung von Adaptern kam dieser Praxistipp neu dazu: „Beim Selbstbau von Messadaptern mit freiliegenden Einzeladern ist zu beachten, dass für diese Einzeladern nur Messleitungen mit doppelt verstärkter Isolierung verwendet werden dürfen.“
Komplett neu aufgenommen wurde im Abschnitt „Erproben“ eine Auflistung der Mängel, die unter Umständen messtechnisch nicht erfasst werden können, sondern nur durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sind (S. 45):
- Schleifgeräusche durch defekte Lager
- „Klappergeräusche“ durch sich lösende Teile
- „Bürstenfeuer“ durch abgenutzte Kohlebürsten
- Rauch durch glimmende oder schmorende Verschmutzungen
- „Schmorgerüche“
- Vibrationen durch defekte Lager
- Erwärmung durch Reibung
Weitere Änderungen betrafen formelle Richtigstellungen. So wurden alle Querverweise zu anderen Dokumenten des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks gemäß dessen neuer Nummerierung aktualisiert. Der veraltete Hinweis auf die zurückgezogene DIN VDE 0298-300 zur Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen ist gestrichen und durch die aktuellen Normen DIN VDE 0298-565-1 und DIN VDE 0298-565-2 ersetzt worden. (S. 79)
Last, not least, haben die Autoren die Rechtsgrundlagen im Anhang neu sortiert. Seit 2016 wird das BG-Regelwerk vor den „Technischen Regeln des Staates“ genannt, eine rechtliche Bedeutung hat dies jedoch nicht.
Kommentare
Kommentar von MIchael Fröhle |
Hallo, was genau versteht man unter Leitung und Aufsicht der EF ?
Kommentar von Blitzpfeil |
In der VDE 1000-10 Pkt.3.2 wird in Hinsicht auf die 0105-100 die EFK beschrieben, zudem muss die Prüfperson eine befähigte Person nach TRBS 1203 sein.
Kommentar von Christian |
Hallo Klaus-Peter
In der VDE 0701-702 Pkt 4 Anforderungen Abs. 1 ist verankert wer prüfen darf.
Entweder eine Elektrofachkraft (EF) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) unter Leitung und Aufsicht einer EF.
Meister in Ruhestand ist eigt eine EF, aber beachte wenn er es privat macht ist er nicht versichert wenn was passiert.
Es gibt auch Lehrgänge für EUP's, ca. 80h da wird dennen das Prüfen vermittelt, diese bekommen ein Zertifkat wo dann drauf steht was sie prüfen dürfen. Meistens nur eine Schutzklasse und nur ein paar ausgewähhlte Geräte.
MFG
Kommentar von Klaus-Peter Kudella |
Hallo, wer darf die ´Wiederkehrende Prüfung von ortsveränderlichen Geräten nach VDE 0701-702 durchführen, muss er im Betrieb angestellt sein oder kann z.B. ein Elektromeister in Ruhestand diese Prüfung durchführen? Bei uns in der Firma sind Elektrolaien, wir hätten jemand der das machen würde.
MFG
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