Elektroinstallationen in Baderäumen

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Elektroinstallationen in Baderäumen müssen besondere Anforderungen erfüllen
Elektroinstallationen in Baderäumen müssen besondere Anforderungen erfüllen (Bildquelle: ismagilov/iStock/Getty Images Plus)

Schon 1931 forderte die „Vorschrift zur Errichtung von Starkstromanlagen“ (der Vorläufer der VDE 0100) im § 31 eine besondere Behandlung von Baderäumen. Damit machte man schon früh deutlich, dass Elektroinstallationen in diesen Räumen ein besonderes Gefährdungspotenzial darstellen.

Im Laufe der Zeit änderten sich die prinzipiellen Anforderungen nur wenig. Erst mit dem FI-Schutzschalter und zunehmender Verwendung von Kunststoffwerkstoffen im SHK-Bereich kam Bewegung in die Sache. Auch der Wandel vom „Bad“ zur „Wellnesszone zu Hause“ und damit verbundene höhere Technisierung musste mit bedacht werden. Letztendlich wurden durch die geänderten Anforderungen in Räumen mit Badewannen und Duschen und durch Harmonisierung eine Neuausgabe der Norm erforderlich.

Räume mit Badewanne oder Dusche im Sinne der VDE 0100-701:2008-10 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche" sind:

  • von Gebäuden, Fahrzeugen oder Containern umschlossene Räume und
  • mit einer fest eingebauten Bade- oder Duscheinrichtung für Personen versehen.

Ausgenommen sind Notduschen, ebenso Badewannen und Duschen, die zur medizinischen Behandlung dienen, Saunen und Schwimmbäder. Bei der Begriffsdefinition der Räume haben sich also keine Änderungen ergeben.

Änderungen der Bereiche

Doch schon bei der Einteilung der Bereiche kam es zu Änderungen. Der Bereich 1 ist jetzt nicht mehr starr nach oben hin begrenzt, sondern wird nach oben hin geöffnet. Nun erstreckt sich der Bereich 1 bis mindestens 225 cm über der Oberkante des fertigen Fußbodens (OKFF) oder bis zum höchsten fest angebrachten Wasserauslass. Allerdings ist hier nur der Wasserauslass aus der Wand gemeint. Die Handbrause, die auf den Halter an der Wand aufgesteckt werden kann, ist keine Bereichserweiterung.

Bereiche für Bad- und Duschräume
Abb. 1: Bereiche für Bad- und Duschräume (Bildquelle: Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft)

Beispiel:

Dusche mit Mischerbatterie, Anschlusspunkt für Handbrause auf 1,50 m über OKFF, daran angeschlossen ist der Brauseschlauch mit Handbrause. Die kann an der Wandstange einhängt werden, bei der der höchste Punkt bei 2,40 m über OKFF liegt. Es besteht keine Erweiterung des Bereiches 1 nach oben, da der höchste Anschlusspunkt unterhalb von 2,25 m über OKFF liegt.

Präziser wurde definiert, was man bei der Bereichsabgrenzung unter „fest angebrachte Abtrennungen“ zu verstehen hat. Das Entfernen dieser Abgrenzungen muss eine bauliche Maßnahme darstellen.

Was ist eine bauliche Maßnahme?

Das Entfernen dieser Abtrennung sollte nicht ohne einen Handwerker erfolgen. Es darf nicht im Rahmen eines normalen Mieterwechsels stattfinden. Letztendlich wird der Praktiker vor Ort wieder mit der Einordnung alleingelassen. Ist die fest montierte Abtrennung aus 12 mm Verbundglas wirklich eine feste Abtrennung oder doch eher die 6-cm-Trennwand aus Gasbetonstein? Eine einfache Abtrennung aus Kunststoff, die mit vier Schrauben im Fliesenspiegel befestigt ist, stellt keine fest angebrachte Abtrennung im Sinne der Norm dar.

Zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich

Gravierende Änderungen gab es beim zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich (SEBT). Durch Acrylwannen, Kunstoffabwasserrohre und Aluminium-Verbundrohr für Wasser und Heizung stand der Praktiker häufig vor der Frage, was er denn überhaupt noch einbeziehen kann.

Dieses Problem hat man ganz einfach beseitigt: Wenn ein Schutzpotenzialausgleich über die Haupterdungsschiene (also der Hauptpotenzialausgleich) vorhanden ist, darf der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich ersatzlos entfallen. Die Norm empfiehlt, wenn kein Schutzpotenzialausgleich über die Haupterdungsschiene vorhanden ist, lieber diesen nachzurüsten, als einen zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich zu errichten.

Erst wenn das nicht geht, dann gelten einige Anforderungen:

  • Der SEBT muss den Anforderungen an Schutzleiter genügen.
  • Er braucht nicht mehr zwangsläufig mindestens 4 mm² stark sein. Bei geschützter Verlegung kann jetzt durchaus 2,5 mm² Cu ausreichend sein.
  • Es wird jetzt explizit gefordert, die Verbindung vom SEBT zum Installationsverteiler separat zu verlegen.

Kunststoffummantelte Rohre müssen nicht mit einbezogen werden, wenn sie im Raum nicht berührbar sind und keine berührbaren leitfähigen Teile daran angeschlossen sind.

Beispiel:

Das WICU ®-Heizungsrohr muss nur einbezogen werden, wenn daran ein Heizkörper im Raum hängt. Ist es jedoch ein Alu-Verbundrohr, braucht weder der Heizkörper noch das (nicht anschließbare) Alu-Verbundrohr einbezogen werden.

Kabel- und Leitungsverlegung

Für fremde Kabel und Leitungen, die nicht mindestens 6 cm tief in den Wänden verlegt sind, gibt es neue Alternativen. Bisher waren fremde Kabel und Leitungen in Räumen mit Badewanne oder Dusche nur möglich, wenn sie

  • über RCD mit Bemessungsdifferenzstrom kleiner/gleich 30 mA geschützt wurden und einen Schutzleiter enthielten oder
  • zu den Schutzmaßnahmen Schutztrennung oder SELV/PELV gehörten.
Kabel- und Leitungsanlagen in Bad- und Duschräumen
Abb. 2: Kabel- und Leitungsanlagen in Bad- und Duschräumen (Bildquelle: Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft)

Jetzt ist einiges an praktikablen Möglichkeiten dazu gekommen:

Fremde Kabel und Leitungen sind zulässig, wenn sie einen konzentrischen Leiter besitzen. Also wären NYCWY und NYCY zulässig, (N)YM(St) jedoch nicht, da es sich hier um einen Schirm handelt und nicht um einen konzentrischen Leiter.

Neuerdings zulässig wäre es auch, wenn die fremden Kabel und Leitungen in geerdeten Elektroinstallationssystemen verlegt werden. Das kann z.B. das alte Gasrohr sein, aber auch ein geerdetes Stapa-Rohr ist möglich. Dazu kann man auch Metall-Brüstungskanäle, Stahlblech-Leitungsführungskanäle, geschlossene Kabelwannen und ähnliches zählen.

Auch ist es jetzt zulässig, wenn eingebettete Kabel oder Leitungen mechanisch so geschützt verlegt sind, dass eine Beschädigung durch bohren, schrauben, nageln oder ähnliches verhindert wird. Auch hier drängt sich das Stapa-Rohr als erster Gedanke auf, das hier nicht geerdet werden müsste.

Die letzte Möglichkeit ist noch allgemeiner gehalten und bietet viel Raum für kreative Lösungen:

„Kabel- und Leitungsanlagen dürfen dennoch errichtet werden, wenn die eingebetteten Kabel oder Leitungen mit einer geerdeten metallenen Abdeckung (versehen werden), die die Anforderungen an einen Schutzleiter des betreffenden Stromkreises erfüllen...“ (DIN VDE 0100-701:2008-10 Abschnitt 701.512.3c) - 3)

Damit ist sicher nicht das Streckgitter des Putzers gemeint, eher schon eine ungelochte Kabelwanne.

Betriebsmittel

Schalter und Dosen

Jetzt sind im Bereich 2 grundsätzlich auch Schalter und andere Installationsgeräte (ausgenommen Steckdosen) zulässig. Steckdosen sind nur zulässig, wenn es die aus der Mode gekommenen „Rasierer-Steckdosen nach VDE 0570-2-5“ sind oder aus SELV/PELV-Stromkreisen versorgt werden. Eine TAE- oder Netzwerk-Dose ist also jetzt zulässig, wenn sie aus einer SELV/PELV-Stromquelle gespeist wird. Das Telefonieren in der Badewanne wird also einfacher.

Wichtiger ist dies eher für Komponenten von Rufanlagen, die nun nicht mehr zwangsläufig „unter der Decke“ montiert werden müssen und nur über Zugschalter oder ähnliches bedienbar waren.

Duschpumpen und Handtuchtrockner

Im Bereich 1 sind jetzt auch Duschpumpen und Handtuchtrockner zulässig, schon seit 2004 auch Verbrauchsmittel der Raumlüftung. Der dekorative Badheizkörper mit elektrischer Heizpatrone wäre nach der Norm also hier auch einsetzbar, wenn er denn die Schutzklasse IPX4 aufweist.

Elektrische Verbrauchsmittel in Bad- und Duschräumen
Abb. 3: Elektrische Verbrauchsmittel in Bad- und Duschräumen (Bildquelle: Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft)

Neue Anforderungen für Fußbodenheizungen

Für elektrische Fußbodenheizungen und –erwärmungen gelten neue Anforderungen. Fußbodenheizungen müssen nun den relevanten Betriebsmittelnormen (siehe unten) entsprechen und durch eine metallene Umhüllung/Ummantelung oder ein feinmaschiges Metallgitter abgedeckt werden. Der Einsatz von isolierten Heizleitungen nach VDE 0253:1987-12 ist nun nicht mehr uneingeschränkt möglich. Auch muss beim Einsatz von Flächenheizungselementen nach VDE 0700-96:2004-07 darauf geachtet werden, dass sie entweder der Schutzklasse I oder III entsprechen. Sonst ist es erforderlich, die o.g. metallene Umhüllung oder Abdeckung zu schaffen.

Abkürzungen:
SHK: Sanitär Heizung Klima
OKFF: Oberkante des fertigen Fußbodens
SEBT: Supplementary equipotential bonding terminal

Autor: Michael Lochthofen, Fachdozent der Firma Mebedo

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Kommentare

Kommentar von Herr Schlosser |

Vielen Dank für die gute Tipps

Kommentar von Andrè Stein |

Hallo,

in Welcher Norm findet man näheres zum Thema Notduschen in Laborräumen?
Ich weis das Steckdosenstromkreise, unter einhaltung bestimmter Vorraussetzungen installiert werden dürfen aber wie sieht es mit einem kompletten Unterverteiler und daneben befindlichem Frequensumrichter aus?
Wir haben die Elektroinstallation komplett fertig gestellt und zur Abnahme der Anlage war plötzlich eine Notdusche unmittelbar neben der UV und besagtem Frequensumrichter installiert.

Kommentar von Reymy |

Ein Freund hat eine neue Wohnung bezogen in seinem Badezimmer hing im bereich 1 der Badewanne eine gastherme soweit so gut
Der vermieter hat diese allerdings durch einen Durchlauferhitzer ersetzt und die leitung (NYM-J 5x6) in einem kabelkanal runter zum DLH verlegen lassen meine Frage nun ist dies zulässig ? Da die leitung nicht 6cm UP ist?

Kommentar von Kim Wällering |

Dürfen Fremdleitungen unterhalb des Estriches durch das Badezimmer gelegt werden?

Kommentar von Steffen |

Guten Tag, ich plane derzeit einen Badezimmerumbau und will die neuen Dusche mittel Trockenbauwand (15 cm) trennen. Entsprechend soll an die Rückseite der Trockenbauwand das Waschbecken angebracht werden mit zwei Steckdosen. Ist dies zulässig sofern die Restwanddicke von 6 cm eingehalten wird, da ja immer noch im selben Raum?

Viele Grüße
Steffen L.

Kommentar von André |

Guten Tag,
Wir haben ein neues Badezimmer errichtet und haben dieses mit Trockenbauwänden gebaut.
An der Flurseite dieses Bades wo nichts außer ein WC ist ist es dort zulässig die 5x16m2 Leitung mit Schutzrohr durchzulegen?Die Wandstärke misst 19cm!
Mit freundlichen Grüßen

Kommentar von Thomas Rosenbaum |

Hallo,
wir wollen eine ebenerdige Dusche ohne Duschtasse mit elektrischer Bodenheizung bauen. Welchen Schutzgrad muss die Heizmatte haben?
Danke für Ihr Hilfe.
Viele Grüße,
Thomas Rosenbaum

Kommentar von Dennis |

Hallo, wir haben im 1. Geschossen im Bad unter der Duschwanne Hohlraum und Styroporplatten, wahrscheinlich wegen der Fußbodenheizung. Vor kurzem war der Abfluss in der Toilette und der Dusche verstopft, sodass das schmutzige Wasser nach dem Spülen der Toilette in die Dusche zurück gedrückt wurde und gestanden hat. Ich habe drei Schrauben vom Duschabfluss gelöst um zu schauen, was mit dem los ist. Das Wasser ging sofort weg durch den Spalt, der dabei entstanden war und hat sich direkt unter der Duschwanne ausbreitet. Unmittelbar danach flogen die Sicherungen raus und das Wasser floss durch die Bohrungen für Lichtanschluß in der Betonplatte direkt durch auf Erdgeschoss. Meine Frage ist. Ist diese Art der Bad/Elektro Installation normal?

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